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Chance gegen NÖ Bautechnikverordnung?

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  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
26.3. - 10.9.2013
6 Antworten 6
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Hi !

Lt. "Feuerbeschau" müßte ich einen Heizraum nach derzeit gültigen Bestimmungen errichten. (§90 NÖ BTVO)

Gut. Finde ich auch richtig.

Nun hat mir der zuständige Rauchfangkehrer gesagt, dass die "Brandschutzbestimmungen" (o.ä.) in Österreich zur Zeit "in Überarbeitung" wären:
Man will vom "Brandschutz" weg und zur "Brandverhinderung" hin...(Rauchmelder usw.)

Finde ich auch gut.

Meine Frage an Euch:
Statt der Errichtung eines (gesetzes-konformen) Heizraumes fände ich es sinnvoller, meinen Holzvergaser (49kW) mit einer automatischen Löschanlage (Sprinkler-System (?)) auszustatten.

- Wie kann ich das derzeit noch gültige Gesetz umgehen?
- Hat es Sinn, einen SV zu beauftragen, welcher mir die Sinnhaftigkeit meines Vorhabens bestätigt?

Hat wer eine Idee?
Oder ist eine Löschanlage soundso schwachsinnig...?

Danke, lg Martin

  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.3.2013  (#1)
Wie bist eigentlich zu einer Bewilligung/Bauanzeige für den Heizkessel ohne passendem Heizraum gekommen??? Hättest ja nie ohne Heizraum aufstellen dürfen!!
Oder hast den Kessel nie bei der Baubehörde angezeigt??

Der § 90 ist nicht ganz das richtige Zitat: dort steht ja nur, wie ein Heizraum ausgeführt sein muss (wenn man einen braucht!).
Entscheidend ist hier vorerst § 80 NÖ BTV; da steht drinn, wann man überhaupt einen Heizraum braucht und das trifft auf dich zu (Fester Brennstoff, mehr als 26kW) - und zwar eindeutig und ohne Spielräume....


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  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
28.3.2013  (#2)
Hallo Karl!

Im Einreichplan der Althaussanierung steht nur "Keller/Technikraum".
Dann wurde für den Kessel seitens des Bauamtes noch verlangt:
- Bauanzeige
- Inbetriebnahmeprotokoll
- technische Beschreibung
- Skizze des "Aufstellortes"
- Rauchfangkehrerendbefund

Die sog. "Feuerbeschau" kam nicht amtlich vom Bauamt, sondern vom Rauchfangkehrer.

Das ist ja für mich alles ok, und es ist auch gut, dass es solche Amtshandlungen gibt.
Und ich wußte bei der Wahl der Kesselgröße auch, dass ich einen Heizraum brauche.

Der Kessel steht in einem Raum mit 3,5 x 4,5 Metern.
Damit dieser Raum nach Gesetz zum Heizraum wird fehlt noch:
- "Heizraumtüre"
- Handfeuerlöscher
- 1x 90er-Verkleidung eines Kunststoff-Abwasserkanals
- 3 (kleine) Mauerdurchbrüche (20x20cm) müssen verschlossen werden.
- und es darf NICHTS anderes drinnen sein außer "Heizmaterialien für den Tagesbedarf".
...und das ist für mich eher ungünstig, weil ich verliere da ziemlich viel Raum...mein Pech...
Oder ich trenne den Heizraum vom restlichen Raum ab...geht auch...

Wie im letzten Post geschrieben, sind die Brandbestimmungen derzeit in Überarbeitung.

Logisch fände ich eben eine Löschanlage.
(Was nützt mir ein F90-Heizraum, wenn ich 10 Stunden nicht zuhause bin? Eher weniger...emoji )

Naja, und da kommt wieder die Frage nach der Umgehung des derzeit gültigen Gesetzes:
Kann mir ein SV bestätigen, dass eine Löschanlage mehr zum Brandschutz beiträgt als ein Heizraum?

§80 NÖBTVO ist logisch für meinen Fall, daran zweifel ich nicht...
Karl, kannst Du mir erklären, warum ein Heizraum sinnvoller ist als eine Löschanlage?

Lg Martin



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.3.2013  (#3)
..Wurde deine Bauanzeige für die Kesselaufstellung in einem "Nichtheizraum" zur Kenntnis genommen oder nicht??

zitat..
Wie im letzten Post geschrieben, sind die Brandbestimmungen derzeit in Überarbeitung.


