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Einstufung in welchen Kollektivvertrag?

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
18.2. - 19.2.2014
4 Antworten 4
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Wo sind die Arbeitsrechtler/Betriebsräte? emoji

Ein Gas/Wasser/Heizung-Installateur hat sowohl das Sanitär/Heizungs-Gewerbe angemeldet (no-no-ned), aber auch ein Handelsgewerbe, weil er das Zeugs auch direkt an Kunden über den Ladentisch verkauft.

Im Betrieb überwiegt vermutlich (deutlich) das Handwerksgewerbe, denn es gibt ein paar Installateure die laufend auf den Baustellen sind.
So wie man es von Wasser- oder auch Elektro-Installateuren halt kennt: Viele haben ja ein Ladengeschäft dabei, in dem halt auch vor allem Kleingeräte oder Verbrauchsmaterial gleich über den Ladentisch verkauft werden.

Jetzt arbeitet bei der Firma jemand im BÜRO als Angestellter und fragt sich in welchen Kollektivvertrag er korrekt eingestuft sein sollte.
In den (in der Regel) besseren KV für Handwerks-Angestellte, oder in den für Handelsangestellte?

Bzgl. der Bürotätigkeit liegt der Schwerpunkt im Back Office für die Installationssparte: Anbotserstellung für Installationen, Zeiterfassung für die Baustellenarbeiter, Rechnungen/Mahnungen.
Bis auf kurze und fallweise Aushilfstätigkeit gibt es KEINE Anwesenheit im Kundenshop und KEINEN Kontakt zu diesen Laufkunden

PS: Bin zwar Unternehmer, aber nichtmal ansatzweise in diesen Sparten tätig (ist daher eine Frage "für privat")

  •  bunga
18.2.2014  (#1)
die Kollektivvertragsangehörigkeit entsteht im Regelfall durch die Lösung eines Gewerbescheines und der dadurch bedingten Mitgliedschaft zu einem Fachverband bzw. zu einer Innung der Wirtschaftskammer. Diese schließt letztendlich den für diesen "Wirtschaftsbereich" anzuwendenden Kollektivvertrag ab.

prinzipiell findet bei mehreren möglichen Kollektivverträgen jener Anwendung, der für den maßgeblichen Wirtschaftbereich des Betriebes (also das unternehmerische Kerngeschäft) gilt.

..hoffe das hilft....

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
18.2.2014  (#2)
dankeschön, wenn man die antwort kennt, läßt sich das leichter nachgoogeln :)

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  •  bunga
18.2.2014  (#3)
gerne emoji - ..vor allem weiß man wo die Antwort zu finden ist.....

wenn du noch Infos benötigst - einfach melden.

lg


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
19.2.2014  (#4)
@bunga, danke! - Lustig waren 3 Anrufe heute bei der Arbeiterkammer (1x "hotline", 1x Bezirksstelle und einmal zu irgendeiner weiteren Stelle Verbunden):

Frage welcher KV angewendet wird:
- Kann sich Firma frei aus ihren bestehenden KVs aussuchen
- KV ergibt sich aus der Art der Tätigkeit des Angestellten
- Aufgrund der Haupttätigkeit der Firma ergibt sich der KV

Frage inwieweit Vordienstzeiten (war relativ ähnliche Büroarbeit, aber andere Branche) angerechnet werden:
- Solche Vordienstzeiten werden im großen und ganzen voll angerechnet
- Inwieweit Vordienstzeiten angerechnet werden entscheidet der Arbeitgeber
- Ergibt sich daraus welche der beiden KVs zur Anwendung kommt, denn im Handels-KV würden nur Vordienstzeiten aus Verkaufstätigkeit anerkennt, nicht aber aus dem Büro (was lustig wäre, denn es geht ja um einen Bürojob und um keinen Verkaufsjob)

Man hat das Gefühl die AK ist von Spionen der Wirtschaftskammer durchsetzt emoji
Ansonsten wären solche arbeitnehmerunfreundlichen Falschinfos kaum erklärbar.
Die WK dagegen bewegt sich bei ihren Tipps freilich im Bereich von arbeitgeberfreundlichen Rechtsansichten, aber bei eindeutigen Lagen sagen die klar NJET (z.B. das mit den Gewerbeeinordnungen wußte ich von einer früheren WK-Aussage, bloß fehlte mir jetzt die offiz. Bestätigung/Quelle dafür).

PS: Habe vorhin kiloweise KVs durchgeackert. Das ganze KV-Wesen scheint, als wäre es irgendwo in den 70er Jahren steckengeblieben ... (eigener KV für Warenhäuser, von denen ich die meisten namentlich genannten irgendwann vor Jahren/Jahrzehnten zusperrten)

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