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Einsicht Unterlagen Baugenehmigung als Nachbar NÖ

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
16.6. - 20.7.2022
15 Antworten | 9 Autoren 15
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Liebes Forum,

was genau darf man als Nachbar nach Erhalt der Verständigung, dass ein Verfahren zur Baugenehmigung läuft, am Bauamt mit den Unterlagen machen? Nur einsehen oder auch zb mit Handy abfotografieren?

Im Zuge der Verständigung per Post wurden auch Außenansichten mitgesendet, bekomme ich dann am Bauamt mehr zu sehen? den gesamten Einreichplan?

Ich nehme an diese umfangreiche Einsicht hat man nur während der 14 Tagefrist, danach hat man keinerlei Einsicht mehr, oder?

  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
16.6.2022  (#1)
Wenn du nicht innerhalb der 14 Tagen einsicht nimmst, dann hast du stillschweigend deine zustimmung gegeben. Du kannst dir dort den gesamten Einreichplan ansehehn

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
16.6.2022  (#2)
aber darf ich ihn auch fotografieren?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.6.2022  (#3)
Ja, darfst du. Du hast sogar das Recht darauf, dass dir die Gemeinde Kopien anfertigt (gegen Kostenersatz)

zitat..
hausplanung schrieb: ch nehme an diese umfangreiche Einsicht hat man nur während der 14 Tagefrist, danach hat man keinerlei Einsicht mehr, oder?

So ist es. Das Recht auf Akteneinsicht haben die "Parteien" des Verfahrens. Nach 14 Tagen ist die Parteistellung weg und dann hast du auch kein Recht mehr auf Akteneinsicht.


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  •  peterT1
  •   Gold-Award
17.6.2022  (#4)

zitat..
hausplanung schrieb:

Im Zuge der Verständigung per Post wurden auch Außenansichten mitgesendet, bekomme ich dann am Bauamt mehr zu sehen? den gesamten Einreichplan?

Du darfst in die Antragsbeilagen und in allfällige Gutachten Einsicht nehmen.
Die Antragsbeilagen sind alle zur Beurteilung des Vorhabens notwendigen Unterlagen (Pläne, Darstellungen, Beschreibungen, Energieausweis,...)


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  •  Tomo8
  •   Bronze-Award
17.6.2022  (#5)
Darf die Gemeinde eigentlich die PDFs der Pläne an die Parteien schicken? 

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  •  uhim
  •   Bronze-Award
17.6.2022  (#6)
Ich habe die PDFs am Bauamt auf USB kopiert bekommen (Steiermark).

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  •  lilizwei
14.7.2022  (#7)
Wie viel Zeit habe ich am Amt fuer die Einsicht?
Sollte jemand vom Bauamt anwesend sein? 
Und was ist, wenn der Mitarbeiter mir keine Kopien anfertigen moechte,
ich diese erst sehr spät erhalten kann? 

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  •  ds50
  •   Silber-Award
14.7.2022  (#8)

zitat..
lilizwei schrieb: Und was ist, wenn der Mitarbeiter mir keine Kopien anfertigen moechte,

 

zitat..
Karl10 schrieb: Du hast sogar das Recht darauf, dass dir die Gemeinde Kopien anfertigt (gegen Kostenersatz) 




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  •  lilizwei
14.7.2022  (#9)
Die Dame, die uns ins Kammerl zur Einsichtnahme gebracht hat, meinte, dass wir Fotos machen koennen. Kopieren waere (Corona bedingt!) nicht moeglich. Ausser ihr war niemand fuer uns zugegen. Viel später konnte ich das eine oder andere erhalten.

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  •  ds50
  •   Silber-Award
15.7.2022  (#10)

zitat..
lilizwei schrieb: Kopieren waere (Corona bedingt!) nicht moeglich.

 Jaja, wer weiß, ob man da nicht diese Viren vervielfältigt. 😜


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  •  peterT1
  •   Gold-Award
15.7.2022  (#11)

zitat..
lilizwei schrieb:

Wie viel Zeit habe ich am Amt fuer die Einsicht?

Zu den Amtszeiten in deiner 2 Wochenfrist.

zitat..
lilizwei schrieb:

Sollte jemand vom Bauamt anwesend sein? 

Kann, muss aber nicht.

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  •  lilizwei
19.7.2022  (#12)
Danke, peterT1.

Wieviel Zeit wird einem normalerweise für die Einsichtnahme gewährt?
Bzw. was tut man, wenn man keine Kopien (rechtzeitig) erhält?

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
19.7.2022  (#13)
Dann würde ich das schriftlich vor Ablauf der Frist einfordern. 
Bei uns war es kein Thema. Hab mir ein Bild gemacht,  letztlich aber nix kopiert odgl. 

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
19.7.2022  (#14)
Eine zeitliche Beschränkung am Amt selbst, bei der Einsichtnahme, ist mir nicht bekannt.

Zu den Kopien: Einfach selbst Fotos von den Dokumenten anfertigen? Wenn sich die Behörde nicht recht kooperativ zeigt (wegen Unwissenheit oder so), einfache, praktikable Lösungen wählen.

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  •  lilizwei
20.7.2022  (#15)
Die 14 Tage Frist für Einsprüche, gegen Jahresende, samt Corona bedingter Verschärfungen.
Für jemanden der noch nie mit soetwas zu tun hatte und keinen Baurechtsexperten kennt, ein riesen Problem. (Das Forum habe ich erst später entdeckt. Hätte mir aber in dem Moment auch nichts geholfen).

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