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BW-Aufschliessungszone

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  •  Niki10
28.2. - 10.3.2018
10 Antworten | 2 Autoren 10
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Hallo, habe paar schlaflose nächte hinter mir, wie jetzt grad emoji 
Vielleicht kann mir ja hier jemand einen guten tipp geben. 
Mein mann und ich sind seit tagen am überlegen ob wir uns ein 1000m2 grundstück kaufen sollen was als BW-A zone steht. 
Das grundstück ist noch nicht aufgrschlossen, wobei ich aber dazu sagen muss das die grundstücke die dahinter liegen 2005 aufgeschlossen wurden und dort auch schon einige häuser stehen. Das "problem" bei diesem grundstück ist, das strom, wasser, gas, kanal weit weg ist und das es der gemeinde momentan zu zeuer ist es aufschliessen zu lassen. Ich weiss aber, dass die wien-süd links hinter uns 2008 ein grundstück von 5000m2 gekauft hat. Ich war auf der gemeinde und dort hat man mir gesagt das es geplant sei reihenhäuser hinzubauen. Sobald wien-süd mit dem bau beginnt wird das grundstück aufgeschlossen. Ich lege auch eine skizze bei, wo man sich das besser virstellen kann. Jetzt sind wir am überlegen, ob wir es kaufen sollen oder nicht. Was ist wenn es für immer eine aufschliessungszone bleibt? Was ist wenn wien-süd doch nicht baut? Gibt es das denn, das ein grundstück welches mit BW-A ist, das es nie aufgeschlossen wird? Wir haben es auch nicht eilig und würden erst in ca 5 jahren mit dem bau beginnen. Aber ich bin hin und her gerissen ob wir das risiko eongehen sollen. Soviel ich gelesen habe kennt sich karl10 sehr gut mit solchen themen aus. Vielleicht hast du ja einen tipp emoji 
Lg
Ach ja, was noch zu sagen ist, dass bei unserem grundstück keine strasse sondern ein weg ist.

  •  Niki10
28.2.2018  (#1)


2018/20180228347388.jpg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.3.2018  (#2)
Bei jeder Aufschließungszone setht bei der Widmungsbezeichnung hi9nter dem große "A" noch eine Ziffer? Welche ist das bei euch? das bezeichnet die Reihenfolge, in der die Freigabe der Aufschließungszonen in diesem Ort erfolgen soll.

Stichwort "Freigabe": im verordneten Flächenwidmungsplan müssen zu jeder Aufschließungszone Freigabebedingungen angeführt sein. Die Gemeinde kann die Aufschließungszone nicht nach Belieben freigeben, sondern es müssen die Freigabebedingungen erfüllt sein. Das wird bei der Umwidmung vom Land auch kontrolliert.
Wie lauten in deinem Fall konkret diese Freigabebedingungen??

Und noch was grundsätzlich: Es müssen also gewisse Kriterien (zwingend) erfüllt sein, damit die Aufschließungszone freigegeben werden darf. Umgekehrt kann man es als Grundeigentümer in der Praxis nicht erzwingen, dass die Gemeinde die Umwidmung tasächlich macht (auch wenn sie drüfte). Sie muss nicht!! Eine Umwidmung braucht immer einen Gemeinderatsbeschluss. Und wenn der Gemeinderat nicht will, dann passiert es ganz einfach nicht. Die rechtlichen Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren sind rein theoretischer Natur und in der Praxis zu vergessen (geh daher auch gar nicht näher drauf ein).

Daher meine generelle Meinung unabhängig von der Lage des Einzelfalles: wenn nicht konkrete Schritte zur Freigabe der Aufschließungszone vorliegen und im Gange sind, dann würd ich persönlich ein solches Grundstück nicht kaufen. Als Aufschließungszone höchstens zu einem stark reduzierten Preis und dann halt als Spekulationsobjekt. 

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  •  Niki10
8.3.2018  (#3)
Danke karl10 das du dir zeit genommen hast. Ich war in der gemeinde und habe folgendes bekommen. Vielleicht magst es dir kurz anschauen und mir deine meinung sagen. Lg

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  •  Niki10
8.3.2018  (#4)


2018/20180308885373.jpg

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  •  Niki10
8.3.2018  (#5)


2018/2018030830767.jpg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.3.2018  (#6)
Ein Punkt in den Freigabebedingungen ist unter anderem, dass es ein Parzellierungskonzept für die "GESAMTE" Aufschließungszone geben muss. D.h. man muss dort eine größere Anzahl verschiedener Grundeigentümer unter einen Hut bringen - das ist immer schwierig. Da kann dir auch kein Mensch sagen, wann das sein könnte und wie lange sich das hinzieht.
Man kann jetzt auch überhaupt nicht abschätzen, ob das von dir ins Auge gefasste Grundstück bei dieser Parzellierung wirklich genau dort bleibt, wo es jetzt ist. Du hast dort derzeit keinen Anschluss an ein Öffentliches Gut und es muss ja - siehe Freigabebedingung - ein Gesamtkonzept für die gesamte Aufschließungszone erstellt werden.
Es kann somit auch nicht dein Grundstück allein freigegeben werden - auch nicht das von Wien-Süd.


zitat..
Niki10 schrieb: Sobald wien-süd mit dem bau beginnt wird das grundstück aufgeschlossen


Das ist nicht ganz korrekt ausgedrückt: bevor nicht freigegeben ist, bekommt wien- Süd nicht mal eine BAubewilligung - von "mit dem Bau beginnt" ist da noch lange keine Rede.
Denkbar wäre es aufgrund der Situierung des Wien-Süd-Grundstückes, dass dieses Grundstück allein freigegeben wird - dazu bräuchte es aber VORHER eine Änderung der Freigabebedingungen - wenn ein großer Bauträger mit einem Projekt kommt, hat man das aber alles schon erlebt.....

