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·gelöst· Einfriedung höhe an die Straße NÖ

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  •  Florian88
27.6. - 29.6.2021
13 Antworten | 6 Autoren 13
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Hallo zusammen,
Wir möchte jetzt die Einfriedung an die Straße bauen aber wir kommen mit die Höhe nicht klar, am Plan steht nur Eingangtore 120/150 und 320/150, im Baubescheid steht nichts ausser " Die Einfriedung wird mittels Streifenfundament , Betonsockel und aufgesetzen Zauneelementen hergestellt " natürlich habe ich bei die Gemeinde nachgefragt und die nette Dame sagten " sowie am Plan steht ".
Wie war bei euch? Der Nachbarn hat ein Betonzaun von ca 2,5m aber es ist eine alte Haus.  Danke

  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
27.6.2021  (#1)
Naja die Dame von der Gemeinde zu fragen wie hoch eure nicht näher definierte Einfriedung am Einreichplan ist scheint natürlich wenig zielführend: Das hättet ihr natürlich für die Einreichung festlegen und der Planverfasser so darstellen müsen, normalerweise gibt es ja Ansichten & Schnitt von der Einfriedung bzw. ist zumindest die Höhe in Plan und der Baubeschreibung enthalten. Jetzt zu glauben desswegen die Einfriedung in einer beliebigen Höhe errichten zu dürfen könnte echt ungut enden, da ihr keine 100% rechtssicherheit habt. 
Meiner Meinung nach liegt die Vermutung nahe, dass die Einfriedung wie auch Tür & Tor mit 150cm Höhe vorgesehen gewesen wäre, wenn es auch umliegende in Höhe und Gestaltung vergleichbare Einfriedungen bei den Nachbarn gibt, dann könnte man das ohne große Sorgen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlchkeit so machen.

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  •  Florian88
28.6.2021  (#2)
Vielen dank für die Rückmeldung,  dann mache ich halt wie am Plan steht 1.50.
Selbst wenn die höhe nicht passt kann mir eh nichts passiert weil der Bauplan ist so bewilligt worden, oder? Danke

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
28.6.2021  (#3)

zitat..
Florian88 schrieb: kann mir eh nichts passiert weil der Bauplan ist so bewilligt worden, oder?

zitat..
ProjectX schrieb: Jetzt zu glauben desswegen die Einfriedung in einer beliebigen Höhe errichten zu dürfen könnte echt ungut enden, da ihr keine 100% rechtssicherheit habt. 

 


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  •  Florian88
28.6.2021  (#4)

zitat..
ProjectX schrieb: könnte echt ungut enden, da ihr keine 100% rechtssicherheit habt. 

 

Dann weiß ich auch nicht mehr. Vielleicht kann doch jemand seiner Erfahrung hier Posten 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.6.2021  (#5)

zitat..
Florian88 schrieb: Vielleicht kann doch jemand seiner Erfahrung hier Posten

Da gehts nicht um "Erfahrung", sondern darum, was bewilligt ist und was nicht.
Da es offensichtlich im Baubewilligungsbescheid keine speziellen Auflagen und Vorschreibungen bezüglich Einfriedung gibt, gilt das, was im Bauansuchen und in den Projektunterlagen vorgesehen war und beantragt wurde. Nicht mehr und nicht weniger.
Was in DEINEN Projektsunterlagen vorgesehen war, können wir dir hier nicht beantworten, da wir sie im Detail nicht kennen.
Auch ist es nicht Aufgabe der "Dame von der Gemeinde" dir zu erklären, was DU in DEINEN Projektsunterlagen eingezeichnet bzw. beschrieben hast.

