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Einreichplan gegen Bauvorschrift

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  •  norman
17.5. - 18.5.2017
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo community,
ich habe eine möglicherweise blöde Frage...
Ist es theoretisch möglich, dass die MA37 in Wien auf Grundlage eines Einreichplans der offensichtlich gegen die gültige Bauvorschrift verstößt, eine Bauverhandlung ansetzt?

Konkret geht es darum, dass mein Nachbar einen Umbau vornimmt und wir einmal beiläufig gefragt wurden ob wir einer Fensteröffnung in der Feuermauer (= Grundstücksgrenze) zustimmen würden. Wurde verneint und es gibt auch nichts schriftliches dazu.

Laut Bauordnung Wien gilt folgendes:
Vorgärten, Abstandsflächen und gärtnerisch auszugestaltende Flächen
§ 79. (2) Fenster, die gegen Nachbargrenzen gerichtet sind, müssen von diesen mindestens 2 m entfernt sein; ausgenommen davon sind Fenster gegen öffentliche Erholungsflächen.

Nun nochmal zu meiner Frage - wäre es überhaupt denkbar, dass seitens der MA37 der Einreichplan akzeptiert wird und zu einer Bauverhandlung geladen wird, wenn es offenkundig Verstöße gegen die Bauordnung gibt?

Vielen Dank für jegliche Unterstützung!

Lg norman

  •  nandrias
17.5.2017  (#1)
Was sagt den die MA37 dazu? Hast du da schon mal direkt angefragt bzw. hast du den Letztstand des Einreichplans begutachtet? Ich würde sagen spätestens bei der Bauverhandlung kannst du das dann ansprechen.

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
17.5.2017  (#2)
Hallo - ohne jetzt genau die Details zu kennen, aber mit wäre kein Bauvorhaben bekannt wo ein Fenster auf ein Nachbargrundstück oder Grundstücksgrenze zulässig wäre.

Ev. wurde es im Plan übersehen?

LG

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
18.5.2017  (#3)
Ist das nicht der Zweck einer Bauverhandlung, den Nachbarn die Möglichkeit zu geben, Verstöße gegen die Vorschriften bekannt zu machen? Weil alles andere, was Nachbarn so stören könnte, ist sowieso nicht relevant...

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
18.5.2017  (#4)
es obliegt der baubehörde...ob der einreichplan genau dem gesetz entsprechen muss. wenn zB eine zu schmale tür oder ein fenster zu viel entgegen der vorschriften eingezeichnet sind, kann es auch als baubescheid-auflage verboten werden (zweizeiler unter den zusätzlichen auflagen) ohne neu-zeichnung. aber der bescheid muss auf jeden fall dem landesgesetz entsprechen, der wird ja auch unter mitwirkung eines sachverständigen erstellt. meist wird aber ein neuer plan verlangt, wir sind ja im IT-zeitalter mit CAD-software, wo pläne nicht mehr mit kohlepapier und schablonen referenzpläne abgepaust und angepasst werden müssen.

manche architekten tricksen aber auch und kaschieren dinge im plan (zB symbolhafes einzeichnen eines strauches im höhen-schnitt, um ein zugleich nur mehr teilweise dahinter liegendes fenster schwiriger erkennbar zu machen, auch mit den höhenlinien (ursprungsgelände/fertiggelände und information-overflow mit einzeichnen von viel leitungen, drainagen, rinnen usw. die nicht unbedingt im einreichplan sein müssten). die allerärgsten tricksereien gibt es weniger bei einfamilienhäusern, viel mehr bei einkaufszentren (vielleicht kennt jemand die berühmten seiersberg-tische und seiersberg-brücken).

ich würde zur behörde gehen und den zuständigen sachbearbeiter auf den umstand hinweisen. das kannst auch heimlich machen, er ist zur diskretion verpflichtet. dafür gibt es ja die gesetze und die behörden, damit man nicht selbst mit nachbarn anecken muss um sein recht zu bekommen.

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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
18.5.2017  (#5)
Vielleicht hat der Nachbar auch nur das nicht-erlaubte Fenster mit einem "Kuvert" sich genehmigen lassen wollen...
mfg
Sektionschef

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