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Eingeschossiges Nebengebäude

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  •  manutdsupporter
24.2. - 9.3.2017
10 Antworten | 2 Autoren 10
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Hallo zusammen,

ich möchte ein eingeschossiges Nebengebäude für meinen Oldtimer und diverse Gerätschaften angrenzend zu meine Garage anbauen.


2017/20170224624761.jpg

2017/20170224782566.jpg

Jetzt habe ich folgende Antwort von unserer Gemeinde (im Flachgau/Salzburg) erhalten:

zitat..
Gemäß § 25 (7a) Zi. 3 darf die Seitenlänge einer eingeschossigen Nebenanlage darf an der dem Nachbargrundstück zugewandten Seite 4 m nicht überschreiten. Weiters darf die Traufenhöhe 2,50 und die Firsthöhe 4 m nicht überschreiten gemäß § 25 (7a) Zi. 4. Zur Unterschreitung des Mindestabstandes auf 1 m muss der Nachbar mit dem Formular Z1 zustimmen.
Seitenwände und Fenster sind kein Problem für eine Baubewilligung. Nur die Länge ist gesetzwidrig. Daher bitte ich Sie der Einreichung einen abgeänderten Plan inkl. Ansuchen, Lageplan, Skizzen und Baubeschreibung beilegen.
Ich habe Ihnen noch die beiden Formulare Z1 und Z2 angehängt. Im Z2 ist ersichtlich, welchen Ausnahmen der Nachbar zustimmen kann.


Gibt es evtl. eine Ausnahme, wo die Länge des Gebäudes mehr als 4, betragen darf?
Ansonsten muss ich das Bauvorhaben verwerfen, da die Grundfläche zu klein wird...

  •  ap99
  •   Silber-Award
24.2.2017  (#1)
Servus,

ganz richtig ist das nicht. Für Gartenhütten o.Ä. max. 4 m Gebäude/Dachlänge, für Garagen oder überdachte Abstellplätze max. 7 m Gebäude/Dachlänge (es kommt auf die "Bezeichnung" des Anbaues an), bei 2,0 m Mindestabstand ... ansonsten Abstandsunterschreitung vom Nachbarn. Pass auf bei der Traufenhöhe, besonders wenn das Urgelände nicht "eben" ist (leider ist das Gesetz hier ein wenig praxisfremd wie ich finde)

Von 2172/1 und 2173/1 brauchst du wohl eine Abstandsunterschreitung, wie das derzeit dargestellt ist.

Nachzulesen:
Bebauungsgrundlagengesetz § 25
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000162


2017/20170224583188.jpg


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  •  manutdsupporter
25.2.2017  (#2)
Dh ich kann ein Carport oder Garage problemlos bauen?
Da ein Traktor abgestellt wird, sollte es kein Problem sein.
Welche Vorgaben habe ich dann bei einer Garage, welche noch auf uns zukommen könnten?

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  •  ap99
  •   Silber-Award
25.2.2017  (#3)

zitat..
manutdsupporter schrieb: Dh ich kann ein Carport oder Garage problemlos bauen?


Nein, das heißt es nicht, Folgendes ist zu berücksichtigen:

- Bezeichnung: überdachter Abstellplatz oder Garage (den Begriff "Carport" gibt es im Salzburger Baurecht übrigens nicht).
- Gebäudelänge/Dachlänge max. 7,0 m.
- Traufenhöhe max. 2,5 m ... Traktorhöhe?
- Firsthöhe max. 4,0 m.
- Nachbarn 2172/1 und 2173/1 müssen zustimmen --> Formular Abstansunterschreitung (und Unterschrift auf dem Plan) notwendig.
- bei Unterschreitung von 2,0 m sind "eigentlich" (entgegen dem Zitat oben) Brandschutzmassnahmen notwendig (siehe OIB 2.2). Es kann sogar sein, daß du mit einer bestehenden Garage über die 50 m2 kommst.

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  •  manutdsupporter
26.2.2017  (#4)
Was haben die 50qm auf sich? Bestehende ist 36qm.

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  •  ap99
  •   Silber-Award
26.2.2017  (#5)

zitat..
manutdsupporter schrieb: Was haben die 50qm auf sich? Bestehende ist 36qm.


Höhere Brandschutzanforderungen über 50 m2. Siehe OIB 2.2.

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  •  manutdsupporter
26.2.2017  (#6)
Da muss ich mich nochmals genau mit der Gemeinde zusammenreden.
Da die neue Garage baulich getrennt ist, sollte die Regel meines Erachtens doch nicht gelten...

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  •  manutdsupporter
3.3.2017  (#7)
Antwort von der Gemeinde:

Carport in den Abmessungen wäre kein Problem.
Wenn der Anbau als Garage deklariert wird muss die Anfrage noch mit einem Bausachverständigen abgeklärt werden. --> Info folgt nächste Woche.

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  •  manutdsupporter
9.3.2017  (#8)
Heute habe ich eine Antwort auf meine Anfrage von der Gemeinde erhalten:

Carport mit 6,5m Länge möglich und Unterschreitung des Nachbarabstandes in Abstimmung mit den Nachbarn

Garage aus Holz möglich unter der Vorraussetzung, das die Verbindungstüre aus einer Brandschutztüre besteht, höherer Brandschutz und Nachbarabstand von mind. 2m ohne Unterschreitung...

Kann das sein, denn ohne Unterschreitung auf 1m Abstand zur Grundgrenze kann ich das Vorhaben streichen?


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  •  ap99
  •   Gold-Award
9.3.2017  (#9)
Schreib die Antwort mal wortwörtlich hier rein.

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  •  manutdsupporter
9.3.2017  (#10)
War am Telefon...

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