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Eigentumsrecht am Haus

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  •  berni75
8.4. - 9.4.2012
6 Antworten 6
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hi !
ich bin hier wlich nicht ganz richtig mit meinem thema, aber vielleicht kann mir doch jemand helfen.

meine freundin wird aus ungarn zu mir in mein haus ziehen (ich stehe zu 100 % im GB). Erwirbt sie (sie wird dann bei mir ihren Hauptwohnsitz haben) durch die Lebensgemeinschaft irgendwelche Rechte am Haus ?
Wie wäre es nach einer Heirat ?
Ist ein Partnerschaftsvertrag überhaupt notwendig wenn sie finanziell nichts einbringt ?

danke
lg
berni

  •  humi
9.4.2012  (#1)
Ganz einfach, alles was vor der ehe dir gehört hat, gehört auch nach der ehe dir.
alles was in der ehe gemeinsam geschaffen wurde,wird geteilt.
Auf deine liegenschaft hat sie keinen anspruch.

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  •  insis
  •   Bronze-Award
9.4.2012  (#2)
Zum letzten Beitrag:

So einfach ist es leider nicht - kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn das Haus die Ehewohnung ist, kann der Richter nach billigen Ermessen auch diese ins Eigentum übertragen ...

fg

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  •  humi
9.4.2012  (#3)
bei uns im ehevorbereitungskurs wurde dies anders unterrichtet. eben so wie ich es geschrieben habe. bin aber auch kein jurist, creator wird dies vielleicht mit richtig stellen können.

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  •  creator
  •   Gold-Award
9.4.2012  (#4)
"irgendwelche rechte" ist super präzise und ja, sowas - erwirbt sie. wenn du z.b. böse bist, gilt das wegweisungsrecht bei häuslicher gewalt auch gegen eigentümer... in sozialen härtefällen und dringendem wohnbedürfnis kannst sie auch nicht einfach so vor die tür setzen, für aufwendungen gibt's bereicherungsrechtliche ansprüche, etc.
ich würde mir den vki-ratgeber "partnerschaft und recht" http://www.konsument.at/cs/util/getDownload.jsp?param=39ced8b1db5820b421a06a66e01a4d56e5dc40dca73a39472d6c6f732d87564fbe13b73dbeb626d5c37b00f4b57bb855c40726647d369549 mal genauer geben.

in dem rahmen hier wohl der sinnvollste verweis, um niemanden mit judikatur in einzelfällen, anspannungstheorie und unterhaltsrecht zu quälen.

mit der ehegattenstellung bekommt sie ein gesetzliches erbracht, das sie als lebensgefährtin nicht hat.

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  •  humi
9.4.2012  (#5)
ich glaub es geht ja im falle einer trennung/scheidung ob sie anspruch auf z.B.: die Haushälfte hat. da meine ich nein, stimmt das so?
das wegweisungsrecht is ja auch zeitlich begrenzt oder täusch ich mich da?
das sie als ehegattin erbberechtigt ist, sollte grundsätzlich ja jeden klar sein.

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  •  johro
  •   Gold-Award
9.4.2012  (#6)
hallo - na vereinfacht gesagt, darf sie dort wohnen bleiben wenn sie erst einmal bei dir wohnt und wenn sie später arbeitslos, krank, unterhaltspflichtig, Mutter deines Kindes, etc. ist.

aber gehören (im Grundbuch) tut das Haus immer noch dir ;)

lg
johannes

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