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Einigung trotz Konkurs?

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  •  akinom
1.4. - 6.4.2009
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hat jemand zufällig ähnliche Erfahrungen und kann darüber berichten: unsere Baufirma ist in Konkurs. Der Bau ist im Prinzip fertig, jedoch sind schon viele Mängel aufgetaucht. Die Idee unseres Anwalts war nun, mit dem Masseverwalter zu einer Einigung zu kommen: wir verzichten auf die Kosten der Mangelbehebung bzw. auf Anmeldung dieser Ansprüche im Konkursverfahren und der Masseverwalter auf die (von uns glücklicherweise einbehaltene) Restzahlung (die Mängel wurden insgesamt höher bewertet als unsere einbehaltene Restzahlung), die Gewährleistungsansprüche der Konkursfirma an deren Subunternehmer soll auf uns übertragen werden. Soweit die Theorie. Der Masseverwalter hat aber bis jetzt keine Schlussrechnung gestellt und bis jetzt auf kein Schreiben unseres Anwalts reagiert.
Wäre über ähnliche Erfahrungen, Tipps und Tricks sehr dankbar.

  •  creator
4.4.2009  (#1)
ich wiederhole mich... wenn ihr die mängel rechtzeitig richtig gerügt habt und es bis dato zu keiner verbesserung gekommen ist, habt ihr auch nicht abgenommen, es ist nicht übergeben (selbst wenn das in irgendwelchen agb so steht - die wären nach §879 abgb sittenwidrig und nichtig) und daher kann der masseverwalter rechtlich richtig auch keine schlussrechnung legen - weil die mängelrüge die fälligkeit verhindert. niemand kann gezwungen werden, etwas anderes (= mangelhaftes) abzunehmen, als er bestellt hat. daher ist dem masseverwalter kein vorwurf zu machen. stellt er - rechtswidrig - doch eine aus, wäre wie oben zu argumentieren.

die idee vom ra ist ja recht lustig, nur wird's wohl schwierig, eine firma zu finden, die sagen wir mal 50 kriegt und dafür 100 leisten soll (wenn die gewährleistungsansprüche so viel mehr wert sind als das ausstehende entgelt).

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  •  akinom
6.4.2009  (#2)
@ creator im konkursverfahren muss der masseverwalter doch auch aussenstände eintreiben. offiziell wäre ja von uns noch eine zahlung zu leisten (laut bauvertrag) und die muss er doch in die abrechnung zum konkursverfahren einfliessen lassen, oder?
das mit der firma die 50 kriegt und 100 leisten soll verstehe ich nicht.
die firmen die die konkursfirma mit arbeiten bei unserem haus beauftragt hatte sind ja gewährleistungspflichtig. nur halt nicht uns direkt sondern der konkursfirma gegenüber. der masseverwalter als vertreter der konkursfirma könnte doch die gewährleistungsansprüche an uns abtreten - kostet ihn ja nix. ich weiss nicht, ob diese subunternehmer ihre zahlungen bekommen haben, aber und gepfuscht haben sie ja, warum sollen die dafür nicht geradestehen müssen?

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