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Einreichplan: Bauführer? [NÖ]

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  •  MissT
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
11.5. - 20.11.2017
10 Antworten | 5 Autoren 10
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Eine kurze Frage: Ich habe heute festgestellt, dass auf dem Einreichplan auch der Bauführer angegeben werden muss. Was mache ich, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung die Entscheidung über die zu beauftragende Baufirma noch nicht gefallen ist und entsprechend auch noch kein Bauführer benennbar ist?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.5.2017  (#1)

zitat..
MissT schrieb: Was mache ich, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung die Entscheidung über die zu beauftragende Baufirma noch nicht gefallen ist

Gar nichts!! Zur Baubewilligung muss noch kein Bauführer gemeldet sein.Den musst du spätestens mit der Baubeginnsmeldung bekannt geben.

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  •  Microft
  •   Bronze-Award
12.5.2017  (#2)
genau, auf unserem Einreichplan war nur vermerkt "wird zu Baugeginn noch bekannt gegeben"

mbg

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  •  MissT
12.5.2017  (#3)
Sehr gut, das macht es ein bisschen einfacher - vielen Dank!

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  •  Thomas45
19.11.2017  (#4)
Braucht man unbedingt einen Bauführer? Was ist wenn man alles selbst macht? Mit Bekannten und Freunden?

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  •  MissT
19.11.2017  (#5)
Spätestens zu Baubeginn musst Du dem Bauamt einen Bauführer nennen. Ich nehme an, er/sie muss vom Fach sein. Alles andere macht m. M. n. auch keinen Sinn, Du stehst sonst an, wenn es etwas mit Behörden oder anderen Fachkräften zu klären gibt. Zum einen, weil es nicht deren Aufgabe ist, einem Laien diesen Job erst zu erklären und zum anderen, weil Du auch nicht weißt, worauf Du achten musst, damit das Ergebnis rechtlich und qualitativ passt.

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  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
19.11.2017  (#6)
Der Bauführer muss bei der Fertigmeldung die rechtlich und technisch einwandfreie Bauausführung bestätigen. Das kann er eigentlich nur mit gutem Gewissen wenn er es selbst gemacht hat.

Einen Bau ohne Bauführer kann es aus rechtlicher Sicht nicht geben, bei der Baubeginnsanzeige musst du einen Bauführer melden, legt dieser seine Funktion zurück wirst du von der Gemeinde aufgefordert einen neuen zu benennen. Andernfalls wird ein behördlicher Baustopp verhängt.
Obige Aussagen gelten für NÖ. Wird aber in den anderen Bundesländern ähnlich sein.

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  •  Thomas45
19.11.2017  (#7)
Also im Burgenland braucht man erst ab 200m2 Wohnnutzfläche einen Bauführer was ich jetzt so gelesen habe. Ob das auch bei uns in der Steiermark gilt?

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  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
19.11.2017  (#8)
Steiermärkisches baugesetz paragraph 34

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.11.2017  (#9)
Bevor es da noch mehr durcheinander geht: Bundesland?

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  •  Thomas45
20.11.2017  (#10)
Steiermark und Burgenland. Ich baue in der Stmk, ein Freund im Burgenland

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