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Betretungsrecht

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  •  Dias1978
5.2. - 10.2.2013
4 Antworten 4
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Hallo
Ich hab dein ein Problem wo mir bisher keiner richtig helfen konnte.

Also meine Frau hat von ihrem Onkel einen Bauplatz geschenkt bekommen .emoji
Der Bauplatz wurde vor ca. einem Jahr umgewidmet .emoji
Als wir anfangen wollten mussten wir zum Notar da ist dann raus gekommen das auf dem Bauplatz noch ein Betretungsrecht drauf ist .emoji emoji emoji
Das schon ziemlich alt ist natürlich lebt die Person nicht mehr aber er hat 16 Nachfahren die das Betretungsrecht jetzt haben also hat das Gericht alle angeschrieben und es wurden mit der zeit auch alle raus gelöscht . Bis auf einen einen pensionierten Rechtsanwalt der die Sachwalterschaft für eine ältere Frau hat die auch das Betretungsrecht hat .
Er will jetzt eine Abfindung was ich persönlich zu hoch finde.emoji
Nun zu meinen fragen
1. Was zahlt man ca. in Tirol für den qm für das Betretungsrecht
2. Wenn wir das Betretungsrecht auf das Grundstück bleibt und wir bauen drauf was kann uns passieren ( z.b. Haus abreißen? )


Oder weiß jemand wohin ich mich wenden kann.

Vielen dank im voraus.

  •  kech
6.2.2013  (#1)
Notar - Eine Schenkung ist ja ein Notariatsakt.Da müsste ja schon herausgekommen sein, dass ein Betretungsrecht existiert, weil ein solches im Grundbuch vermerkt sein müsste. Warum Euch der Notar bei der Schenkung nicht darauf aufmerksam gemacht hat, ist mir schleierhaft. Hätte deine Frau die Schenkung auch angenommen, wenn Ihr von einem aufrechten Betretungsrecht gewusst hättet?



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  •  Dias1978
6.2.2013  (#2)
Notar - Also die Schenkung ist noch nicht durch da meine Frau und ihr Onkel eben alles vom platz streichen wollten und den Schenkungsvertrag an zu unterschreiben das wir dann anfangen könne zu planen bauen usw.
hab gestern noch ein wenig gegoogelt und hab raus gefunden das das ein hoheitliches Betretungsrecht sein muss was kann ich da jetzt machen

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  •  creator
  •   Gold-Award
6.2.2013  (#3)
§1488 abgb ivm §472 abgb checken... ohne zu wissen, warum was ins grundbuch eingetragen wurde, kann das niemand beantworten - servitut scheint ja nicht personalisiert, sondern vererbbar angelegt zu sein.

frage: was wurde in den letzten 3 jahren unternommen?
http://www.jusguide.at/index.php?id=88&tx_ttnews%5Btt_news%5D=9559

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  •  mycastle
10.2.2013  (#4)
Richtige Sachverhaltsdarstellung -

zitat..
Also die Schenkung ist noch nicht durch da meine Frau und ihr Onkel eben alles vom platz streichen wollten und den Schenkungsvertrag an zu unterschreiben das wir dann anfangen könne zu planen bauen usw.


Bitte bemühe Dich um eine präzisere Ausdrucksweise, wenn Du willst daß Dir das Forum helfen soll.
Ihr wart schon beim Notar, daher mußt Du nun wissen was eine Schenkung ist. Das ist ein zweiseitiger Vertrag, und bei einem Grundstück, muß dieser Vertrag notariell beglaubigt sein um verbücherungsfähig zu sein. Das ist auch so in Tirol

zitat..
hab gestern noch ein wenig gegoogelt und hab raus gefunden das das ein hoheitliches Betretungsrecht sein muss was kann ich da jetzt machen

zitat..


Was willst du damit sagen?

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