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Bauverhandlung Nachbarn? [NÖ]

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  •  anonym333
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
7.3. - 22.5.2015
22 Antworten 22
22
Hallo erstmal,
wir haben nächste Woche mündliche Verhandlung... emoji
Es geht um Umwidmung von einem Abstellraum auf eine Garage. Pläne etc habe ich alles erledigt...
Meine Mutter möchte sich das nicht antun und ich habe eine Vollmacht erhalten.

Meine Frage hierzu:

MUSS ich meinen werten Herrn Nachbar ins Haus bzw in die zukünftige Garage lassen? oder kann ich ihn des Grundstücks verweisen und vor der Türe stehen lassen?

Er kann ja sowieso Akteneinsicht nehmen...

Vielen Dank schon mal im Voraus

  •  Holger
7.3.2015  (#1)
Ich denke es ist abhängig davon wo die Bauverhandlung stattfindet - Dein Nachbar hat das Recht an der Bauverhandlung teilzunehmen.
Wenn sie bei dir am Grund stattfindet, solltest du ihn auch auf deinen Grund lassen.

Findet sie auf der Gemeinde statt, dann musst du ihn natürlich nicht auf deinen Grund lassen.

Um deinen Bau zu verzögern kann er Einspruch erheben, auch wenn dieser nicht durchgeht.
Daher ist es sicher besser, den Nachbarn freundlich gegenüber zu sein.

Hier ein Link zu einem ähnlichen Thema:
http://www.energiesparhaus.at/forum/14626

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  •  anonym333
7.3.2015  (#2)
:-/ - danke für die Antwort
jedoch liegt hier schon ein sehr langjähriger Streit zugrunde der seit dem Tod meines Vaters immer nur schlimmer wurde emoji das ganze hält sich jetz schon seit 1998 ... leider ist dieser nachbar ja noch dazu mit mir verwandt >:( also mit freundlich ist da nicht viel... und vor kurzem hatten wir auch Gerichtsverhandlung wegen etwas was man mit einem normalen Nachbarn eigentlich problemlos hätte besprechen können...

an Ort und Stelle steht da drinnen in der Ladung... und vor der Tür ist ja auch noch Grundstück emoji rein rechtlich oder? *fg*

das is ja eben großes problem, was mich beschäftigt... ob er jetzt rein darf oder eben ob ich ihn "aussperren" kann

so wie ich ihn kenne erhebt er sowieso einspruch gegen ja... irgendwas wird ihm schon einfallen...




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  •  michiaustirol
  •   Silber-Award
11.3.2015  (#3)
ich würd bei der gemeinde nachfragen, bei dem der die bauverhandlung abhält
du musst ja nicht mal die GIS ins haus lassen, nur die Polizei und auch nur dann wenn die einen Durchsuchungsbefehl hat - also ich kann mir schon vorstellen, dass du das verweigern kannst, aber lieber bei der gemeinde nachfragen oder überhaupt bei einem Anwalt

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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
11.3.2015  (#4)
naja zu der Bauverhandlung kommt ja dann auch jemand von der Gemeinde. Im Zuge der Bauverhandlung vor Ort wird er wohl mitdürfen...

Bei uns war es so beim Hausbau. Wobei die Nachbarn gar nicht auf das Grundstück wollten. Einer war vorher auf der Gemeinde und hat sich die Pläne angesehen, der kam gar nicht mehr. Die Restlichen haben wohl aus Neugierde zugehört und das wars.

Würde sich bei dir wohl etwas schwieriger gestalten, so wie du die Lage beschreibst.

