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Brief von Bank

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  •  kunzibus
25.1. - 8.10.2012
36 Antworten 36
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HI Leute

Ich habe heute einen Brief von der Bank erhalten.
Was bedeutet dies konkret für mich?
Entstehen hier irgendwelche kosten?
Soll ich einen Einspruch machen?

Vielen Dank im vorraus für jeden der sich die Zeit nimmt folgenden Text zulesen und mir antworten zu geben.

mfg

kunzibus

Für den oben angeführten Kredit wurde unter anderem eine hypothekarische Sicherstellung ob der Liegenschaft(en) EZ vereinbart.

Finanzierungen, die durch Hypotheken auf besonders werthaltigen Liegenschaften entsprechend besichert sind, dürfen nach den Bestimmungen des Gesetzes über fundierte Bankschuldverschreibungen in den Deckungsstock für fundierte Bankschuldverschreibungen aufgenommen werden.

Da dies auf Ihren Kredit zutrifft, wird die Eintragung ins Deckungsregister wie folgt vereinbart:

Die bank wird die aus diesem Kreditverhältnis resultierende Kreditforderung zur Sicherstellung der Rechte der Inhaber fundierter Bankschuldverschreibungen unter entsprechender Einverleibung des Kautionsbandes bei der betreffenden Hypothek im Grundbuch nach den Bestimmungen des Gesetzes betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen (FBSchVG) in das dafür geführte Deckungsregister eintragen, wovon der Pfandbesteller durch Grundbuchsbeschluss verständigt werden wird. Eine Aufrechnung gegen in das Deckungsregister eingetragene Forderungen ist nach § 2 Abs. 2 FBSchVG gesetzlich ausgeschlossen.

Alle übrigen bisher mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen bleiben unverändert aufrecht. Die Unterlassung des schriftlichen Widerspruches innerhalb von 8 Wochen ab Zugang gilt gem. Pkt. 7 des gegenständlichen Kreditvertrages als Zustimmung zu dieser Aufnahme der Kreditforderung in den Deckungsstock für fundierte Bankschuldverschreibungen.

INFORMATIONSBLATT

Allgemein
Die bank AG begibt Fundierte Bankschuldverschreibungen auf Grundlage des „Gesetzes betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen" aus dem Jahr 1905. Fundierte Bankschuldverschreibungen sind -ähnlich wie Pfandbriefe oder Hypothekenpfandbriefe - durch geeignete Vermögenswerte der bank AG gedeckt („fundiert"). Diese Form der Wertpapiere ist bei österreichischen und internationalen Anlegern sehr beliebt und bietet für die bank AG eine attraktive Refinanzierungsmöglichkeit.

Die Bank kann zur Deckung der Fundierten Bankschuldverschreibungen entweder Forderungen gegenüber Körperschaften öffentlichen Rechts oder hypothekarisch besicherte Kreditforderungen heranziehen.

Wie bereits andere große österreichische Banken zuvor, hat nun auch die AG beschlossen, ausgewählte hypothekarisch besicherte Kreditforderungen als Deckungswerte zu widmen.

Diese Kreditforderungen werden zur Befriedigung der Zeichner der Fundierten Bankschuld-verschreibungen herangezogen, sollte die bank AG ihren Zahlungsverpflichtungen aus den Fundierten Bankschuldverschreibungen nicht nachkommen.

Auswirkungen auf den mit Hypothek auf Ihrer Liegenschaft besicherten Hypothekarkredit
Die bank AG wird die gewidmeten Kreditforderungen in einem bankinternen Deckungsregister führen und die Eintragung der Widmung zum Deckungsregister im Grundbuch veranlassen. Diese Eintragung wird auch als „Kautionsband" bezeichnet. Das Grundbuchsgericht wird Sie mittels Beschluss über die Widmung informieren.

Das Gesetz betreffend Fundierte Bankschuldverschreibungen sieht vor, dass der Kreditnehmergegen die gewidmeten Kreditforderungen ab dem Zeitpunkt der Widmung nicht mit etwaigen eigenen Forderungen gegen die Bank, wie z.B. Konto- oder Sparguthaben bei der bank AG aufrechnen darf. Dieser gesetzliche Aufrechnungsausschluss gilt auch für eine sonst nach den AGB der bank AG zulässige Aufrechnung.

Sämtliche mit der Widmung in Verbindung stehende Kosten trägt selbstverständlich die bank AG.

