Hallo zusammen,
wir überlegen gerade, ein Grundstück zu kaufen, sind uns aber unsicher, ob wir den Absatz zur Einfriedung richtig interpretieren:
Einfriedungen: Sämtliche Einfriedungen sind auf die Grundstücksgrenze zu setzen. Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen im Vorgarten sowie an Nachbargrundgrenzen bis zu einer Tiefe von 2 m von der Straßengrundgrenze dürfen nicht als geschlossene Mauern, Planken oder in ähnlicher undurchsichtiger Bauweise ausgeführt werden und dürfen an der Straßengrundgrenze eine Gesamthöhe von max. 1,3 m, massive Sockel eine Höhe von max. 0,6 m über fertigem Straßenniveau aufweisen. Wird der Bauplatz von mehreren öffentlichen Verkehrsflächen begrenzt, so gilt als Vorgarten jener Bereich über dessen Bauplatzseite die tatsächliche oder vorrangige Aufschließung erfolgt.
„Unser“ Grundstück habe ich markiert. Wir wollen natürlich an der Südseite, an der die Terrasse liegt und die an die Straße grenzt, einen höheren Zaun. Den Bebauungsplan lesen wir jetzt so, dass wir im Vorgarten, also bis zur Hausecke, einen Zaun mit nur 1,30 m setzen dürfen, dahinter aber einen höheren. Oder ist generell an der Straßengrenze nur ein Zaun mit 1,30 m erlaubt?
Vielen Dank im Voraus für Antworten!
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