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Bei Wohnungen gilt, dass sie 2 Jahre ununterbrochen bewohnt werden müssen, andernfalls wird die Spekulationssteuer fällig, falls sie gewinnbringend verkauft werden.
"Genossenschaftswohnungen" mit Kaufoption werden meist mit geförderten Mitteln errichtet. Diese Förderungen laufen meist über sehr lange Zeiträume (z.b. 25 Jahre), die beim Kauf mitübernommen werden. Wenn ihr also innerhalb dieses Zeitraumes verkaufen wollt, müssen die restlichen Annuitäten zurückgezahlt werden. |
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Hallo gdfde, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig. | ||
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@gdfde - vielen Dank!
hat mir sehr geholfen! wir würden die Förderung "eh" mit auszahlen - damit die Wohnung dann ganz angezahlt ist... LG Chris (irgendwie hat vorher mein login beim Betrag nicht funktioniert) |