Dann ist hier auch noch zu bedenken, dass sich auf der anderen Straßenseite ein Betriebsgebiet und eine Sportanlage (Tennisplätze) befinden. Da spielt sicher der Immissionschutz auch noch eine Rolle.

In Summe hätte ich Bedenken, so etwas zu kaufen - aber wie schon gesagt: ist natürlich auch immer eine Frage des Preises und was man - und vor allem wann? - wirklich damit vorhat. Vom Gefühl her bin ich eher bei der Kategorie "Spekulationsobjekt", aber das ist immer eine sehr subjektive Sache....



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  •  Niki10
9.3.2018  (#7)
Danke karl10 für deine ausfürliche antwort. Ich war bisher 3 mal in der gemeinde, doch mehr habe ich von dir in diesem forum erfahren als dort. emoji 
Was meinst du mit "grössere anzahl von grundeigentümer unter einen huz bringen?" was versteht man unter einem parzellierungskonzept genau? 
So wie du schon gesagt hast, ja es wäre ein spekulationsobjekt. Der preis wäte auch tragbar. Nur bin ich ja seid wochen an informationen sammeln und überlegen ob ichs machen soll oder nicht. 
Lg 

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  •  Niki10
10.3.2018  (#8)
Ach ja, eine frage noch. Der gruneigentümer sowie in der gemeinde wurde mir gesagt, warts ab in 5-10 jshren ist aufgeschlossen. Wie ich dich aber verstanden habe, brsucht die gemeinde ein gesamtkonzept aller grubdeigentümer. Auf was soll ich dann warten??? Ich verstehe nur noch bahnhof.....lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.3.2018  (#9)

zitat..
Niki10 schrieb: Was meinst du mit "grössere anzahl von grundeigentümer unter einen huz bringen?" was versteht man unter einem parzellierungskonzept genau?


Es muss ein Geometer in einem Teilungsplan das ganze Gebiet in entsprechend geformte, bebaubare Bauplätze mit passender Größe einteilen. Weiters müssen diese Bauplätze alle einen Anschluss ans Öffentliche Gut haben und müssen in dieser Einteilung die notwendigen Verkehrsflächen (Fahrbahnen, Gehsteige, Parkflächen usw.) emthalten sein. Schließlich sind (laut Vorgabe der Freigabebedingungen) auch noch entsprechende Grün- und Freiflächen auszuweisen. Auch die Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Kanal, Strom usw.) sind in dieses Konzept einzubauen.
Im Ergebnis muss also ein Plan vorgelegt werden, der dann für die einzelnen Bauplätze ein jederzeitges Bebauen ermöglicht, ohne dass es dann noch weiterer Planungen  oder Veränderungen (z.B. von Grundgrenzen usw.) bedarf.
Es kann also - nach derzeitiger Lage - das von dir ins Auge gefasste Grundstück sicher nicht allein freigegeben werden. Im Gesamtkonzept wird dein Grundstück dann sicher kleiner werden, da ja auch von dir ein entsprechender Anteil für die in diesem Gebite notwendigen Öffentlichen Flächen abzutreten sein wird. Ob das Grundstück dann im Endeffekt ganz genau dort liegen wird, wo es jetzt situiert ist, kann man da jetzt nicht mit Sicherheit sagen. Gewisse "Verschiebungen" sind da sicher zu erwarten. Kommt halt drauf an, wie man für das gesamte Gebiet eine vernünfte Einteilung mit allen notwendigen Nebenflächen hinbekommt und wie sich die jetzigen Eigentumsverhältnisse dann  auf die künftige Einteilung aliquot verteilen lassen.
Das alles hat ein solches "Konzept" zu beachten.


zitat..
Niki10 schrieb: Der gruneigentümer sowie in der gemeinde wurde mir gesagt, warts ab in 5-10 jshren ist aufgeschlossen.


Kann durchaus sein, dass man da in 5 bis 10 Jahren soweit ist - vielleicht aber auch nicht....

zitat..
Niki10 schrieb: Wie ich dich aber verstanden habe, brsucht die gemeinde ein gesamtkonzept aller grubdeigentümer.


Ja, so is es. Brauchst ja nur die oben reingestellten Freigabebedingungen lesen. Was der jetzige Grundeigentümer sagt, ist sowieso ohne Bedeutung. Und die Gemeinde wird sicher nicht ausdrücklich gesagt haben, dass dieses Grundstück alleine freigegeben werden wird. Dazu müsste man die Verordnung ändern. Haben sie das vor? Glaub ich nicht, bzw. geht ja gar nicht, denn dann müsste man auch den Flächenwidmungsplan ändern, denn dieses Grundstück grenzt an keine gewidmete Verkehrsfläche.







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  •  Niki10
10.3.2018  (#10)
Vielen vielen dank das du dir die zeit nimmst und es mir so ausführluch erklärst. Ich werde jetzt mal alles ein paar wochen ruhn lassen und dann entscheiden was ich mache. Schönes we noch hg 

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