Kontrolle
Die ordnungsgemäße Widmung der Deckungswerte sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften werden gemäß dem Gesetz betreffend Fundierte Bankschuldverschreibungen von einem sogenannten Regierungskommissär überwacht. Weiters unterliegt die bank AG wie jedes Kreditinstitut der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde.

  •  mikee
  •   Gold-Award
27.1.2012  (#21)
@creator - Danke für die deutliche und hilfreiche Erklärung! Stark vereinfacht kann man also sagen, dass, solange die Bank nicht in Schieflage gerät, dem Kreditnehmer kein Nachteil (ausser dem höheren Risiko) entsteht. Wenn sie das aber tut, dann kann es für den Kreditnehmer knüppeldick kommen. Ich würde also die Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens ab sofort und dauerhaft genauestens beobachten und mir einen Exit-Plan schmieden...

Gruss
mikee


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  •  kunzibus
27.1.2012  (#22)
Danke für die Antworten - Allerdings werfen diese für mich als Laien neue Fragen auf.

Angenommen die bank Ag ist Bankrott und wird (ausnahmsweise) nicht gerettet. Dann wird mein Kredit als Sondervermögen den Gläubigern als Aktiva überlassen. Warum müssen sich diese dann NICHT an die vereinbarten Vertragsvereinbarungen halten (weil Ihnen wiederum angenommen die Zinsen zu niedrig sind). Können diese dann ohne Grund eine Fälligstellung der Gesamtsumme erwirken.
mfg

kunzibus



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  •  creator
  •   Gold-Award
27.1.2012  (#23)
... na sag' mal einer versicherung, dass sie ein höheres risiko für lau (also z.b. ohne risikozuschläge) eingehen soll... kunzibus soll das ja jetzt.

@kunzibus: die frage widerspricht sich selbst. wenn die bank bankrott geht, ist das mal ein guter und handfester grund. die fälligstellung kann da schon durch die bank erfolgen...

sollte die bank die verpflichtungen aus der schuldverschreibung nicht erfüllen können/wollen oder wird an den bedingungen was ausgesetzt, sind auch das handfeste gründe.
dann wird keine fällgistellung der gesamtsumme durch die schuldverschreibungs-käufer durchgeführt, sondern auf das sondervermögen (anteilig) exekution geführt.

versetzt euch einfach in die situation der investoren/käufer: ihr kauft was, wo man euch x% ertrag verspricht und - ätsch, nix da! was würdet ihr tun? na von euren rechten gebrauch machen (die alternative blöd schauen und warten schließe ich mal aus)... und das ist nun mal, auch auf das verpfändete vermögen zu greifen.

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  •  samoth
27.1.2012  (#24)
heisst im Klartext jetzt: Wenn die Bank nicht zahlt, können die Gläubiger auf die Hütte von kunzibus zugreifen und verscherbeln?

Wenn das tatsächlich so ist, dann kann ich gar nicht so viel fressen wie ich ob dieser, anscheindend auch gesetzlich gedeckten Regelung, kotzen könnte.

creator, sag bitte, dass ich das falsch verstanden habe. Da steigt einem ja die Grausbirn auf...

lg
tom

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  •  spidey666
27.1.2012  (#25)
Lone Star lässt grüßen - Living Hedge Fonds rising! Mehr gibts dazu nicht zu sagen!

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  •  kunzibus
27.1.2012  (#26)
@creator - Als Optimist bin/war ich leider so naiv zu glauben, dass solange ich meine Raten immer pünktlich zahle mir bei einem Kredit nix passiert kann.
Man lernt ja nie aus.

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  •  hausmaus
27.1.2012  (#27)
Wie's aussieht sollte man sich die Bank nun auch nach ihrer Standfestigkeit aussuchen und nicht nur nach den besten Konditionen... und das auf 20 Jahre im Voraus - na supa.

