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Eintragungs ins Deckungsregister

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  •  Chouxpastry
19.8.2022 - 24.3.2025
9 Antworten | 5 Autoren 9
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Hallo!
Wir haben Finanzierungsangebote bekommen mit Varianten mit und ohne Eintragung in das Deckungsregister.  Die mit Eintragung haben eben sehr gute Zinskonditionen.  Hat wer Erfahrungen damit?  Ist es üblich?  Was ist zu beachten?  Herzlichen Dank euch! 

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.8.2022  (#1)
Mit Eintragung in das Deckungsregister hat die Bank die Möglichkeit, den hypothekarisch besicherten Kredit als Sicherheit für eigene emittierte Schuldverschreibungen zu verwenden. Dies hat u.a. zur Folge, dass sich die Bank günstiger refinanzieren kann - daher ist die Eintragung des Kredites im Deckungsregister für sie attraktiver, wodurch auch bessere Konditionen generiert werden sollten.

Zu beachten gibt es für den Kreditnehmer dabei nichts. Mit dem neuen Pfandbriefgesetz entfällt per 08.07. auch die bis dahin übliche Anmerkung des Kautionsbandes. Auch bestehende Anmerkungen werden schrittweise gelöscht.

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  •  Chouxpastry
19.8.2022  (#2)
Herzlichen Dank für die Erklärung 😊 was mir noch unklar ist,  ist ob es für den Kreditnehmer Risiken gibt,  gibt es schon Erfahrungen in diesem Zusammenhang?  

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.8.2022  (#3)
Für den Kreditnehmer gibt es keine Risiken. Er ist schon alleine durch die gesetzlichen Mechanismen des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes geschützt.
Die Eintragung im Deckungsregister hilft wie erwähnt der Bank bei der Refinanzierung.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
19.8.2022  (#4)
Ich bekam von der BAWAG einfach eine schriftliche Info (nach Monaten), dass das ins Deckungsregister eingetragen worden sei. 
Sonstige Auswirkungen gab es nicht.


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  •  Chouxpastry
19.8.2022  (#5)
Danke LiConsult und Gemeinderat,  bin sehr dankbar für eure Hilfe! 

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  •  ImmoQueen
23.3.2025  (#6)

zitat..
LiConsult schrieb:

Mit Eintragung in das Deckungsregister hat die Bank die Möglichkeit, den hypothekarisch besicherten Kredit als Sicherheit für eigene emittierte Schuldverschreibungen zu verwenden. Dies hat u.a. zur Folge, dass sich die Bank günstiger refinanzieren kann - daher ist die Eintragung des Kredites im Deckungsregister für sie attraktiver, wodurch auch bessere Konditionen generiert werden sollten.

Zu beachten gibt es für den Kreditnehmer dabei nichts. Mit dem neuen Pfandbriefgesetz entfällt per 08.07. auch die bis dahin übliche Anmerkung des Kautionsbandes. Auch bestehende Anmerkungen werden schrittweise gelöscht.

Darf ich hier bitte auch nochmals nachfragen.. denn ich habe kürzlich von der Ba ein Angebot mit und eines ohne Eintragung ins Deckungsregister erhalten. Und tendiere nun doch dazu die Aufnahme in den Deckungsstock (bessere Kondition) abzulehnen, da ich mir Sorgen mache was im Insolvenzfall passieren würde. Hat der Gläubiger/Käufer der Schuldverschreibung wirklich (wie ich gelesen habe) direkten Zugriff auf die Deckungswerte? Und kann Forderungen gegen mich stellen? Was kann hier auf mich zukommen?   Und für mich als Konsument ist der Ablauf im Hintergrund nicht transparent. Unter anderem bin ich auf Paragraph 26 Pfandbriefgesetz gestoßen:
Der besondere Verwalter hat fällige Forderungen der Pfandbriefgläubiger aus der Sondermasse zu erfüllen und die dafür erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen mit Wirkung für die Sondermasse zu treffen, etwa durch Einziehung fälliger Hypothekarforderungen, Veräußerung einzelner Deckungswerte oder durch Zwischenfinanzierungen.

Wäre es im Insolvenzfall also möglich, dass die Immobilien im Deckungsstock verkauft werden um die Investoren zu befriedigen? 
Die Bank hat mir diese Frage nicht wirklich beantwortet.
Ich wäre dankbar für Ratschläge, sonst würde ich wohl die Variante ohne Deckungsregister auswählen und bissl mehr zahlen, bevor mich das die ganze Laufzeit beschäftigt.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
24.3.2025  (#7)
Da ich kein Experte für Bankinsolvenzrecht bin, kann ich deine Fragen im Detail leider nicht beantworten.

Eines nur: der Eintrag ins Deckungsregister ist auch bei anderen Banken eher mehr als weniger "Usus". Ob du die 1,5% p.a. Aufschlag für die Nichteintragung in Kauf nimmst, bleibt freilich dir überlassen.

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  •  speeeedcat
24.3.2025  (#8)
Voweg: ich bein kein Rechtsgelehrter, somit sind die Angaben ohne Gewähr.
Banken besichern sich mit Covered Bonds, um ihre Bilanzen zu entlasten und mehr Kredite vergeben zu können. Covered Bonds sind Schuldverschreibungen, die durch einen Pool von Hypothekendarlehen oder öffentlichen Darlehen gedeckt werden. 

Ich schließe mich LiConsult an, persönlich wäre ich für ein sehr überschaubares Risiko im Insolvenzfall nicht bereit, dafür einen höheren Aufschlag zu bezahlen.
Der BA-Deckungsstock besitzt ein Triple A-Rating.
Das PfandBG sichert den Investoren in hypothekarisch und öffentlich gedeckten Schuldverschreibungen ein engmaschiges Sicherheitsnetz; gedeckte Schuldverschreibungen sind als mündelsicher nach österreichischem Zivilrecht anerkannt.
https://www.bankaustria.at/ueber-uns-investor-relations-anleihe-informationen-pfandbriefe.jsp
https://www.wko.at/oe/information-consulting/finanzdienstleister/gedeckte-schuldverschreibungen-und-pfandbriefgesetz.pdf

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  •  Gemeinderat
24.3.2025  (#9)
Vielleicht noch nur interesse halber ergänzend:
Für Konsumenten hat es eigentlich gar keine Nachteile, liest man.
Und die Bank ist mit Tilgung des Kredits auch verpflichtet, einen Eintrag zu löschen (!?).


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