« Heizung, Lüftung, Klima  |

Differenz Energiausweis und ÖNORM 7500-1

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Piwal
31.3. - 1.4.2016
13 Antworten 13
13
Hallo Forum,

Ein Bekannter von mir ist gerade bei der Errichtung seines EFWH. Gebaut wird Massiv mit 50cm HLZ, sehr kompakt und generell nicht schlecht gedämmt. Wohnfläche sind ca 240m². Beheizt wird das ganze mit WP WP [Wärmepumpe] mit Tiefenbohrung. Ich habe hierfür die Einreichung erstellt, ein mit mir zusammenarbeitendes Unternehmen hat daraufhin den Energieausweis erstellt.

P_tot sind 5,239kW jedoch wurde hierbei der Keller, der nun mit beheizt werden soll, nicht berücksichtigt. Keller ist nach unten mit 12cm XPS, horizontal mit 14cm. Würde also vermuten das die Gebäude Heizlast inkl. Keller irgendwo bei 7,5kW liegt.

Nun kommen die ersten Angebote der Installateure. Die ersten zwei waren völlig unbrauchbar (einmal völlig überteuert, das zweite mit einer 17,5kW-WP). Der dritte macht einen grundsätzlich seriösen Eindruck und es scheint er weiß wovon er redet. Angeboten wurde eine KNV 1155/12. und zwei Tiefenbohrungen mit je 130m(!)

Seine Entscheidung insgesamt 260m Tiefenbohrung anzubieten, stützt sich darauf das die Werte des Energieausweises nicht aussagekräftig sind und er lt. Heizlastberechnung ÖNORM H7500-1 eine Heizlast 10,93kW bei 22° Raumtemperatur ermittelt hat. Ich bin mir sicher er weiß von was er redet und wirkt zu dem Thema allgemein sehr kompetent.

Kann das wirklich sein das Energieausweis und ÖNORM so weit auseinanderliegen oder liegt hier irgendwo ein gröberer Fehler vor?

Würd mich freuen wen die Experten hierzu einige Statements abgeben könnten.

Gruß Piwal

  •  eggerhau
31.3.2016  (#1)
Differenz Energiausweis und ÖNORM 7500-1 -

zitat..
Piwal schrieb: Kann das wirklich sein das Energieausweis und ÖNORM so weit auseinanderliegen oder liegt hier irgendwo ein gröberer Fehler vor?

Die Änderung Projekt ohne - zu Ausführung mit UG ist massiv. Ich rate Dir den EA EA [Energieausweis] neu zu rechnen und zu schauen ob alle Bauteile noch "passen". Vor Allem der Boden UG ist beachtenswert.
Gruss HDE

1
  •  Richard3007
31.3.2016  (#2)
Am besten ist es eine PHPP Berechnung machen zu lassen.
Der KNV Installateur kann mit seiner angebotenen WP WP [Wärmepumpe] nicht daneben liegen, es wäre jedoch schade, wenn es auch die kleine modulierende sein könnte.

260m Bohren kostet ja auch rund 14.000 Euro. Da würde sich das Thema Grabenkollektor wieder auszahlen.

Meist kann man das was Installateure rechnen und auch den EAW in die Tonne schmeißen. Ein Installateur wird immer auf Sicherheit rechnen.
Bei der Bohrung wäre es vernünftiger 1x 160 - 180m zu bohren.

Siehe Dyarne, der hat ein 350m² beheizte Fläche. Altbau runter gedämmt auf HWB 23 (oder so ähnlich). Und der wechselt auf die kleine KNV 1155-06 von 1,5 - 6,0KW weil die 8KW Maschine zu groß ist.
Und Arne hat nicht den Luxus eines mit XPS gedämmten Keller unter der BoPla.

Auch wird der Keller vermutlich nicht auf 22° geheizt werden. Sondern eher Richtung 18°.

1
  •  Piwal
31.3.2016  (#3)
Die Kosten hierbei sind natürlich enorm. Das Thema Grabenkollektor wurde intensiv mit dem Bauherrn besprochen, scheidet jedoch aufgrund von Bebauung des Grundstückes und dadurch das keine Eigenleistung eingebracht wird aus.

