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container

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  •  1717
1.10.2014
7 Antworten 7
7
hallo
wollte fragen ob jemand weis ob ich meinen container
auf meinem baugrund bewilligen lassen muss oder nicht.
der container steht direkt in der wiese und wird als lagerplatz benutzt.ein container für die einrichtung einer baustelle muss laut tiroler bauordnung nicht bewilligt werden.
wie sieht es in meinem fall aus. gilt der container als bauliche anlage? wenn ja warum nicht auf baustellen und welche ausnahmen gibt es sonst noch. ich möchte aus kostentechnischen gründen meinen container nicht bewilligen lassen.
wie kann ich mich der baubewilligung entziehen?
danke

  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
1.10.2014  (#1)
Hi !

Sorry, kann mit einer Lösung Deines Problems nicht dienen...

Kann aber was Interessantes aus NÖ berichten:
Klassischer Bauwagen/Zirkuswagen: Muß lt. Behörde vom Grund, darf nicht bleiben.
Mögliche Lösung:
Einen Teich anlegen, Bauwagen auf ein schwimmendes Unterteil: ANGEBLICH laut Behörde erlaubt.

Vielleicht darf man ja in Tirol die Container auch schwimmen lassen...in den Ozeanen ist das ja die Praxis...

sorry für off-topic,
lg Martin

EDIT:
Ich spinne die Geschichte jetzt weiter:
Nachdem ein Schiff kein Bauwerk ist, könnte ich mir eigentlich auch im Bauwich einen Wassergraben anlegen und dort dann ein schwimmendes Zuhause errichten...
...lt. Wasserfahrzeugverordnung natürlich mit Rettungsringen...emoji

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  •  rk515
  •   Gold-Award
1.10.2014  (#2)
würde aber durch die bank mit sicherheit aus sicherstellungsgründen abgelehnt werden, da du solche "schwimmenden häuser", welche nicht verankert sind, jederzeit umsiedeln kannst.. dann isses aus mi der sicherheit für die bank!

EDIT: anfrage für die finanzierung so eines schwimmendes "hausbootes" oder eines "schwimmenden haues" habs vor 2 jahren gesamt 3 bei uns in der bank. *G

EDIT 2:
auch sorry für offtopic

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.10.2014  (#3)

zitat..
DeletedUser002 schrieb: Klassischer Bauwagen/Zirkuswagen: Muß lt. Behörde vom Grund, darf nicht bleiben.

Kannst uns auch verraten, warum?? Das so in den Raum stellen hilft wohl keinem.

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  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
1.10.2014  (#4)
Hi !

zitat..
Karl10 schrieb: Kannst uns auch verraten, warum??


Leider nicht...
...ist der Bau-/Zirkuswagen eines Arbeitskollegen.
Wir haben zur gleichen Zeit unsere Häuser saniert, hatten viel "Nachbarschafts-Kontakt", und haben irgendwann über seinen Bau-Wagen geplaudert.

Ich vermute (das wird Karl10 besser wissen), dass der Wagen auf einem "Grünflächen-Teil"/"Grünschutz-Teil"/"Landwirtschafts-Teil" (oder wie das auch immer heißen mag...) steht...und das darf angeblich nicht sein.

Naja, vielleicht darf er ihn neben sein Wohngebäude stellen...da ist aber schon alles "verbaut", und die Gattin wird keine Freude haben, wenn der Bauwagen über der Kinder-Sandkiste oder im Kräutergarten steht.

@Karl10:
Wenn Du eine Lösung hättest, würde es mich freuen. Ich geb Deine Tipps sehr gerne in Deinem Namen weiter.
Mein Kollege meinte damals nur: "Die Gemeinde sagt, der Wagen muß weg."
Mehr weiß ich nicht...
Und da entstand dann eben diese Geschichte mit "schwimmender Anhänger auf Teich".

btw:
Das Thema "Bauwagen" und mein Kollege samt Lebensgefährtin ist für mich etwas rührend:
Die beiden haben während der Renovierungsphase (3 (?) Jahre) ausschließlich in diesem Bauwagen gewohnt...
...und der ist URGEMÜTLICH eingerichtet...so richtig kuschelig...
...2 Kinder habens jetzt... emoji

Jeden 2.Tag wurde ins örtliche Hallenbad zur Körperpflege gegangen...in die Duschen, nicht ins Becken.emoji
Und die Waschmaschine stand im Keller der Baustelle, denn dieser blieb original/unrenoviert.

Witzigerweise sehnen sich die 2, trotz Umzugs ins fertige Haus, noch an die Zeiten des Bauwagens zurück...
..."Hach, muß Liebe schön sein"...

...naja, und deswegen steht der Wagen immer noch dort, und soll dort auch bleiben.

(Wenn sich jetzt jemand wegen der Bauwagen-Größe wundert: Er war schon länger als ein "Standard"...so 8 bis 10m lang...ein Zirkuswagen eben)

So long, lg Martin

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  •  rk515
  •   Gold-Award
1.10.2014  (#5)
*G* enn du 3 Jahre im Bauwagen verbringen kannst und man zieht dann GEMENSAM ins Haus ein, hey.. dann brauchst dir echt keine Sorgen bezüglich ner Scheidung machen... diese Beziehung hält ewig wage ich zu behaupten.
emoji emoji emoji emoji emoji

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  •  Schwedenbombe
  •   Silber-Award
1.10.2014  (#6)
dann hätten sie ja auch gleich im bauwagen bleiben können ^^

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
1.10.2014  (#7)
temporär und in der Bauphase sieht man ja auf nahezu jeden größeren Baustelle Container stehen, ich würde sagen, das zählt als equipment und/oder unterkunft (Regen, Pausen etc.)... interessanter wird es sein, wenn man aus Containern baut, da gibt es unzählige Beispiele, ganze Häuser sind daraus. Ich hab vor nächstes Jahr aus 2 Überseecontainer meine Garage zu bauen. Eine L-Anordnung mit überdachung des Innenhofes. Im NÖ wird es sicher irgendwas geben womit man das baurechtlich unterstützen kann... hoffe ich zumindest.

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