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Carport und Brandschutz

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  •  frosch
24.4. - 23.8.2011
7 Antworten 7
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Braucht man in NÖ, wenn man an der Grundstücksgrenze ein Carport errichtet, zum Nachbarn hin eine Brandwand (am Nachbargrund befindet sich entlang der Grundgrenze dessen Hausmauer)?

  •  m.miksche
25.4.2011  (#1)
brandwand an der grundgrenze - Ja, unabhängig was am nachbargrund, wo auch immer steht, muss, lt. nö bauordnung §43 (1) 2. c) die brandausbreitungs auf nachbarbauwerk verhindert. Das heißt auch bei der errichtung eines nebengäude ist eine brandwand vorzusehen (also schalsteinwand, betonwand oder ziegelwand...
lg. michael miksche

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
25.4.2011  (#2)
.@m.miksche: da muss ich dich jetzt korrigieren, vor allem: du bist sehr unpräziese und vermischt einiges:

1. ein Carport ist kein Nebengebäude. Daher gilt für dieses die "Brandwandregelung" von Gebäuden an der Grundgrenze nicht!

2. Ein Carport ist eine bauliche Anlage. Richtig ist, dass für dieses hinsichtlich Brandschutz §43 der NÖ Bauordnung gilt. Du schreibst selber: die Brandausbreitung auf Nachbarbauwerke muss verhindert werden. Das bedeutet aber auch, dass man dann, wenn im Gefährdungsbereich kein Nachbarbauwerk steht, auf keinen Brandschutz Rücksicht nehmen muss - also keine Brandwand!

3. Zur eigentlichen Frage von frosch: Wie schon gesagt, geht´s darum, ob eine Brandausbreitung auf Nachbarbauwerke möglich ist. Es steht zwar unmittelbar neben dem geplanten Carport ein Bauwerk, dieses hat aber eine Brandwand, d.h. es ist gegen Brandübertragung entsprechend geschützt. Ich meine daher, dass du in dieser Situation keine (eigene) Brandwand beim Carport brauchst. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich beim Nachbargebäude tatsächlich um eine im technischen Sinne "richtige" Brandwand handelt.

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  •  frosch
25.4.2011  (#3)
Danke einmal für die Antworten. Offenbar ist es nicht ganz eindeutig, wenn auch einiges für keine Brandwand spricht. Die benachbarte Hauswand ist eine 50 cm dicke Vollziegelwand ohne Öffnungen - vom bröckelnden Putz abgesehen ;)

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
26.4.2011  (#4)
.meine Aussage war schon eindeutig gemeint: keine Brandwand erforderlich!!!
Und zwar weil die Brandübertragung auf Nachbarbauwerke im Sinne §43 durch die Brandwand des Nachbargebäudes hintangehalten wird - und das ist letztlich das Ziel dieser Bestimmung.

Die mögliche Unsicherheit liegt hier allenfalls bei der "Brandwand" des Nachbarn. Ich habs oben schon gesagt: eine "richtige" muss es sein, d.h. sie muss z.B. § 9 Abs. 3 NÖ Bautechnikverordnung entsprechen.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2010080/LRNI_2010080.pdf

Das wird meist bei den Brandwänder an der Grundgrenze "vernachlässigt" und könnte bei einem genau arbeitenden Bausachverständigen so interpretiert werden, dass eine Brandübertragung nicht vollständig hintangehalten wird.

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  •  atma
22.8.2011  (#5)
hi,
muss den thread nochmal aufwärmen: wir möchten unser carport auf der grundstücksgrenze aufstellen, die nachbarn haben dort kein bauwerk, sondern eine lange einfahrt (3m breit) und sind nicht begeistert davon, dass wir dort eine brandschutzwand aufstellen müssen lt gemeinde (vorerst liegt noch kein bescheid vor)... ist das wirklich notwendig? wie sieht das aus, wenn wir 1m abstand halten? ist diese wand dann nicht mehr notwendig?
sollten wir die wand dennoch aufstellen müssen - kann ich da das dach vom carport drauflegen oder ist das gegen den sinn dieser wand?

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
22.8.2011  (#6)
@atma - Du brauchst keine Brandwand, wenn unmittelbar daneben kein Bauwerk der Nachbarn steht (auf das eine Brandübertragung möglich wäre) und du musst auch nicht von der Grenze abrücken!
Hast du für das Carport eine Bauanzeige gemacht (mit den Unterschriften aller Nachbarn) oder hast du um Baubewilligung angesucht? Woher weißt du schon, wie von der Gemeinde entschieden wird??

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  •  atma
23.8.2011  (#7)
wir waren beim bausprechtag der gemeinde mit unsren plänen und die meinten, eine fahne als zufahrt gilt wie ein vorgarten (???) und deswegen brauchen wir eine brandwand... nachdem das der bausachverständige der gemeinde gesagt hat, geh ich mal davon aus, dass das dann auch so in der bewilligung stehen wird...

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