Hausmaus

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  •  creator
  •   Gold-Award
28.1.2012  (#28)
... es reicht, wenn man sie nicht ins grundbuch lässt... oder zumindest ned mit den immer wieder geforderten 130% des kreditbetrages...

vielleicht wird jetzt klar, warum ich das verhandeln und die reine epu+ ggf ablebensversicherung immer wieder so rausstreiche.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003738 ist ja mit den 10 § ned wirklich lang und eigentlich hübsch endeutig, was die regelungen in §2 und §3 leg. cit. angeht.

wer sich für rechtsgeschichte interessiert, kann ja z.b. hier mal nachlesen: http://www.plattform-ev.de/downloads/dissertation-marzi_2000.pdf

wir leben gerade in einer schlechten phase: die banken ver...en sich gegenseitig, das hat nix mehr mit konkurrenz zu tun.

das problem ist so dumm wie die banken, aber klar: eine bank allein ist nicht mehr vertrauenswürdig genug, um ihr ohne sicherheiten geld zu geben. die beispiele spar' ich mir, kennt eh jeder. daher muss die bank als "verkaufszuckerl" sicherheiten liefern - und das tut sie, indem sie die ihr als sicherheiten gegebenen (=verpfändeten) sachen weiterverpfändet. auf diese können die gläubiger der bank - wie bei jedem anderen pfand halt auch - greifen, wenn die bank ned zahlt.

da ist der gesetzgeber nicht allzu böse, denn auch sonst kann man sich ja ausmachen, was mit einer verpfändeten sache gemacht werden darf: abgeben, weiterbenützen, weiterverpfänden, etc: vgl.: http://www.dorotheum.com/ und zweck des gesetzes war auch, k&k-banken in der (historischen - 1905) kreditklemme den banken eine chance auf mehr mittel zu geben. selbst die nazis haben die ö. bestimungen aus rücksicht auf die - aus ihrer sicht eigenen ösi-gedanken - respektiert und nur behutsam angepasst. dass das heute durch zutun der banken eine eher schiefe optik hat, ist auch klar, nur ging man damals noch von anderen umständen aus.

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  •  Patrick
  •   Gold-Award
28.1.2012  (#29)
Hier wird ein bißchen was verwechselt - Folgende Ausgangslage: kunzibus hat einen Kredit bei Bank A der dinglich besichert ist. Aus Sicht der Bank A hat sie also eine Forderung mit dinglicher Besicherung. Bank A verkauft jetzt diese Forderung inkl. Sicherheit an Bank B. Bank B hat jetzt eine Forderung an Bank A mit der dinglichen Sicherheit an konzibus Liegenschaft.

Wenn Bank A insolvent ist, dann wird der Sanierungsverwalter die Forderung an kunzibus so und so fällig stellen. Jetzt hat k die Möglichkeit zurückzuzahlen (Kredit bei einer neuen Bank aufnehmen und damit den alten Kredit bedienen) oder auf seine Liegenschaft wird Exekution geführt. Bank B erhält die volle Forderung von Bank A, da Bank B eine dinglich besicherte Forderung hat und diese Forderung einen Deckungsstock nach BWG darstellt. Ohne dieser Bestimmung würde Bank B nur die Quote der Bank A erhalten.

Bank B kann nicht direkt auf die Liegenschaft von k zugreifen. Bank B bekommt nur die Forderung an k inkl. Pfandrecht!!! Nicht das Haus von k ist Sondervermögen, sondern die Forderung an k ist das Sondervermögen. Das ist ein riesiger Unterschied!

Der Weiterverkauf einer Forderung benötigt nicht die Zustimmung des Schuldner, weil er dadurch keine Nachteile hat.

Dass k ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Deckungsstockregister gegen das Deckungsstockregister nicht aufrechnen kann entspricht dem ABGB und ist praktisch nicht relevant. Wer von uns hat schon eine Forderung gegenüber dem Deckungsstockregister.

Also, alles nicht so schlimm emoji

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  •  hausmaus
28.1.2012  (#30)
ich checks noch nicht so wirklich> Bank B kann nicht direkt auf die Liegenschaft von k zugreifen.
> Bank B bekommt nur die Forderung an k inkl. Pfandrecht!!!
Wenn Bank B nun den Kredit von K fälligstellt und K sich auf die Gache einen neue Bank suchen muß, die den Kredit neu aufstellt, dann weiß die neue Bank, daß es einen ziemlichen Zugzwang gibt -> dh, neben neuen Bearbeitungsgebühren, etc, /vielleicht/ auch noch schlechtere Konditionen, richtig? Ich finde es einfach befremdlich, daß eine Bank einen Deal, den ich mit der Bank habe, einfach in andere Hände geben kann.