Das war auch meine Einschätzung das hier eine Bohrung genügen würde.
Klar wäre die kleine Pumpe sicher auch ausreichend, nur muss man auch einen Installateur finden der einem das Produkt dann einbaut wen lt. seiner Berechnung um fast 5kW mehr rauskommt ;)

1


  •  eggerhau
31.3.2016  (#4)
Differenz Energiausweis und ÖNORM 7500-1 -

zitat..
Piwal schrieb: Klar wäre die kleine Pumpe sicher auch ausreichend, nur muss man auch einen Installateur finden der einem das Produkt dann einbaut wen lt. seiner Berechnung um fast 5kW mehr rauskommt ;)

Gefühle und "wäre sicher ausreichend" ist da zu wenig.
Ich denke da sind mindestens noch zwei Dinge zu beachten.
1. Die Baubewilligung. Was passiert bei der Abnahme, wenn das Bauwerk nicht mehr dem zugrundeliegenden Eingabeplan entspricht? Etwa der U-Wert der Bauteile im UG nicht die Mindestanforderungen erfüllen?
2. Wie soll eine Fachfirma reagieren, wenn der Bauherr die normativ berechnete Leistung nach unten/oben verändern will? Ist der Unternehmer dann aus seiner Garantiepflicht entlassen? Oder muss er das ablehnen?
Hier im Forum gibt es sicher jemand der dazu was sagen kann.
In diesem Sinne
HDE


1
  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
31.3.2016  (#5)
hier sind mal die bauphysiker unter euch gefragt, so viel kann ich mal dazu beitragen:
rechenwert innentemperatur gem. 7500:
aufenthaltsraum 20°C
badezimmer: 24°C
um die werte "in echt" sicher zu erreichen wird meisst mit
aufenthaltsraum 22°C
badezimmer: 26°C
gerechent, da kein AG die Normtemperaturen tolerieren würd
(In Wien lt. Fernwärmerichtlinien sind diese Werte ebenfalls einzuhalten)

Energieausweis lt. 8110-6:
generell 20°C über alle konditionierten räume.

in der heizlastberechnung vom inst. müssten die Temperaturen mit denen er gerechnet haben i.d.R. ersichtlich sein

mfg


1
  •  Piwal
31.3.2016  (#6)
Zu 1.: Für die Baubewilligung sehe ich hier absolut kein Problem. Das Projekt wurde ja bereits eingereicht und genehmigt mit genau den Aufbauten (die den gültigen Gesetzen entsprechen) die in der Einreichung waren und auch so ausgeführt werden. Die einzige Änderung besteht darin das der Keller nun mitbeheizt wird, was nicht im Energieausweis erfasst wurde.

zu 2.: Es geht ja nicht um die Veränderung der berechneten Leistung sondern wo ihr Ursprung liegt und ob zwei Verfahren so differenzierte Ergebnisse liefern können.
Wenn der Bauherr auf eine nicht normegerechte Ausführung besteht, der Ausführende seiner Warn- und Hinweispflicht nachgekommen ist und der Entfall der Garantieleistung daraufhin vertraglich festgehalten wird bin ich durchaus der Meinung dass das so gemacht werden kann. Ob man es so will ist eine andere Frage....

1
  •  Altromondo
31.3.2016  (#7)

zitat..
Richard3007 schrieb: Bei der Bohrung wäre es vernünftiger 1x 160 - 180m zu bohren.


Da lehnst Du Dich aus dem Fenster.

Vielleicht haben wir es hier mit schlechtem Boden für die Bohrung zu tun und nur 30W/m also bei 260m nur 7,8kW Kälteleistung.

Dann kämen aus der 160m Bohrung nur maximal 4,8kW Kälteleistung und bei COP 5 maximal (4,8 * cop/(cop-1) = 4,8*5/4 = ) 6kW Wärmeleistung.

Daher könnten 160-180m Bohrung hier nicht vernünftig sondern zu wenig sein.
(Man beachte den Konjunktiv: "könnten". Es könnte natürlich auch eine gute Wahl sein, aber aus meiner Sicht ist der Informationsstand zu gering für ein Urteil.)

Die Frage ist: Welche Leistung soll aus den 2 130 Meter Bohrungen gezogen werden?



1
  •  Fernmelder
31.3.2016  (#8)

zitat..
Richard3007 schrieb: Bei der Bohrung wäre es vernünftiger 1x 160 - 180m zu bohren.


Mir wurden 2x75m angeboten - mit dem Wissen hier aus dem Forum habe ich natürlich vorgeschlagen, lieber nur einmal 130m zu bohren. Das wurde von zwei Bohrunternehmern abgelehnt mit dem Hinweis dass es am Markt keine Sonden gibt, wo der Sondenfuß vom Hersteller für mehr als 100 Meter Tiefe zugelassen ist. Man könnte die Sonde zwar zB. 130m tief einbauen, wenn da was platzt gibt es halt keine Garantie vom Hersteller.
Kann mich da bitte jemand aufklären? Noch ist es nicht zu spät...


