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Bodenwertabgabe

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  •  benscho
29.7. - 30.7.2020 1
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Hallo Leute,

ich dachte das Thema passt gut zu Finanzierung (und nirgendwo anders hin). :)

Meine Frau und ich haben im Sept. 2016 ein Grundstück gekauft und darauf ein Einfamilienhaus errichtet. Es ist seit April 2019 fertiggestellt (natürlich mittels Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde) und wir wohnen seitdem in unserem neuen Zuhause.

Doch bereits seit dem Grundstückskauf bekommen wir vom Finanzamt Zahlungserinnerungen zur Bodenwertabgabe mit einem Jahresbetrag von 90 Euro (zahlbar quartalsweise).

Nun, wenn ich das Gesetz dazu richtig verstehe, ist die Bodenwertabgabe aber eine Art Spekulationssteuer (sprich wenn man sich ein Grundstück kauft, es aber nicht bebaut).

Nun heißt es im §9 des Bodenwertabgabegesetzes aber:

§ 9. Wegfall der Abgabepflicht bei Errichtung eines Einfamilienhauses
Wird auf einem der Bodenwertabgabe unterliegenden unbebauten Grundstück ein Einfamilienhaus errichtet und erfolgt aus diesem Grunde eine Artfortschreibung, so ist, wenn das Einfamilienhaus vom Abgabeschuldner (§ 5) selbst errichtet wurde, die für die letzten fünf Jahre vor dem Fortschreibungszeitpunkt erfolgte Festsetzung der Bodenwertabgabe von Amts wegen aufzuheben.

Wenn ichs das richtig deute, müssen wir doch dies nicht mehr bezahlen, oder? Bzw. noch besser: Bekommen wir alle bisher bezahlten Beträge zurück?

Hat jemand damit Erfahrung? Wir freuen uns auf Antworten! :)
Danke euch!!!

  •  Bungi
  •   Bronze-Award
30.7.2020  (#1)
Hast du schon mal mit dem Finanzamt telefoniert und nachgefragt ...?

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