Zusammenfassung: [Gelöst] Einfriedung NÖ | Baurechtforum auf energiesparhaus.at
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·gelöst· Einfriedung NÖ (Zusammenfassung)

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  •  Florian88
  •   Bronze-Award
21.2. - 11.4.2026
Zusammenfassung aus 22 Antworten von 3 Autoren
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Einfriedung in NÖ und zum Verhältnis zwischen ursprünglicher Baubewilligung und späterer Planänderung.
Sachverhalt:
2024 habe ich eine Baubewilligung für ein Einfamilienhaus erhalten.
Im genehmigten Einreichplan ist entlang der Straße ausdrücklich eine Einfriedung „Zaunsteine H = 150 cm“ eingezeichnet.
Der Bescheid selbst enthält keine Höhenbeschränkung für den Zaun, nur die Auflage, dass die Zufahrt zur Garage nicht eingefriedet werden darf.
Den Zaun habe ich anschließend genau so errichtet (Zaunsteine ca. 150 cm, laut Plan).
2026 habe ich eine Abänderung des bewilligten Einreichplanes beantragt (Hausanpassung).
Im neuen Bescheid steht nun erstmals eine Auflage: Einfriedung gegen das öffentliche Gut max. 1,30 m.
Der bestehende Zaun wurde aber nicht geändert und stand zu diesem Zeitpunkt bereits.
Meine Fragen:
  • Gilt hier Bestandsschutz, weil der Zaun gemäß der ursprünglichen Bewilligung errichtet wurde?
  • Oder kann die Behörde verlangen, den bestehenden Zaun nachträglich auf 1,30 m zu reduzieren?
  • Wird die spätere Auflage auch auf bereits errichtete Bauteile angewendet, wenn der neue Bescheid nur eine „Abänderung“ ist und keine Aufhebung?
  • Es geht nur um den bereits bestehenden Zaun, nicht um zukünftige Änderungen.
    Danke!

    In einer Diskussion zu einem Bauvorhaben wurden rechtliche Fragestellungen zur Fertigstellung und geltenden Bauordnungen erörtert. Ein Teilnehmer äußerte Bedenken hinsichtlich der Bestandsschutzregelung, während ein anderer die Relevanz von Abweichungen vom bewilligten Einreichplan thematisierte. Es wurde diskutiert, ob die Änderungen als eigenständiges Bauvorhaben oder als Abänderungen zu werten sind. Die rechtlichen Implikationen solcher Einstufungen wurden erläutert, mit dem Hinweis auf möglicherweise notwendige Verfahren. Der letzte Teilnehmer fragte nach dem weiteren Vorgehen angesichts einer Auflage in einem Bescheid, die möglicherweise rechtswidrig war.

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