·gelöst· Einfriedung NÖ [NÖ] - Seite 2
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Ok, warte mal jetzt erschrecke ich mich ein bisschen, weil ich nichts mehr verstehe. Willst du sagen, dass mich der Bürgermeister vereinfacht gesagt verarscht hat? Heißt das, dass es in Zukunft möglich ist dass man von mir verlangt den zaun zu kürzen? Ich kann doch nachweisen, dass ich die Berufung rechtzeitig per E-Mail eingebracht habe, und der Bürgermeister hat auf meine Berufung auf der Rückseite geschrieben, dass die Klausel im Bescheid 2026 bezüglich der Zaunhöhe nicht gilt, und wir haben beide unterschrieben. Aber du hast mir auch gesagt, dass selbst wenn der Bescheid rechtskräftig wird, ich trotzdem nicht verpflichtet bin, etwas zu ändern, weil der Zaun durch den Bescheid 2024 abgedeckt ist, und dass ich nur zur Sicherheit eine Berufung machen soll, ansonsten kann ich es auch so lassen. Wie ist das jetzt wirklich? |
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"verarscht" würd ich nicht sagen. Aber in jedem Fall rechtlich nicht korrekt. Und vor allem völlig unlogisch: Er gibt dir recht, dass diese Auflage nicht passt/nicht gilt und überredet dich gleichzeitig, die Berufung, mit der du das ja aufzeigst, zurück zu ziehen, sodass diese Auflage weiterhin in Rechtskraft bleibt. Und du hast sie zurückgezogen.....also gibt es keine Berufung! Das ist kein Bescheid und hat somit keine rechtliche Relevanz. Ich hab geschrieben: Ich hab also hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass ich mir da nicht ganz sicher bin. Und daher hab ich dann auch noch geschrieben: Aus diesem Grund (um absolut Sicherheit zu schaffen) hast du also die Berufung gemacht. Und dann hast die Berufung wieder zurückgezogen. Somit lebt die vorherige Unsicherheit wieder auf, weil der Bescheid und die Auflage jetzt rechtskräftig sind und somit die Rechtsfrage weiterhin offen bleibt, ob die Auflage trotz Rechtskraft rechtlich obsolet sein kann...... |
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