« Hausbau-, Sanierung  |

Bauzaun - Absperrung auf Baustelle

Teilen: facebook    whatsapp    email
 <  1  2 
  •  sandyx1
18.8. - 19.8.2017
35 Antworten | 11 Autoren 35
35
Hallo zusammen!

Ich hätte eine Frage betreffend der Absicherung der Baustelle. Wir bauen im südl. Burgenland. Ist es Pflicht einen Bauzaun zu errichten? Kennt sich hier jemand mit den Gesetzen bzw. der Bauordnung aus? Muss das gesamte Grundstück eingezäunt werden oder nur die Straßenseite?

lg.

  •  sandyx1
18.8.2017  (#21)
Ok, danke für die Info Wolfgang! Ich glaub wir machen die Absperrung mit dem Orangen Netz - bestellt haben wirs ja schon. Ich werd dann noch eine Tafel mit "Betreten der Baustelle verboten" ranhängen.
Gehsteig gibts auf unserer Seite auch keinen. Nur eben eine Straßenseite. Links und hinten ist nur Acker.
Danke auch an utes für deine Hilfe! emoji

1
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#22)
Na mit orangenem Netz sollts ja auch gegen, denke mir, wichtig ists, daß ma sieht, daß ma sich Gedanken über die Sicherheit gemacht hat....

Ausgenommen besondere Umstände, Kindergarten nebenbei oder freibad etc...

lg

1
  •  hoth
  •   Bronze-Award
18.8.2017  (#23)
Hatten unseren Rohbau bis zur Grubenverfüllung auch mit dem orangenen Bauzaun rundherum geschützt. Dei Einfahrt würde immer mit 2-3 roten absperrbändern zugehängt. BauKO hatte nichts dagengen einzuwenden.
War aber schon Eigeninteresse, da unsere Spielwiese wo meine kleinen immer rumtollen gleich nebenan ist.

1
  •  rabaum
  •   Silber-Award
18.8.2017  (#24)
Achtung an alle, die glauben, den Baukoordinator selbst mitmachen zu können. In den meisten Fällen ist das ein grober Irrtum!

§3 ( 3 ) BauKG
Als Koordinator darf nur eine Person bestellt werden, die über eine für die jeweilige Bauwerksplanung oder Bauwerksausführung einschlägige Ausbildung und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung verfügt. Dazu zählen insbesondere Baumeister und Personen, die eine sonstige baugewerbliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sowie Personen, die ein Universitätsstudium, ein Fachhochschulstudium, eine höhere technische Lehranstalt oder eine vergleichbare Ausbildung jeweils auf dem Gebiet des Hoch- oder Tiefbaus erfolgreich abgeschlossen haben.



1
  •  rabaum
  •   Silber-Award
18.8.2017  (#25)

zitat..
kraweuschuasta schrieb: Bei uns (=NÖ) wars so, daß ich als Bauherr den Baustellenkoordinator spielen mußte - dazu hätte es auch ein Büchl von der Baufirma zum Durchlesen gegeben.


kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wann war das?

1
  •  ildefonso
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#26)

zitat..
Wenn jetzt zb. einem Arbeiter auf der Baustelle etwas passiert, dann ist der doch bei seiner Firma versichert oder nicht?
Wie sieht das dann bei einem Arbeitsunfall aus?


Wir hatten Arbeitsunfälle auf der Baustelle, einer war auch richtig heftig, da ist ein Arbeiter mit der Hand in eine Handsäge oder sowas und hat sich zwischen 2 Finger heftig Richtung Hand aufgeschnitten. Habe den dann nie wieder gesehen (hat die Fertighausfirma gleich Ersatz geschickt), sah' jedenfalls nach sehr langem Krankenstand aus.

Gefragt hat da hinten nach aber keine Behörde oder ähnliches. Bezüglich BauKo oder Absperrungen waren wir sicher alles andere als perfekt (wir haben halt so gemacht wie's fast alle anderen auch machen ... was sicher zu wenig ist), aber damit wäre die Verletzung auch nicht zu verhindern gewesen.

Hintennach sind wir draufgekommen (also ein SV wegen Unstimmigkeiten die Rechnung analysierte) dass eigentlich eine beteiligte Baufirma die Sige-Planung übernommen hatte, immerhin. Getan oder festgehalten haben die aber auch haargenau nix.

1
  •  rabaum
  •   Silber-Award
18.8.2017  (#27)

zitat..
ildefonso schrieb: aber damit wäre die Verletzung auch nicht zu verhindern gewesen.


die Kausalität ist natürlich ein wichtiger Punkt. Wenn sich ein Arbeiter mit seinem Werkzeug selbst verletzt ist das normal keine Sache des Baukoordinators. Je nach Unfallbericht und möglichem Fremdverschulden wird auch schnell nachgebohrt.

1
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#28)

zitat..
rabaum schrieb:
kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wann war das?


