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Bitte um Einschätzung, bin ratlos

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  •  Eluveita
13.9. - 18.9.2019
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo die Runde,

Brauche eurer Einschätzung zu folgenden Thema...

Hab im Frühjahr eine noch nicht gebaute Wohnung gekauft. Der Bau ist mittlerweile weit fortgeschritten, nur es gab anscheinend ein Problem mit der Arbeitsinspektor. Dieser hat angeblich den Dachdecker vom Dach verjagt da dieser mit dem vorgesehen Einhängen Gerüst nicht einverstanden war, und eins von Boden verlangte. Daher wurde das Dach nicht ganz verschlossen, und stand für ein Monat offen da.

Der Innenputz wurde jedoch schon aufgetragen (Gipsputz) Die Wand selbst ist aus Mantelbeton.

Die Wohnung selbst wurde bereits 4 Wochen getrocknet, mit Hilfe eines Kondenztrockner und Ventilatoren. Die Wände wurden abgeschliffen und auch gestrichen.

Was soll ich machen, Rücktritt? Oder wird das schon wieder?
Sachverständigen hollen?


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  •  MissT
  •   Gold-Award
14.9.2019  (#1)
Ich würde mir hier einen Sachverständigen oder zumindest einen vertrauenswürdigen, kompetenten Baumeister (falls Du so jemanden in Deinem Bekanntenkreis hast) dazu holen, um den Putz prüfen zu lassen. Ob Gipsputz einen solchen Wasserschaden grundsätzlich aushalten kann oder nicht, dafür fehlt mir die Expertise - vielleicht wissen dazu andere Forummitglieder mehr. Fakt ist: Grundsätzlich vertragen sich Gips plus große Wassermengen nicht, der Gips verliert dann seine Festigkeit. Ggf. könnte man aber auch schon etwas merken, wenn man die verputzte Wand abklopft. Wenn der vormals nasse Bereich wellig ist, anders klingt oder gar der Putz bröckelt, dann ist eh schon alles klar. Zu klären wäre auch, ob der Putz auch ausreichend und nicht bloß oberflächlich getrocknet wurde.

Wenn der Putz tatsächlich Schaden genommen hat, sähe ich deshalb noch keinen Rücktrittsgrund. Der schadhafte Putz müsste halt runter geklopft und durch neuen Putz ersetzt werden. 

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  •  atma
  •   Gold-Award
14.9.2019  (#2)
Das gute ist, dass schüttung und estrich noch nicht drin waren. Da lässt es sich noch gut trocknen.

für den putz würde ich auch einen sachverständigen holen und das prüfen lassen. 

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  •  Eluveita
14.9.2019  (#3)
Hi,

bis jetzt ist nur ein Vorvertag unterschieben, daher wäre ein Rücktritt noch relativ einfach möglich.

Die Kommunikation mit dem Bauträger gestaltet sich über den Vorfall und die Sachlage eher schwierig.

Wenn ein Sachverständiger Mängel feststellen würde, kann mir dies den Rücktritt abermals erleichtern?


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  •  cyberspacer
  •   Bronze-Award
14.9.2019  (#4)
Bin kein Experte, aber hier vom Forum lesen:
Gipsputz und solche Wassermengen sind ein NoGo.
Ich denke daher, da gehört eigentlich der Putz herunter und neu gemacht.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
18.9.2019  (#5)
Die Firma braucht sich da nicht auf den Arbeitsinspektor ausreden, wenn es diesen nicht gibt hätten wir jährlich noch mehr Leichen auf Österreichs Bausellen. Die Firma hätte auch ohne Gerüst zB mit einem Steiger oder Kletter-Gurt etc. die Arbeiter sicher aufs Dach bringen können um notdürftig alles mit Planen abzudecken, bis ein sicheres Gerüst aufgebaut wird. Auch die Details brauchen dich nicht interessieren, kannst auch Fristsetzungen machen bei Verzögerung usw. Aber kann nach hinten auch losgehen, weil Kauf-Rücktritte in Zeiten wo Immo-Preise steigen unter Umständen sogar für die Bauträger willkmomen sein könnten.

Pragmatische Vorgehensweise
Abends auf die Baustelle gehen, z.B. an drei bis vier Stellen vor allem recht weit unten den Putz mal aufstemmen und schauen wie aufgebläht, bröckelig runtergeht anstatt gleichmäßig rausbricht. Daran erkennt man kaputten Gipsputz. Wenn er gleichmäßig leicht/schwer runter geht würde ich mir weniger sorgen machen und wieder mit leicht anrührbaren Füll-Putz (zB Knauf Rotband) schließen. Wennst dir schwer tust das alles einzuschätzen, besser einen bau-kundigen mitnehmen.

Oder volles Programm:
Gerichtlich beeideten SV beauftragen, Gutachten einholen und Mängelrüge schreiben usw., Gutachter bei Wohnungsübernahme/Abnahme beiziehen usw., nochmals viel Schriftverkehr und Verzögerungen beim Einzug, usw.

Vertraglich könnts aber auch so sein, dass du derzeit streng genommen auf der Baustelle nur geduldet bist und dir könnens Hausverbot auch geben, weil es ja noch nicht abgenommen wurde.

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