Hausmaus

1
  •  Patrick
  •   Gold-Award
28.1.2012  (#31)
@hausmaus - Es ändert sich an der Sitation für k nichts ob die Forderung verkauft wird oder nicht, denn es ist immer Voraussetzung dass Bank A insolvent ist. Wenn das passiert ist es egal ob die Forderung weiterverkauft wurde, denn der Sanierungsverwalter von Bank A wird den Kredit jedenfalls fällig stellen. K muss sich dann auch unter Zwang eine neue Bank suchen, wenn die Forderung nicht weiterverkauft ist. Ganz nebenbei kann Bank B die Forderung nicht fällig stellen, dass kann nur Bank A und das wiederum nur in der Insolvenz, weil ohne Insolvenz der Vertrag zwischen Bank A und k nicht einseitig aufgekündigt werden kann (außer es ist vertraglich vereinbart).

Also wie gesagt, keine Aufregung notwendig.

Noch ein kleines Schmankerl. Man kann auch nichts dagegen machen, wenn man beim Wirtn aufschreibt und der Wirt verkauft den Bierdeckel dem Pfarrer und wird davon verständigt, dass man schuldbefreiend nur mehr beim Pfarrer zahlen kann. Einziges Gegenmittel. Keine Schulden machen. Ob die Bank mit 200% im Grundbuch ist, oder eine EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] hat ist mir persönlich egal, wenn die Konditionen passen. Ich würde für eine EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] nicht mehr Zinsen zahlen wollen, weil ich keinen Vorteil sehe. Der einzige Vorteil ist eventuell, dass man bei einer EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] nicht öffentlich sieht, dass man verschuldet ist. Mir ist aber lieber die Nachbarn glauben ich hab Schulden, als sie glauben ich hab Geld emoji

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  •  creator
  •   Gold-Award
29.1.2012  (#32)
ned ganzabgesehen davon, dass man beim wirten (insbes. als konsument)durchaus noch wirksam zessionsverbote vereinbaren kann (trotz zessionsrechtsänderungsgesetz auf druck der wirtschaft - http://www.advocat-tirol.at/de/aktuelles/recht//id/52/), vgl. §3 abs. 8 (wenn wir schon vom horroszenario ausgehen):

zitat..
Ist eine Gesamtveräußerung nach Abs. 4 nicht möglich und reichen die im Deckungsregister eingetragenen Vermögenswerte zur Befriedigung der Gläubiger der fundierten Bankschuldverschreibungen nicht aus, so hat das Konkursgericht auf Antrag des besonderen Verwalters die Verwertung der Sondermasse zu genehmigen.


es muss auch nicht immer die bank insolvent sein, es reicht, dass sie ihre pflichten aus dem konkreten geschäft (=der konkreten fundierten bankschuldverschreibung) aus welchem grund immer ned einhält.
aber klar, wenn sie es ist, wird meist eh fällig gestellt werden.

was nix daran ändert, dass ein sauberes grundbuch der beste schutz gegen forderungsverkauf ist.



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  •  hausmaus
29.1.2012  (#33)
@Patrick: - Vielen Dank, jetzt verstehe ich emoji

Hausmaus

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  •  alonso
8.10.2012  (#34)
hallo!

nachdem nun auch die sparda (oder eigentlich im hintergrund die volksbank) solche briefe verschickt, hätte ich ein paar fragen:

hat schon jemand so eine schreiben erfolgreich beeinsprucht und wenn ja, wie?

kann man darauf bestehen, dass nur mehr die restschuld eingetragen wird, oder wird immer der im grundbuch eingetragene wert verwendet? würde das überhaupt etwas bringen wenn nur der reduzierte betrag eingetragen wird?

hat bei dieser weitergabe des pfandrechtes die neue bank bei einer z.b. insolvenz der sparda ansprch auf den gesamten betrag im grundbuch oder nur mehr auf den noch offen betrag der rückzahlung?

lg,
alonso

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  •  johro
  •   Gold-Award
8.10.2012  (#35)
hallo - wozu willst du was machen? hast du die Beiträge von Patrick gelesen? da ist eh alles super erklärt
du kannst auf gar nichts bestehen, brauchst auch nichts beeinspruchen uns wenn eine Fälligkstellung kommen sollte, (weil deine Bank nicht mehr zahlen kann), dann steht eh nur die offene Summe zur Diskussion,

lg
johannes

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  •  creator
  •   Gold-Award
8.10.2012  (#36)
ich würde zumindest im sinne meiner ausführungen - da eine ausnahme zu verhandeln versuchen...

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