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Eigentum schaffen - Spekulationssteuer

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  •  Gast
12.11. - 13.11.2010
2 Antworten 2
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obwohl unsere Frage nicht direkt etwas mit dem Hausbau zu tun hat, sondern mit der Wohnsituation davor, aber vielleicht auch anderer davon betroffen sind - frag ich mal:

wir wohnen aktuell in einer Genossenschaftswohnung
mit Eigentumsoption.

dadurch ist diese Wohnung bald "kaufbar"

wenn wir dies machen - muss man sich die Wohnung
dann wieder 10Jahre behalten - Stichwort: Spekulationssteuer?

oder kann man diese sofort oder nach zb 1 Jahr verkaufen?

LG ans Forum

  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.11.2010  (#1)
Bei Wohnungen gilt, dass sie 2 Jahre ununterbrochen bewohnt werden müssen, andernfalls wird die Spekulationssteuer fällig, falls sie gewinnbringend verkauft werden.

"Genossenschaftswohnungen" mit Kaufoption werden meist mit geförderten Mitteln errichtet.
Diese Förderungen laufen meist über sehr lange Zeiträume (z.b. 25 Jahre), die beim Kauf mitübernommen werden.

Wenn ihr also innerhalb dieses Zeitraumes verkaufen wollt, müssen die restlichen Annuitäten zurückgezahlt werden.

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  •  cpue
  •   Bronze-Award
13.11.2010  (#2)
@gdfde - vielen Dank!
hat mir sehr geholfen!
wir würden die Förderung "eh" mit auszahlen - damit die Wohnung dann ganz angezahlt ist...
LG
Chris
(irgendwie hat vorher mein login beim Betrag nicht funktioniert)

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