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  •  holzambau
28.6.2021  (#6)
Ich kann dir deine Frage nicht beantworten, aber vl. einen Tipp geben, da wir auch in NÖ bauen. Schau in die aktuelle Bauordung. Vielleicht findest du da noch was, was dir weiter hilft https://www.noe.gv.at/noe/Bauen-Neubau/Bauordnung_2014.html
Ansonsten steht da unten eine Nummer vom Bauamt des Landes. Am besten dort anrufen und keine Zeit mehr mit der Gemeinde vergeuden. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.6.2021  (#7)
@holzanbau
Na, ich glaub, so funktioniert das nicht. Wenn es bereits ein bewilligtes Projekt gibt, dann zählt nicht mehr, was in der Bauordnung steht, sondern es zählt das, was bewilligt wurde.

Wenn ich vom bewilligten Projekt abweichen will (Einfriedung z.B. höher als bewilligt) und die Bauordnung (oder gibts vielleicht einen bebauungsplan, der da was regelt?) wird das voraussichtlich zulassen, dann brauch ich trotzdem ein Ansuchen und eine Bewilligung für diese geänderte Ausführung (wobei es hier im Thread gar nicht um das geht).

Und das "Bauamt des Landes" (du meinst die Abt. für Bau- und Raumordnungsrecht??) wird dir da wenig weiterhelfen können. Die können dir auch nur folgendes sagen (ich wiederhole mich...):
- wenn du eine Bewilligung hast, dann bau so wie bewilligt
- willst du von der Bewilligung abweichen, dann such um Bewilligung der Änderung an
- willst du wissen, ob eine ganz bestimmte allfällige Abweichung/Änderung bewilligungsfähig ist, dann brauchst neben der Ortskenntnis (es geht da unter Umständen auch um Fragen des Ortsbildes) auch ein konkretes Projekt und ein Bauverfahren (mit Sachverständigengutachten).
Mehr wirst du dort nicht erfahren.

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  •  Florian88
28.6.2021  (#8)
Also im Baubescheid steht nicht mehr nicht weniger als "Die Einfriedung wird mittels Streifenfundament , Betonsockel und aufgesetzen Zauneelementen hergestellt " 
Im Bauplan auch nicht von die Höhe ausser die Tore 150cm. Heißt dass jetzt ich kann die Höhe 150cm nehmen und später keine Schwierigkeit haben? Danke

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  •  holzambau
29.6.2021  (#9)
Ich kann nur den (leidgeplagten) Weg eines Mannes wieder geben, der einst aus NÖ nach OÖ ausgewandert ist und nun in NÖ baut ;) Meine Erfahrung ist, in NÖ läuft es bei den Ämtern so richtig zäh. Soweit ich dich verstehe @Florian88 willst du einfach die Gewissheit, dass du mit deiner Höhe nicht gegen eine Vorschrift verstößt. Ruf einfach einmal bei der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht an und frag dich durch. Vielleicht verweisen sie dann wieder auf die Gemeinde und dann musst halt dort noch eine Runde drehen. 

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
29.6.2021  (#10)
Hab ihr keine Skizze im Einreichplan drinnen? Bei uns schaut das im Einreichplan z.B. so aus:


2021/20210629969963.png

Ich häng mich da aber jetzt auch gleich ganz frech mit einer Frage dran: wenn ich statt einem vertikalen einen horizontalen Lattenzaun möchte, müsste ich mir das neu bewilligen lassen, oder gehts da rein um den Sockel bzw. Mauerwerk? (Bgld)

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  •  Florian88
29.6.2021  (#11)
Genau so steht am Plan

2021/20210629794629.jpg

2021/20210629567266.jpg

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  •  klim18
29.6.2021  (#12)
Warum dann überhaupt die Frage? Das Tor ist mit 1,50 m angegeben und der Zaun genauso hoch eingezeichnet.

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  •  Florian88
29.6.2021  (#13)

zitat..
klim18 schrieb: Warum dann überhaupt die Frage? Das Tor ist mit 1,50 m angegeben und der Zaun genauso hoch eingezeichnet.

Passt, dann mache ich halt 1.50.

Danke euch für euer meinungen !!!

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