« Hausbau-, Sanierung  |

Dämmstoffe Grundgrenze/Feuermauer

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Avathar
16.6. - 6.8.2017
12 Antworten | 6 Autoren 12
12
Hallo Leute!

Wir wollen ja demnächst ein altes Reihenhaus (in Stockerau/NÖ) abreißen und neu bauen.
Aufgrund der geschlossenen Bauweise und der Platzverhältnisse müssen wir natürlich wieder an die Grundgrenze bauen.

Jetzt stellt sich für mich die Frage der Dämmung. Grundsätzlich wollte ich ja so wenig Sondermüll wie möglich produzieren (das Abbauen des jetzigen Hauses war in dem Bereich schon mühsam genug). Wobei, wer weiß was in 100 Jahren alles Sondermüll ist.

Als erstes wollte ich ja mit Hanf dämmen, mir wurde aber dann gesagt, dass das aufgrund des Brandschutzes nicht geht.

Dann dachte ich mir mit Steinwolle zu dämmen. Da diese aber relativ feuchtigkeitsempfindlich ist und wir über lange freie Flächen an der Grundgrenze haben und ich da kaum Einsicht habe, ob was kaputt wird, hab ich davon Abstand genommen. Auch beim Anbringen ist es ja nicht unbedingt leicht, weil wir sozusagen gleichzeitig mit dem Wandaufbau dämmen müssen, und wenns da mal regnet ist ja alles feucht.

Der Baumeister hat dann EPS (bzw. EPS plus) vorgeschlagen, was auch vom Preis her günstiger ist, aber wie schon gesagt wollte ich Sondermüll eigentlich vermeiden.

Jetzt hab ich gelesen, dass EPS und Hanf ja in die selbe Brandschutzklasse fallen (B1/B2).

Und laut Einreichplan gilt:

AllgemeineAnforderungan dasBrandverhalten laut Tabelle 1a OIB-RL 2: Fassaden: Außenwand-Systeme D

Das würde ja heißen, dass ich so gut wie alles anbringen darf?
Kann mir zu dem Thema jemand helfen? Also welche Dämmstoffe da jetzt verwendet werden dürfen bzw. zu was ihr mir ratet? Natürlich ist auch der Platzbedarf ein Thema (also so wenig wie möglich).

Danke im voraus!

  •  ap99
  •   Gold-Award
16.6.2017  (#1)

zitat..
Avathar schrieb: AllgemeineAnforderungan dasBrandverhalten laut Tabelle 1a OIB-RL 2: Fassaden: Außenwand-Systeme D


Das bedeutet Gebäudeklasse 1-3

zitat..
Avathar schrieb: Das würde ja heißen, dass ich so gut wie alles anbringen darf?


Da mußt du ein wenig aufpassen.
Polystyrol alleine hat die Brandschutzqualifikation "E" --> erst mit Putz (geprüftes System) erreicht man bessere Qualifikation --> Prüfzeugnisse vom Hersteller anfordern.

Mit deiner Beschreibung alleine (ohne Skizzen/Pläne) kann man (zumindest ich) nicht wirklich was dazu sagen. Du schreibst einerseits, daß die Wände "frei" sind, andererseits, daß die Dämmung nur im Zuge des Aufmauerns angebracht werden kann (mit Nachbarn schon gesprochen, ob ihr von seiner Seite aus verputzen dürft?) ... ihr baut vermutlich auch teilweise an eine Nachbarwand oder? (Da ist EPS ohne Putz mMn nicht möglich --> "E") ... den oberen Abschluß bzw. Übergang zum Nachbargebäude, sowie evt. die Entwässerung, wird man sich genauer ansehen müssen (die Dämmung und Wände sollen ja nicht nass werden)

1
  •  Avathar
16.6.2017  (#2)
Schon mal danke für die Infos.

Es ist in der Tat so, dass wir südseitg fast komplett ans Nachbargebäude anbauen (ca 13m) und Nordseitig von 18m ca 13m eine frei stehende Mauer haben.
Bzgl Nachbarn ist das schon geklärt (sie kriegen dafür auch unseren Teil der alten Mauer geschenkt).

1
  •  Avathar
16.6.2017  (#3)
@ap99
Hab mich grad erinnert, dass du in einem anderen Thread von mir auch schon mal gepostet hast:
http://www.energiesparhaus.at/forum/44201
Da gibts auch Zeichnungen, wenn auch veraltet. Aber da hab ich die Nachbarmauern eingezeichnet

Zur Dämmung, hab versucht mich ein wenig schlau zu machen:

EPS Platten haben Brandverhalten E nach EN 13501-1.
Laut Einreichplan haben wir übrigens GK 2.