1
  •  eggerhau
31.3.2016  (#9)
Differenz Energiausweis und ÖNORM 7500-1 -

zitat..
Piwal schrieb: Zu 1.: Für die Baubewilligung sehe ich hier absolut kein Problem.

Das ist - möglicherweise - ein Denkfehler. emoji Die betroffenen Bauteile im EA EA [Energieausweis] sind immer Bauteile gegen Aussen oder gegen ungeheizt. Wenn also im EA EA [Energieausweis] das UG ungeheizt ist, sind die Aussenwand UG, die Fenster/Türen UG oder der Boden gegen Erdreich im EA EA [Energieausweis] gar nicht relevant. Wenn - neu - jetzt das UG beheizt (Bodenheizung!!) wird halt schon. Und zusätzlich ändern sich ja auch die Lüftungsverluste, die Kennzahlen etz.
Kann ja sein das es für den EA EA [Energieausweis] trotzdem reicht. Aber nachrechnen lassen würde ich das schon.
Nochmals. Der EA EA [Energieausweis] ersetzt keine Heizlastberechnung!
Gruss HDE



1
  •  Piwal
1.4.2016  (#10)
Nein ist kein Denkfehler. Mir ist es durchaus bewusst das sich natürlich der EA EA [Energieausweis] da durch komplett ändert. Es ist jedoch nicht das erste Haus das ich plane, daher traue ich mir durchaus zu, zu behaupten das es auch inklusive beheizten Keller die geforderten Werte für den Erhalt einer Baubewilligung erreicht.

Das der EA EA [Energieausweis] keine Heizlastberechnung nach H7500-1 ersetzt ist mir auch klar, meine Frage war nur wie so unterschiedliche Werte zustande kommen können. Wir reden hier ja nicht von +-10%.
Gruß Stefan

1
  •  BoZm
  •   Gold-Award
1.4.2016  (#11)
1.) Weil der EA EA [Energieausweis] für nix ist, und alles andere sind auch nur Schätzungen, mit Variablen, die nie einen Anständigen Wert ausspucken werden.

2.) Weil es wahrscheinlich eine Hand voll Leute in Österreich gibt, die sich mit den Programmen auskennen, in welche die Daten reingedrückt werden.

Gerechnet wird immer mit irgendwelchen Außentemperaturen, die laut Klimawandel schon lange überholt sind.
Gerechnet wird mit Werten aus dem Tabellen-Buch und nicht mit Fakten die der bausubstanz entsprechen.

Ungewisse Faktoren, werden zu einer Schätzung und somit geht halt hier und da mal was in die Hose.

Jo mei. Take it easy.

1
  •  eggerhau
1.4.2016  (#12)
Differenz Energiausweis und ÖNORM 7500-1 -

zitat..
Piwal schrieb: Das der EA EA [Energieausweis] keine Heizlastberechnung nach H7500-1 ersetzt ist mir auch klar, meine Frage war nur wie so unterschiedliche Werte zustande kommen können. Wir reden hier ja nicht von +-10%.

Ich kann ja nur Vermutungen bringen. Der EA EA [Energieausweis] ist ohne UG und die HL ist mit UG gerechnet z.B.???
Es ist doch nicht wirklich ein grosses Problem in einem EA EA [Energieausweis] ein weiteres Geschoss "einzubauen". Das ist doch kein grosser Aufwand!! Irgendwann musst Du es ja trotzdem machen. Warum nicht gleich? Und alles hat seine Ordnung.
In diesem Sinne
HDE


1
  •  brink
1.4.2016  (#13)
Zur heizlast..
Wir bauen mit keller 285 m2 bgf, ca. 205 m2 wnf.
Keller unten 14cm, kellerwand 24cm xps. Aussenwände 24 cm graues eps. Dach 32-40cm graues eps.
Heizlast ca. 4 kw.
Dass ein 240 m2 wnf mit 50er ziegel auf ca. 10kw heizlast kommt, erscheint mir realistisch. So schwer ist es auch nicht zu berechnen. Bei allen aussenflächen die u-werte berechnen und schon hat man die transmissionsverluste. Dazu noch 50-100% dazurechnen (je nach dichtheit) für lüftungsverluste.
Kwl ist auch inkl, richtig?

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: neue WP-Förderung in Wien