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Carport in NÖ; Probleme bei Bewilligung

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  •  alterH@se
31.3.2013 - 15.10.2014
13 Antworten 13
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Guten Morgen allerseits!
Ich möchte in einer NÖ-Donau-Anrainergemeinde ein eingeschoßiges EFH (Bungalow) mit gemauerter Gartengerätehütte und einem alleinstehenden Carport neu bauen.
Bei der Vorsprache beim Bgm. der Gemeinde sagte dieser, es gäbe keinen Bebauungsplan und es gelte die NÖ Bauordnung. Vor der Einreichung hat unser Planer beim örtliche SV den Plan zu einer "Vor"-Begutachtung präsentiert. Das Ergebnis war, daß wir mit dem Carport 2 Meter von der Grundstücksgrenze hineinrücken mussten. Der umgezeichnete Plan wurde eingereicht.
Die Bodenfläche vom Carport beträgt 50 m² (2 Kfz). Nun ist es so, wir beabsichtigen die Füllung zwischen den Stehern mit Zaunelementen aus Alu (wie der Gartenzaun, fertige Höhe 150 cm) auszuführen. An der Nordseite grenzt der Nachbar mit einem grünen Maschendrahtzaun an (H=180cm inkl. Sockel). Die Rückseite möchte ich zur Hälfte als Zaun-Schiebetor ausführen, um mit einem Fahrzeug in den Innenhof einfahren zu können.
Der SV interpretiert den $ 15, Abs. 1 Zi. 19 NÖ BauO(Carport-Definition) dahingehend, daß auch Zaunelemente (egal wie durchlässig und durchsichtig, auch egal in welcher Höhe), der Bauordnung widersprechen. Die straßenseitige Zufahrt bleibt natürlich immer offen, es handelt sich bei unserem Vorhaben lediglich um die Fortsetzung der strassenseitigen Einfriedung. Termin beim Bgm ist am Dienstag Abend.
Kann jemand helfen?

Schöne Feiertage

  •  BmstrBerger
31.3.2013  (#1)
Bauwerkdeffinition - Ist dahingehend eindeutig, das sobald mehr als 3 Seiten eines Bauwerkes geschlossen sind also auch den Boden mitrechnen und das Dach (ein Würfel hat auch 6 Seiten) es ein Gebäude im Sinne der Bauordnung ist...
ABER auch wenn mehr als 50% der Flächen "nicht offen" sind ist es ein Gebäude...

Mit allen Bau- und Abstandsvorschriften!!!

Vielleicht kann ein Plan vom Carport hochgeladen werden??

Und oft ist es einfacher es bauordnungsgemäss einzureichen...

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  •  alterH@se
31.3.2013  (#2)
Carport in NÖ; Probleme bei Bewilligung - Das Carport ist Teil des Gesamtprojekts, schließt an die Eingangsüberdachung an und die Füllung zwischen den Stehern soll sich als Zaun od. Absperrung/Abtrennung zum öffentliche Raum darstellen.

2013/20130331622844_th.PNG

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  •  BmstrBerger
31.3.2013  (#3)
Muss gehen!! - Ist ein Bauwerk, kein Gebäude! Eindeutig!

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  •  alterH@se
31.3.2013  (#4)
Carport Typus - Vorerst mal danke fürs Statement. Als Idee für die Ausführung stelle ich mir Ähnliches vor, vorzugsweise nur Holzlattung wie dargestellt, Farbe weiss wie die Fassade.

2013/20130331712047_th.JPG

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  •  BmstrBerger
31.3.2013  (#5)
50% - Offenheit rundum beachten!

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  •  atma
  •   Gold-Award
1.4.2013  (#6)
wir durften auch das carport nicht an die grundgrenze stellen - aus nicht nachvollziehbaren gründen, obwol nö bauordnung gilt und es keinen bebauungsplan gibt.... sogar bauabteilung in st pölten hatt plan gesehen und zugestimmt... in der gemeinde hieß es "was die in st pölten wolln, is uns egal"... hatten dann die wahl weiter rein zu rutschen oder monatelang zu streiten, noch bevor der bau überhaupt beginnt... sind dann 3m reingerutscht... nur das nebengebäude mussten wir wieder an die grenze rücken....
die gemeinden haben teils ka von der bauordnung, nicht mal wennst die paragraphen draus vorliest, hilft das was...
unsre baufirma hat auch nur noch den kopf geschüttelt und gemeint, das hättens noch nie erlebt...

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  •  BmstrBerger
1.4.2013  (#7)
Einfach nach einer Begründung fragen... Bzw um die Zusendung einer Niederschrift bitten emoji das hilft oft...

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  •  kalki80
2.4.2013  (#8)
Wir bauen unser Carport an die Grundgrenze. - Ändern mußten wir:
- Absetzen der Gerätehütte vom Carport, sodass vorne und hinten offen ist...in unserem Fall ein paar cm.
- Wand an der Grundstücksgrenze max. 3m hoch.
- Kein Fenster in der Wand an der Grundstücksgrenze
- Wand muß F90 haben (seit Oktober 2012)...daher wir diese bei uns betoniert.

lg,

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  •  BmstrBerger
2.4.2013  (#9)
@kalki80 - Beste und nochdazu schönste Lösung!

Hab ich auch so gemacht und Beton sichtbar gemacht... Wetterseite ist es bei mir auch noch dazu emoji also winwin

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  •  BmstrBerger
3.4.2013  (#10)
Gemeindeinfos - Was sprachen die Herren mit Sachverstand?!

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  •  alterH@se
3.4.2013  (#11)
Es gab eine Einigung - Wir dürfen die seitliche Einfassung (Fortsetzung der Einfriedung) bis max. 115 cm Höhe anbringen. Der Carport-Boden darf gepflastert werden, die Ausführung als Garagenboden mit Auffangbecken konnte vermieden werden. Keine Brandmauer (solange nicht der Nachbar ebenfalls ein Carport gegenüber errichten will).Das Dach darf auf der Strassenseite bis auf 100 cm vom Grundstücksrand vorgezogen werden, dadurch rücken wir das gesamte Carport um 1 Meter weiter zur Straße und gewinnen dadurch im Hof wieder mehr Nutzfläche. Mit diesem Kompromiss können wir gut leben.
Danke für Ihr Interesse.

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  •  BmstrBerger
3.4.2013  (#12)
Wunderbar - Gratulation !

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  •  mike02
15.10.2014  (#13)
Carport an Grundstücksgrenze - Hallo!

Ich habe eine Frage zu Carport an Grundstücksgrenze in NÖ bauen.
Soweit ich weiß darf man z.B. ein Carport mit 3m Höhe direkt an die Grundstücksgrenze bauen.
Ich habe aber dass Problem dass ich ca. 2m aufschütten muss (Grundstück fällt von Straße weg ab). Somit habe ich eine Höhendifferenz von 5m zum Nachbargrundstück. Das Nachbarhaus steht ca. 12m weg.
Es gibt anscheinend eine Ausnahmeregelung die besagt wenn der Lichteinfall unter 45° auf Hauptfenster des Nachbargebäudes einfällt das trotzdem erlaubt ist. Kann das wer bestätigen?

Beste Grüße

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