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Bebauungshöhe

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  •  Adler25
30.7. - 3.8.2019
7 Antworten | 4 Autoren 7
7
Hallo liebes Forum Team,

wie hoch sollte der 0,00 also Fertigfußboden eigentlich sein gegenüber der Gemeindestraße
also mein FFb ist auf 477,00 die Garage wäre auf 476,90 also auf minus 10 und die Gemeinde Straße auf 476,70 bis 476,80 also wär?

Also wäre ich mit dem Fertigfußboden ca 20-30 cm höher und mit der Garage 10 -20 cm das würde doch passen oder?

Oder sollte man noch höher gehen wäre das sinnvoll?

lg
Adler

  •  Squawvally
  •   Gold-Award
31.7.2019  (#1)
Baulich gibt es keine Vorschriften wo dein FFOK sein muss. Ich würde aber das Gelände zum Haus hin ansteigen lassen (wenn möglich) um eventuelle Wassermassen in Zukunft vom Haus abzuleiten. Bei einer Ebene kannst von einem Platzregen ausgehen, der schon 10-15 cm Wasseranstieg bewirken kann (es kommt immer auf das Gelände und die regionalen Gegebenheiten an). 

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  •  GeorgL
  •   Gold-Award
31.7.2019  (#2)

zitat..
Squawvally schrieb: Baulich gibt es keine Vorschriften wo dein FFOK sein muss.

 Stimmt so nicht ganz, In der OIB3 für NÖ gibt es ein paar Einschränkungen:


2019/20190731358585.jpg

Wie das in anderen Bundesländern ist weiß ich nciht.


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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
31.7.2019  (#3)
In der aktuellen OIB (2015) gibts diesen Passus aber nicht mehr.
Und die OIN Richtlinie ist seit 2015 in Österreich in allen Bundelsändern gleich.

Ich bin davon ausgegangen, dass das Hochwasser gem Kataster eh schon berücksichtigt wurde (https://www.hora.gv.at/) und dass normales Oberflächenwasser bei einem Platzregen nicht zum Haus gelangen sollte.

Auszug aktuelle OIB Richtline 3 samt Erläuterung



2019/20190731618620.jpg
 


2019/20190731728939.jpg

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  •  peterT1
  •   Silber-Award
31.7.2019  (#4)

zitat..
Squawvally schrieb: In der aktuellen OIB (2015) gibts diesen Passus aber nicht mehr.
Und die OIN Richtlinie ist seit 2015 in Österreich in allen Bundelsändern gleich.

 Nur zur Klarstellung: Für NÖ gelten noch die OIB-Richtlinien von 2011, Ausnahme ist nur die OIB-RL 6, diese ist von 2015 gültig.


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  •  GeorgL
  •   Gold-Award
31.7.2019  (#5)
Wir wissen noch nicht ob der TE überhaupt in NÖ baut, ich wollte nur aufzeigen dass es eben für NÖ diese von den restlichen Bundesländern abweichenden Regelungen gibt.

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
31.7.2019  (#6)
Mia culpa emoji

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  •  Adler25
3.8.2019  (#7)
Super danke für die Antworten werde es jetz so belassen

schöne Grüße 
Adler

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