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Eintragungs ins Deckungsregister

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  •  Chouxpastry
19.8.2022
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Hallo!
Wir haben Finanzierungsangebote bekommen mit Varianten mit und ohne Eintragung in das Deckungsregister.  Die mit Eintragung haben eben sehr gute Zinskonditionen.  Hat wer Erfahrungen damit?  Ist es üblich?  Was ist zu beachten?  Herzlichen Dank euch! 

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.8.2022  (#1)
Mit Eintragung in das Deckungsregister hat die Bank die Möglichkeit, den hypothekarisch besicherten Kredit als Sicherheit für eigene emittierte Schuldverschreibungen zu verwenden. Dies hat u.a. zur Folge, dass sich die Bank günstiger refinanzieren kann - daher ist die Eintragung des Kredites im Deckungsregister für sie attraktiver, wodurch auch bessere Konditionen generiert werden sollten.

Zu beachten gibt es für den Kreditnehmer dabei nichts. Mit dem neuen Pfandbriefgesetz entfällt per 08.07. auch die bis dahin übliche Anmerkung des Kautionsbandes. Auch bestehende Anmerkungen werden schrittweise gelöscht.

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  •  Chouxpastry
19.8.2022  (#2)
Herzlichen Dank für die Erklärung 😊 was mir noch unklar ist,  ist ob es für den Kreditnehmer Risiken gibt,  gibt es schon Erfahrungen in diesem Zusammenhang?  

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.8.2022  (#3)
Für den Kreditnehmer gibt es keine Risiken. Er ist schon alleine durch die gesetzlichen Mechanismen des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes geschützt.
Die Eintragung im Deckungsregister hilft wie erwähnt der Bank bei der Refinanzierung.

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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.


  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
19.8.2022  (#4)
Ich bekam von der BAWAG einfach eine schriftliche Info (nach Monaten), dass das ins Deckungsregister eingetragen worden sei. 
Sonstige Auswirkungen gab es nicht.


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  •  Chouxpastry
19.8.2022  (#5)
Danke LiConsult und Gemeinderat,  bin sehr dankbar für eure Hilfe! 

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