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Berufung gegen Baubewilligung [Stmk]

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  •  Arling
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
15.5. - 14.11.2014
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Liebe Forumianer,

ich bräuchte bitte wiedermal eure Hilfe!! Unsere Bauverhandlung ist nach langem Warten endlich erfolgt, die 14-tägige Berufungsfrist ab Zustellung des Bescheids ist mit dem gestrigen Tage abgelaufen und somit sollten wir nun grünes Licht für den Baubeginn haben. Da es bereits bei der Bauverhandlung Einwände eines Nachbarn gab, welche jedoch gem. Par.26 des BauG (Stmk.) abgelehnt wurden, habe ich heute sicherheitshalber nochmals bei der Gemeinde nachgefragt, ob wir nun mit dem Bau beginnen können. Jedoch liegt nun doch eine Berufung gegen den Bescheid vor. Meine Fragen:

- bis wann läuft die Frist, dass man bezüglich einer solchen Berufung verständigt werden muss (wir hätten theoretisch ja heute mit dem Bau beginnen können)
- die Berufung beläuft sich - wie auch der Einspruch bei der Bauverhandlung - nicht gegen das Projekt selbst (sämtliche Auflagen des Bebauungsplanes werden eingehalten), sondern gegen die Raumplanung, sprich dass das Grundstück als Bauland gewidmet ist -> was bedeutet dies nun für uns??

Vielleicht kann uns jemand Tipps geben,
LG von mittlerweile verzweifelten Häuslbauer

  •  woo
14.11.2014  (#21)
Hallo Arling,

ich denke hier schreibt keiner gegen dich, sondern jeder will helfen. Ich verstehe auch deinen Unmut, ich wüsste nicht, wie ich reagieren würde, wenn es zu so einer Verzögerung kommt.
Was ich nicht nachvollziehen kann ist die Aussage, dass man vor Ablauf der Frist nichts machen kann.

Bist du noch im Bauverfahren der 2. Instanz, sprich der Gemeinderat muss entscheiden?
Gibt´s im Stmk. Baurecht eine Bestimmung, dass der Gemeinderat die Entscheidungsbefugnis ans Land/Landesregierung abtreten kann?

Dein Rechtsbeistand könnte ja auch die Gemeinde "anleiten" im Verfahren und Unsicherheiten aus dem Weg räumen.

zitat..
woo schrieb: -Sind Einwendungen gegen den Flächenwidmungsplan wirklich inhaltlich zu behandeln und nicht gleich zurückzuweisen? (Nachbarrechte nach § 26 Baugesetz)


wurde das schon geprüft?


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  •  Arling
14.11.2014  (#22)
Naja es gibt eine Frist von 6 Monaten innerhalb welcher die Gemeinde diese Berufung bearbeiten muss -> innerhalb dieser Frist kann man als Bauwerber nichts machen. Lt. Auskunft unseres Anwaltes könnten wir nun eine Säumnisklage einreichen, bei welcher wahrscheinlich rauskommen wird, dass die Gemeinde aufgrund der Umstände eine verlängerte Frist bekommt und diese dann einhalten muss.
Ja, noch liegt die Entscheidung bei der Gemeinde -> nächste Instanz wäre ja dann das Land. Da die Sache aber so kompliziert ist, hat sich die Gemeinde selbst Unterstützung vom Land geholt. Es ist schwer die ganze Sachlage hier im Forum verständlich und nachvollziehbar zu schildern. Hinzu kommt nämlich noch eine vor 7 Jahren genehmigte Stallerweiterung, bei welcher die Auswirkung auf die umliegenden Grundstücke nicht geprüft wurde (im Zuge der Stallerweiterung vergrößert sich der Geruchskreis). Diese Stallerweiterung wurde jedoch noch nicht umgesetzt. Dann ist da noch die Sache mit den Fahrsilos, wo keiner weiß ob diese nun genehmigungspflichtig sind oder nicht (da sagt auch jeder Anwalt was anderes) -> wird nun vom Land geprüft. Gegenständlich werden Emissionsgutachten erstellt (Lärm, medizinisch).

zitat..
woo schrieb: woo schrieb: -Sind Einwendungen gegen den Flächenwidmungsplan wirklich inhaltlich zu behandeln und nicht gleich zurückzuweisen? (Nachbarrechte nach § 26 Baugesetz)
wurde das schon geprüft?


Der Einwand wurde im Zuge unserer Bauverhandlung zurückgewiesen - dafür wurde der Geruchskreis neu berechnet, wobei herauskam, dass unser Grundstück vom landwirtschaftlichen Betrieb nicht beeinträchtigt wird. Dieses Gutachten wurde jedoch von der "Gegnerpartei" wieder angefochten, da diese Berechnungen "ungefähre Daten" zugrunde liegen.
So, jetzt sind schon meine Fingerkuppen wund vom tippen - vielleicht könnt ihr das Ganze dann eh irgendwann in der Zeitung lesen... Ich muss hier noch ehrlich hinzufügen, dass wir mittlerweile nicht mehr sicher sind, ob wir dort bauen wollen. Wenn's jetzt schon solche Probleme mit dem Nachbarn gibt - das will ich mir nicht mein ganzes Leben lang antun. Was aber nichts daran ändert, dass diese Sachlage geklärt werden muss.

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  •  Richard3007
14.11.2014  (#23)

zitat..
Arling schrieb: Ich muss hier noch ehrlich hinzufügen, dass wir mittlerweile nicht mehr sicher sind, ob wir dort bauen wollen. Wenn's jetzt schon solche Probleme mit dem Nachbarn gibt - das will ich mir nicht mein ganzes Leben lang antun. Was aber nichts daran ändert, dass diese Sachlage geklärt werden muss


Ich hätte auch schon eine Rückabwicklung des Grundstückkaufes angestrebt. Das Problem ist, das der Landwirt vermutlich nicht aus Sturheit/Gemeinheit das macht, sondern er seine eigenen Genehmigungen schützen will. Beziehungsweise das Wachstum seines Betriebes nicht einschränken möchte. Warum sollte er das auch tun, er bekommt ja auch keinen finanziellen Ausgleich, wenn er seinen Grund nicht so nutzen kann wie ursprünglich angedacht.

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  •  Arling
14.11.2014  (#24)
Wenn das ginge hätten wir das schon gemacht. Aber eine Rückabwicklung ist nur mit triftigen Grund möglich und der Verkäufer hat uns ja Baugrund verkauft. Noch ist ja nicht gesagt, dass wir nicht bauen dürfen. Sollte dies jedoch am Ende herauskommen, denke ich schon dass wir aufgrund der "Wertminderung" des Grundstückes da es unbebaubar ist, was machen können.

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