Bruttogeschossfläche Ermittlung in Niederösterreich
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Auf die Antwort von @Karl10 bin ich gespannt. Vom Lesen her würde ich das genauso auslegen wie du. Wofür ist das relevant? Abwassergebühr? |
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@hermann39 Du hast ja eh alles richtig zitiert (und dir somit selbst die Antwort gegeben): Korrekt! Korrekt! Naja, was heißt das?? Liegt in Summe mehr als die Hälfte unter dem anschließenden Gelände, dann ist es eben KEIN oberirdisches Geschoß. Und wenn es kein oberirdisches Geschoß ist, dann zählt es halt nicht zur Bruttogeschoßfläche. Wo sind da deine Zweifel?? |
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Hallo Karl10. Danke für deine Antwort. Meine Zweifel lagen darin, dass evtl. als angrenzendes Gelände, eine Ebene (Hangabwärts) gerechnet werden könnte. Aber dann war das also unbegründet und die Definition ist damit klar. Jeweils das angrenzende Gelände an die Umschliessungsflächen zählt. Damit ist es auch schon wieder gelöst! TOP. Gruss Hermann |
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@hermann39 Rein aus neugierde, da ich auch in Niederösterreich baue und ein Hanggrundstück habe (und vermutlich das EG per Definition der Bruttogeschossfläche nicht mitgezählt wird). Für was benötigst du die Bruttogeschossfläche? |
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@berhan In diesem Fall steckt jetzt noch kein tiefer Grund dahinter, mir ist es nur aufgefallen, weil ich die einzelnen Begriffe genau nachvollziehen wollte. Ich kann mir aber durch aus vorstellen, dass es noch relevant wird bei der ein oder anderen Sache. Ich werde mir jetzt noch genau ansehen, was es bedeutet, wenn das EG (wie bei dir) dann ein "unterirdisches Geschoss" ist, was man üblicherweise als Keller verstehen würde. |

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