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Eintragung Grundbuch

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  •  Trooper76
18.2. - 6.5.2009
8 Antworten 8
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Hallo,

meine Frau hat vor 2 Jahre ein Grundstück vno ihren Eltern geschenkt bekommen. Wir haben dann gebaut und wohnen bereits im Haus. Kann mir wer sagen mit welchen Kosten ich rechnen kann wenn ich ebenfalls im Grundbuch eingetragen sein möchte ? (Land und Bank sind ebenfalls drinn)

danke für einen Hinweis.

lg

  •  Baxter
18.2.2009  (#1)
die - Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung)bedarf eines notariellen Aktes (bzw ist dieser sehr ratsam). Diese kann dir auch die Kosten nennen.


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  •  creator
19.2.2009  (#2)
ist eine frage, ob ihr schenken oder kaufen wolltich nehme mal an, du willst da "gratis" rein:
dann ist grunderwerbsteuer zu zahlen (2% vom 3fachen einheitswert)- ab 01.01.2010 gibt's wahrscheinlich neue einheitswerte, nur schenkungssteuer fällt keine an. ich würde das auch mit der bank und dem land checken, die müssten dem schuldnerwechsel zustimmen...

willst du kaufen, kannst du dir mit den üblichen spielchen wie fruchtgenuss-, wohn- und vorkaufsrechten beim kaufpreis helfen...
p.s.: wenn du weißt, was du willst - musterverträge gibt's im netz. damit wird (mit entsprechender adaptierung) der notar billiger, einen rechtsanwalt kannst du dir da sowieso immer sparen, weil ohne notar nix geht.

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  •  berge2008
22.2.2009  (#3)
Man - muß keinen Rechtsanwalt oder Notar mit der Vertragserrichtung und Durchführung beim Grundbuch beauftragen. Wie in vielen Bereichen des Bauens gibt es auch hier Möglichkeiten etwas von den doch manchmal sehr hohen "Professionistenpreisen" zu sparen. Einige Bekannte von mir haben durch ein wenig eigene Mithilfe (diverse einfache Behördengänge) einiges an Kosten für die Eigentumsübertragung gespart.

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  •  pointi001
24.2.2009  (#4)
ohne Notar...also wie willst ohne Notar (oder Gericht) eine beglaubigte Urkude und eine Grundbucheintragung schaffen????

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  •  berge2008
25.2.2009  (#5)
so gehts: - Vertragserrichtung und Grundbuchsantrag über "Bekannten", Beglaubigung der Unterschriften erfolgt dann bei Gericht oder Notar. Vertragserrichtungskosten und Grundbuchsantrag sind unabhängig von den Beglaubigungskosten. Gespart wird also bei den Vertragserrichtungskosten, sonstigen Behördenwegen, Grundbuchsantrag, da diese ja vom Rechtsanwalt oder Notar
ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

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  •  creator
25.2.2009  (#6)
@berge2008 - notariatsaktpflichtige geschäfte - na ja, nicht so ganz. sparen ist ja ok, aber hier geht es um geschäfte zwischen ehegatten - das ist was anderes als zwischen fremden. welche mängel es gibt und wie sie heilen:

http://www.ra-erlacher.at/familienrecht/ehepakt.htm
http://www.notar.at/de/portal/dernotar/service/begriffslexikon/n/notariatsaktpflicht/

heißt konkret: ja, die vertragserrichtungsgebühr könnte man sparen - sofern ein "vertragsmuster" passt und man das grundstück richtig bezeichnet. behördenwege und grundbuchsantrag sind nicht disponibel - schenkungssteuer wird dennoch fällig und der antrag am bg/grundbuch wird sowieso vergebührt. selber berechnen ist keine kunst, fehler aber auch blöd. daher wäre es sinnvoll, sich ein vertragsmuster zu besorgen, den vertrag vorzubereiten und dann - zur eigenen sicherheit- den rest einen notar machen lassen. vor allem auch den vertrag prüfen lassen - der notar haftet nämlich dafür. da spart man dann auch nicht die großen scheine...


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  •  berge2008
26.2.2009  (#7)
Die Notariatsaktpflicht - besteht nur für Kauf- und Darlehensverträge zwischen Ehegatten.
Schenkungsverträge sind nicht Notariatsaktpflichtig wenn eine wirkliche Übergabe stattfindet (erfolgt bei unbeweglichen Sachen=Grundstücken durch eine entsprechende Formulierung im Vertrag).

Wenn man also den Vertrag selber macht (eventuell mal beim zuständigen Grundbuchsrechtspfleger beim Gericht beraten lassen) und die Behördenwege selbst macht kann man schon die Kosten für die Vertragserrichtung, für den Grundbuchsantrag und diverse sonstige Anträge an Behörden sparen, da diese Arbeiten von einem Notar bzw. Rechtsanwalt natürlich in Rechnung gestellt werden. Grunderwerbssteuer und die sonstige Gebühren fallen sowieso unabhängig vom Selbermachen, Notar oder Rechtsanwalt an.

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  •  r75ca02
6.5.2009  (#8)
Muster - Ich bin auf der Suche nach einem Vertragsmuster.

Wer kann mir da weiterhelfen (wo gibt es diese im Internet bzw. persönliche Nachricht senden)?

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