Das war 2006.
Ging alles Mündlich quasi so (bissl überspitzt wiedergegeben):
Wir brauchen an Baustellenkoordinator.
Bauherr, herkommen.
Du bist jetzt der Baustellenkoordinator, im LKW ist ein Heftl, das musst Dir durchlesen.
So und jetzt schneid die Leistl zurecht 20 Stk zu 2 Meter......

Und Du hast den ersten Absatz des §3 vergessen, der quasi der Wichtigere ist:

Der Bauherr kann die Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen, wenn er die Voraussetzungen nach Abs. 3 erfüllt......

Bis zum Absatz 3 ist wahrscheinlich keiner mehr gekommen emoji

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009146

Bei uns hat nie wer nach irgendwelchen Vorschriften, Gesetzen, Sicherheitsbestimmungen, Baustellenkoordinatoren usw. gefragt oder beanstandet.

Der (von uns bestellte) Bausachverständige hat in einem Nebensatz amal die Baustellensicherheit angesprochen, da war a Leiter ins OG net besonders gut aufgestellt, die hamma umgestellt und dann war alles Gut.

Wir hatten nur 1x eine ernstere Verletzung, da hat sich mein Schwager mit dem Latthammer in den Arm gehämmert, dummerweise mit der Spitze.
Ist im Krankenhaus verbunden und untersucht worden, 2 Std. später hat er schonwieder brav gehämmert.
Nicht ohne Standpauke meinerseits, warum er sein Blut auf meine Fassade verpritscheln muss....
(Nö, war nur Spaß emoji )

lg Wolfgang

1
  •  rabaum
  •   Silber-Award
18.8.2017  (#29)

zitat..
kraweuschuasta schrieb: Der Bauherr kann die Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen PUNKT


genau da stehts ja, keine weiteren Fragen Euer Ehren emoji emoji emoji

Also 2006 war diesbzgl. auch noch eine andere Zeit muss man sagen. Ich hab mit vielen gesprochen, die in den letzten 10 Jahren gebaut haben. Viele wussten nicht mal, was der Baukoordinator überhaupt ist. Jetzt ist zumindest das Bewusstsein dafür einigermaßen vorhanden.

1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#30)
Bei uns war im 2015 er Jahr die Hauptbauphase. Hat niemand nach einem Koordinator gekräht. Geschweige denn, einen Sicherheitsplan wo gesehen.
Auch von einem Helm war meilenweit nichts zu sehen.

1
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#31)
Najo um ganz ehrlich zu sein, was hat ein Baustellenkoordinator im Einfamilienhausbau viel zu tun, sofern die Ausführenden sicherheitsmässig halbwegs wissen, was sie tun und nicht besoffen sind ?

Oja Helme und Gurte gabs auf Nachfrage genug.

Hat nur keiner benutzt...

1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.8.2017  (#32)

zitat..
kraweuschuasta schrieb: Oja Helme und Gurte gabs auf Nachfrage genug.
Hat nur keiner benutzt...


Wahrscheinlich in den Werkzeugkisten wären sie ganz unten drinnen gewesen. emoji

1
  •  utes
  •   Gold-Award
19.8.2017  (#33)

zitat..
kraweuschuasta schrieb: Oja Helme und Gurte gabs auf Nachfrage genug.
Hat nur keiner benutzt...


genau in diese dinge müssen sie eingewiesen werden- nachweislich. wenn das nicht geschehen ist dann gibts bei einem Arbeitsunfall massive Probleme.

dazu ist ein bauko eben da

1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
19.8.2017  (#34)

zitat..
utes schrieb: genau in diese dinge müssen sie eingewiesen werden- nachweislich. wenn das nicht geschehen ist dann gibts bei einem Arbeitsunfall massive Probleme.
dazu ist ein bauko eben da


Am besten gleich auf jede Baustelle einen Polizisten stellen, ob jeder brav alle Sicherheitsbestimmungen einhält.
Wenn mir Einer dauernd nachrennt und mir immer die Sicherheitsregeln erklärt, dann sage ich ihm, er soll seinen Sch... selber machen!


1
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
19.8.2017  (#35)

zitat..
utes schrieb: genau in diese dinge müssen sie eingewiesen werden....
.....dazu ist ein bauko eben da


Für eine Großbaustelle ja, stimme ich zu.

Bei einer Privatbaustelle werden sich die Handwerker bissl gefrozzelt vorkommen, wenn ihnen irgendein Hansl erklären will, wie sie ihre Arbeit machen sollen.
Besonders dann, wenn das einer ist (und da zähle ich mich auch dazu) der gradmal an Hammer am richtigen Ende halten kann.

Hier sollte man - meine ich - differenzieren, welche Art von Baustelle das ist und auch welche und wieviele Handwerker da sind.

Der Gesetzgeber muß natürlich irgendwas ins Gesetzbuch schreiben, das irgendwie für Alle gelten muß, ich würd das jedoch nicht so eng sehen.

Wir hatten einen Unfall, da ist auch nix seitens Aufsicht über die Bauaufsicht passiert.

siehe auch voriges Post von AlteHütte.

lg Wolfgang

1
 <  1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Enerigesäule Bachner