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Einreichplan oder Bauanzeige?

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  •  MichaelP
3.5. - 10.5.2011
10 Antworten 10
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Hallo hier im Forum!
Ich habe hier im Forum schon einige intressante Dinge herausgelesen. Jetzt habe ich selbst eine Frage an euch!

Wir haben uns einen Baugrund mit 860m² und dazu 5140m² Nutzgrund für unsere Pferde gekauft. Für den Grund wurde noch keine Aufschließung gezahlt der er erst heuer Parzelliert worden ist. Jetzt meine Frage: Wir wollen erst in ca. 3-5 Jahren zu bauen beginnen vorher aber unsere Pferde auf den Nutzgrund übersiedeln. Natürlich benötigen wir dazu ein kleines Gebäude (aus Holz mit Pflastersteinen als Bodenplatte) aber keinen Strom, Kanal,... Leider konnte mir bis jetzt niemand sagen ob ich ein solches Gebäude errichten darf! Und wenn ja, muss ich einen Einreichplan Zeichnen oder nur eine Bauanzeige aufgeben?
Ich würde mich über ein paar Antworten sehr freuen!
Danke im Voraus!

Gruß Michael

  •  altenberg
  •   Gold-Award
3.5.2011  (#1)
ich würde - bei der zuständigen Gemeinde nachfragen, da solche Fragen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt werden.

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
3.5.2011  (#2)
welches Bundesland?? - Falls Niederösterreich:
Die Fragen sind klar zu beantworten - du brauchst ganz eindeutig eine Baubewilligung - geht keinesfalls mit Bauanzeige - d.h Bauansuchen mit Einreichplan.

Was verstehst du unter "Nutzgrund"?? Entscheidend ist die Flächenwidmung. Solltest du die Widmungsart Grünland meinen, dann kannst das mit dem Pferdestall vergessen.
Auf dem Baulandteil kommts darauf an, welche genaue Widmungsart es ist: Wohngebiet?? Agrargebiet??....


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  •  MichaelP
3.5.2011  (#3)
Es ist Bauland Wohngebiet. In Niederösterreich. Und der Nutzgrund ist Grünland. Ich will das ja auf meinen Baugrund Stellen nicht auf Grünland.

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  •  MichaelP
3.5.2011  (#4)
Mein Vater hat eine Gartenhütte mit 40m² bebauter Fläche und da gings auch mit einer Bauanzeige...das Stallgebäude ist ja nichts anderes. Auf der Gemeinde konnte man mir leider nicht weiterhelfen...die haben nur gesagt sie könnten mir das halten von Pferde auf meinen Grund nicht verbieten!

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
3.5.2011  (#5)
.Hab nie behauptet, dass sich die Gemeinden im Baurecht auskennen......

Kann dir hier nur sagen, was gesetzeskonform ist:
1. Du brauchst eine Baubewilligung
2. Du dürftest sie weder im Grünland, noch im Bauland-Wohngebiet (als Pferdeunterstand) erhalten.

Wenn die Gemeinde es anders sieht - soll auch recht sein. Ich hoffe jedoch für dich, dass da niemals ein Nachbar auftaucht und das alles hinterfragt.

Dann hilft dir die zur Kenntnis genommene Bauanzeige nämlich gar nichts, sondern du musst dann irgendwann die fehlende Baubewilligung nachträglich nachholen (die du aber wegen der unpassenden Flächenwidmung nicht erhältst) - dann sind immer alle ganz aus dem Häuschen.....

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  •  joski
  •   Silber-Award
8.5.2011  (#6)
Schweinemastbetriebe - ist das nicht so ähnlich? Als landwirtschaftliche Nutzung ist alles möglich?


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  •  Karl10
  •   Silber-Award
8.5.2011  (#7)
@joski - Schweinemastbetrieb:Es ist nicht nur ähnlich, sondern genau so: eine Bauanzeige kann eine Bewilligung niemals ersetzen, auch wenn sie von der Baubehörde zur Kenntnis genommen wurde.
"Als landwirtschaftliche Nutzung ist alles möglich?" - was meinst da jetzt konkret??

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  •  ARCHITEKTUR
10.5.2011  (#8)
hallo michael p,
es gibt ca 30 arten der widmung im grünland, was wiederum das
raumordnungsgesetz regelt. im grünland darfst du nur dann bauen, wenn ein landwirtschaftlicher haupt- oder nebenerwerb vorliegt. dieser ist durch ein betriebskonzept nachzuweisen. auf jedenfall sind in nö einreichpläne erforderlich.
spezielle fragen an
jon.enichtmayer@aon.at
grüße

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
10.5.2011  (#9)
.30 Widmungsarten ist schon ein bisschen weit daneben...
Tatsächlich sind es exakt 20 Punkte mit Widmungsarten im Raumordnungsgesetz, wobei sich die erste Widmungsart in a) und b) gliedert - d.h. in Wahrheit sind es dann 21

Die Aussage von ARCHITEKTUR: "...im grünland darfst du nur dann bauen, wenn ein landwirtschaftlicher haupt- oder nebenerwerb vorliegt. dieser ist durch ein betriebskonzept nachzuweisen..."
trifft von diesen 21 Widmungsarten in dieser Form nur auf die ersten beiden (nämlich 1a und 1b) zu.....

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  •  MichaelP
10.5.2011  (#10)
Gemeinde - Guten Abend! Heute war auf der Gemeinde ein Sachverständiger Anwesend. Der hat gesagt: Ich darf dort einen Stall errichten auf Bauland wenn ich weit genug vom Bauland (Nachbarparzelle) weg bin. Er hat dafür die Tieranzahl und ein paar kleinichkeiten wissen wollen. Das mit dem Betriebskonzept haben wir schon hinter uns..leider bekommt man dann keine Hofstellenwidmung und darf dort nie ein Haus errichten. Das Grünland ist ein Landwirtschaftlicher Nutzgrund steht im Grundbuch.

Auser dem will ja nicht auf Grünland bauen!

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