Stimmt so nicht..diskutiert wird die Übernahme der OIB-Richtlinien als Ersatz der Bautechnikverordnung. Das scheint aber in diesem Jahr nichts mehr zu werden

zitat..
§80 NÖBTVO ist logisch für meinen Fall, daran zweifel ich nicht...
Karl, kannst Du mir erklären, warum ein Heizraum sinnvoller ist als eine Löschanlage?


Da gehts nicht um sinnvoll oder nicht. Der Heizraum ist ganz einfach eine generelle, zwingende gesetzliche Vorgabe. Das kannst nicht im Einzelfall in Frage stellen, sondern bedürfte einer Gesetzesänderung - die allerdings noch dauert....

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  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
28.3.2013  (#4)
Hallo !

zitat..
Wurde deine Bauanzeige für die Kesselaufstellung in einem "Nichtheizraum" zur Kenntnis genommen oder nicht??


Ich glaube, dass läuft noch durch die Beamten-Mühlen...Alarmgeschlagen hat weder Bauamt noch Rauchfangkehrer.

Zwischenfrage:
Mir kam es bei Abgabe der Kessel-Unterlagen (Pläne/Bauanzeige/...) so vor, als wäre der Heizraum dem Bauamt komplett wurscht:
Wem gehört das Thema "Heizraum":
Dem Bauamt oder dem Rauchfangkehrer (welcher die Feuerbeschau durchführte)?
Eigentlich dem Bauamt, oder?

Wegen der Überarbeitung der Brandschutzbestimmungen:
2009 haben mir die Zimmerer bereits gesagt, dass sich da was ändert (wegen Dachstuhl/Rauchfang-Kollision bei uns im Spitzboden...)
Und jetzt, 2013, hat eben der Rauchfangkehrer bei der Feuerbeschau gesagt:
"7 von 9 Bundesländern haben den neuen Bestimmungen schon zugestimmt...NÖ allerdings noch nicht..."
Wird wohl noch laaange dauern, der entgültige Beschluß...

zitat..
Da gehts nicht um sinnvoll oder nicht.


Ja, ich verstehe: Sinnvoll oder nicht bei Gesetzen ist ja nicht selten.

Meine Frage war ja auch:
- Ist (technisch/physikalisch/funktionell betrachtet) eine Löschanlage sinnvoller als ein Heizraum?
- Wenn ja, wie kann ich das Bauamt via SV-Gutachten überzeugen, dass ich es "besser" als das Gesetz machen möchte? (Gut, das ist nicht durchsetzbar, das verstehe ich
jetzt)

Aber würde ichs jetzt auf die Spitze treiben:
Ich mach keinen Heizraum!
Wo wären da die Probleme (abgesehen von Versicherung)?
Beschau gibts 2023 wieder, kontrolliert wird auch nichts...
Und wegen der eigenen Sicherheit:
Ich bin beim Heizen eigentlich immer neben dem Ofen (klingt blöd, ist aber so...Ich laß ihn nicht alleine...)
Wer solls erfahren außer die Mitleser hier im Forum?

Danke für Deine Antworten, lg Martin



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  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
5.5.2013  (#5)
Hi Karl!

zitat..
Karl10 schrieb: Wurde deine Bauanzeige für die Kesselaufstellung in einem "Nichtheizraum" zur Kenntnis genommen oder nicht??


Ja, wurde zur Kenntnis genommen, jetzt hab ichs schriftlich:
Das Bauamt wollte betreffend meines 50kW-Kessels nur:
- eine Skizze des "Aufstellungsortes" ("Wo im Keller steht der Kessel?")
- die technische Daten des Kessels
- ein "Inbetriebnahmeprotokoll" eines Fachmannes.

Das Thema Heizraum bzw. Heizraumtüre hat das Bauamt nicht interessiert.

Muss mir bis zum Herbst eine Lösung einfallen lassen...

So long, lg Martin

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  •  StefanP
10.9.2013  (#6)
Leider springen einige Länder nicht auf den OIB Zug auf.
Bei den OIB Richtlinien könntest du den SV davon überzeugen dass zB eine automatische Löschanlage besser ist, als ein eigener Heizraum. Und wenn der Gutachter deiner meinung sit, hast glück. Das ist der vorteil einer Richtlinie. Du must mindestens die Richlinie einhalten, darfst aber auch besser sein.
Eine Verordnung oder ein Gesetz musst du einhalten.

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