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Einladung zur Vorbegutachtung/Begutachtung

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  •  hausplanung
28.11. - 12.12.2019 1
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Als Eigentümer/Bauwerber und Planverfasser wird man zur monatlich am Gemeindeamt stattfindenden "Vorbegutachtung/Begutachtung" eingeladen. Ist das nur formhalber, oder sollte man da hin gehen? Soweit ich es verstehe prüft da ja eigentlich nur das Bauamt mit einem Sachverständigen, ob alles passt.

Bedeutet diese Verständigung auch, dass mit den Einreichunterlagen alles passen sollte? Sonst hätte man ja seitens der Gemeinde vorher schon Ergänzungen/Änderungen verlangt, oder?

  •  _ulat_
12.12.2019  (#1)
Kenne die Situation in deiner Gemeinde jetzt natürlich nicht, was mir bekannt ist, sind sog Bauinfo-Tage bzw Bauberatungen. Da geht man mit einem meist nicht ganz fertigen Bauprojekt zur Gemeinde und der Bau-SV und Gemeindemitarbeiter prüfen den Plan. Dann gibts Infos, wenn es etwas nicht passen sollte, zB der Abstand nicht mit dem Bebauungsplan übereinstimmt, etc. Das ganze macht man vor der "offiziellen" Einreichung des Projekts.
Sind diese Dinge aus der Vorberatung ausgebessert, reicht man den Plan zur Bewilligung ein. Dann gibt es die "offizielle" Vorprüfung durch Gemeinde/Bau-SV, wenn alles passt, wird eine Bauverhandlung ausgeschrieben zu der dann die Nachbarn u sonstigen Partei auch geladen werden. Das ist dann das "offizielle" Baubewilligungsverfahren.

Ob man nun diese Bauberatung als Bauwerber in Anspruch nimmt, steht jedem frei. Ich würde mal sagen, je aufwendiger das Projekt und je genauer zB der Bebauungsplan, desto mehr Sinn macht das. Wenn zB kein Bebauungsplan besteht und du ein "08-15-Wohnhaus" im Wohngebiet bauen willst, wirst die Vorberatung nicht unbedingt brauchen.

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