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Baulich gibt es keine Vorschriften wo dein FFOK sein muss. Ich würde aber das Gelände zum Haus hin ansteigen lassen (wenn möglich) um eventuelle Wassermassen in Zukunft vom Haus abzuleiten. Bei einer Ebene kannst von einem Platzregen ausgehen, der schon 10-15 cm Wasseranstieg bewirken kann (es kommt immer auf das Gelände und die regionalen Gegebenheiten an). |
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Stimmt so nicht ganz, In der OIB3 für NÖ gibt es ein paar Einschränkungen: ![]() Wie das in anderen Bundesländern ist weiß ich nciht. |
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In der aktuellen OIB (2015) gibts diesen Passus aber nicht mehr. Und die OIN Richtlinie ist seit 2015 in Österreich in allen Bundelsändern gleich. Ich bin davon ausgegangen, dass das Hochwasser gem Kataster eh schon berücksichtigt wurde (https://www.hora.gv.at/) und dass normales Oberflächenwasser bei einem Platzregen nicht zum Haus gelangen sollte. Auszug aktuelle OIB Richtline 3 samt Erläuterung ![]() ![]() |
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Nur zur Klarstellung: Für NÖ gelten noch die OIB-Richtlinien von 2011, Ausnahme ist nur die OIB-RL 6, diese ist von 2015 gültig. |
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Wir wissen noch nicht ob der TE überhaupt in NÖ baut, ich wollte nur aufzeigen dass es eben für NÖ diese von den restlichen Bundesländern abweichenden Regelungen gibt. |
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Mia culpa ![]() |
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Super danke für die Antworten werde es jetz so belassen schöne Grüße Adler |