In der OIB 2 steht dann unter Punkt 4.4.

Bei brandabschnittsbildenden Wänden gemäß Punkt 4.1 müssen Wandbeläge und Wandbekleidungen
(z.B. Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme) in A2 ausgeführt werden. Diese Anforderung
gilt nicht:
(a) für Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3...

In Tabelle 1b steht dann weiters unter Punkt 1.4, dass für das Gebäudetrennfugenmaterial in GK 2 Brandverhalten Klasse E gefordert ist.

Ich gehe als Laie jetzt mal davon aus, dass EPS Platten damit prinzpiell erlaubt sind.
Die Frage ist allerdings, zu was ihr generell raten würdet?




1


  •  ap99
  •   Gold-Award
17.6.2017  (#4)

zitat..
Avathar schrieb: Ich gehe als Laie jetzt mal davon aus, dass EPS Platten damit prinzpiell erlaubt sind.


Nur wenn EPS verputzt wird (lt. geprüftem System) ... dir wurde Brandschutzklasse "D" für die Fassade vorgeschrieben, EPS ohne Putz (Anbau an Nachbarwand) hat "E" --> also zu wenig, EPS mit Putz (geprüft) erreicht "B irgendwas" (wird halt schwierig, wenn die Nachbarwand da ist :) )

"Gebäudetrennfugenmaterial" siehe Erläuterungen (bezieht sich nicht auf die Grundgrenze)

https://www.oib.or.at/sites/default/files/erlaeuternde_bemerkungen_richtlinie_2_26.03.15.pdf

... die Frage ist auch noch, wie du EPS an "deiner" Wand befestigen willst, wenn du an die Nachbarwand anbaust?

1
  •  Avathar
17.6.2017  (#5)
Ok, dann muss ich wohl vor dem Einreichen nochmal unseren Baumeister dazu ausquetschen, wie er sich das vorstellt...

Gibt es denn außer Mineralwolle noch einen Dämmstoff, der ohne Putz die Auflagen erfüllen würde?
(Leider findet man ja anscheinend oft nur Angaben als Verbundsystem)


1
  •  Gast-Karl
  •   Gold-Award
17.6.2017  (#6)
Eventuell könntest du Sandwichpaneele an die Nachbarwand schrauben?
Bsp: https://www.kingspan.com/de/de-de/produktgruppen/isolierte-dach-und-wandsysteme/quadcore-systeme

1
  •  stecri
  •   Gold-Award
18.6.2017  (#7)
Wir haben auch direkt an die grundstücksgrenze gebaut eingeschossig - ca 15m lang- nord/ostseitig.
Haben steinwolle gedübelt (glaub ca 25cm dick) , gespachtelt und verputzt. (Bin ca 3cm mit der fertigen wand auf unsere Seite geblieben).
Ein zukünftiger Nachbar darf dort aber mal nicht reinbohren um was zu montieren 😆


1
  •  Avathar
19.6.2017  (#8)
Also ich hab nochmal mit dem Baumeister geredet, und der hat gemeint, dass der Brandschutz dadurch gegeben ist, dass auf der anderen Seite eine Mauer steht, diese also den Putz ersetzt, und dort wo keine steht wird sowieso verputzt.

Falls das andere mal Gebäude abgerissen muss dort eben wieder eine Mauer errichtet werden oder die Dämmung verputzt werden.

Ich werd das jetzt einfach mal so akzeptieren müssen und schauen was beim Einreichen rauskommt...

1
  •  bautech
  •   Gold-Award
20.6.2017  (#9)

zitat..
schauen was beim Einreichen rauskommt...


MMn nix gutes, wenn der BM das Nachbargebäude für deine Einreichung hernehmen will sollte die Gemeinde halt Einspruch erheben...
Dein Bauwerk, dein Angehen den Brandschutz sicherzustellen!
ng bautech

1
  •  Avathar
6.8.2017  (#10)
Für die Interessierten:

Wir haben die Baubewilligung mittlerweile erhalten und die Dämmung wurde in der Bauverhandlung nicht mal erwähnt.

Dafür gabs Quirks mit den Nachbarn, aber das ist eine andere Geschichte ;)

1
  •  stecri
  •   Gold-Award
6.8.2017  (#11)
Quirks what?

1
  •  AnTeMa
6.8.2017  (#12)
Glasschaumplatten - Foamglas zB

Andreas Teich

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Tragender Betonsturz für 450cm Lichtung