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  •  HeadHunter
  •   Bronze-Award
11.3.2015  (#5)
So wie ich das lese und du deinen Nachbarn nicht ins Haus lassen willst müsste die Bauverhandlung entweder auf der Gemeinde abgehalten werden - kannst ja mal nachfragen ob die einverstanden wären - oder vor der Haustüre. Ob das dann den Herrn von der Gemeinde gefällt (immerhin haben die dann nichts zu sitzen und wenns grad recht kühl ist, ists auch nicht fein) ist die andere Frage... emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.3.2015  (#6)
Auf das Grundstück bzw. ins Haus lassen muss man nur die Behörde und den/die Sachverständigen. Den Zutritt für den NAchbarn auf dein Grundstück kannst du jedenfalls verweigern. Der muss dann draußen warten. Auf deinem Grundstück/in deinem Haus findet dann nicht die "Bauverhandlung" als solches statt (an der teilzunehmen hat der Nachbar jedenfalls ein Recht), sondern nur die Besichtigung an Ort und Stelle für Behörde und Sachverständige. Die eigentliche "Verhandlung" findet dann an einem "neutralen" Ort statt. Darum hat sich dann die Behörde zu kümmern (die hat ja die Verhandlung ausgeschrieben - die BEHÖRDE "verhandelt" und nicht du). Die Gemeinden gehen dann meist ins Gemeindeamt, es kann aber auch z.B. ein Gasthaus od. dergleichen sein.

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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
11.3.2015  (#7)
das ist ja interessant...

bei uns meinte die Dame dass wir uns um ein angemessenes Lokal hätten kümmern müssen. "wenn es so kalt ist kann ich in dem unbeheizten Raum ja nicht am Laptop schreiben..."

sind dann in ein Gasthaus gefahren

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  •  bautech
  •   Gold-Award
12.3.2015  (#8)

zitat..
Schwedenbombe schrieb: bei uns meinte die Dame dass wir uns um ein angemessenes Lokal hätten kümmern müssen. "wenn es so kalt ist kann ich in dem unbeheizten Raum ja nicht am Laptop schreiben..."


Ich kenn das von woher... und das hat sich halt nur eingebürgert, dass die ASV´s inkl Schreibkraft hofiert werden... am liebsten mit Kaffee und Kuchen in der geheizten Stube. Sie lassen sich ja auch dazu herab, aus der Tintenburg (aka Rathaus / Gemeindeamt) auszureiten und in der Wildnis ne Verhandlung abzuhalten... manchmal muß ich aufgrund Krankheit eines Kollegen bei so ner Verhandlung mitfahren. Was soll ich sagen - ich geniere mich tlw für unsere Baumenschen... >:(

ng

bautech

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  •  mariio
12.3.2015  (#9)
Bei unserer Bauverhandlung (mitten Dezember - eisig kalt) hat die Gemeinde im Auto vorm Grundstück am Laptop geschrieben!

Bei uns ist das so üblich das alles vor Ort geschiet.

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  •  anonym333
14.3.2015  (#10)
also :-D alles vorbei juchu
es ist natürlich nur der eine nachbar erschienen und wir haben die pläne draussen auf den mülltonnen ausgebreitet, der sachverständige kennt ja den besagten nachbarn auch schon sehr gut, weil dieser wöchentlich auf der gemeinde steht, der werte nachbar ist vor der tür geblieben und er war so erfreut über einige meiner argumente dass er mir sogar einen titel als frau bauingenieur verliehen hat :-D so ein netter nachbar haha

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
15.3.2015  (#11)
bauverhandlung im haus.. - ..ist eh nicht üblich, auch nicht bei umbau. solange schönwetter ist, biertisch und zwei bänke aufstellen, sollte reichen für die übliche teilnehmeranzahl. ist auch viel gscheiter das draussen zu machen, weil man zu den plänen sich gleich was vorstellen kann.

und ich würde mir da jetzt mal gar nix denken! du bist nur teilnehmer der bauverhandlung, verhandlungsführer ist die gemeinde. wenn der typ probleme machen kann, dann hast du dich tatsächlich nicht an die bauordnung gehalten. ansonsten kann er, wie schon jemand geschrieben hat höchstens verzögerungen machen. aber du musst mit keinem teilnehmer ein wort diskutieren, das macht der verhandlungsführer. der ist zustädnig für begrüßung, abfolge aller zu besprechenden punkten, niederschrift.

du machst dir viel zu viele gedanken, es ist ein termin wie jeder andere. und bei den geringen einspruchsrechten eh viel zu überbewertet. zu verhandeln gibt es da nämlich fast nichts.

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  •  Holger
23.3.2015  (#12)
freut mich zu hören dass du es gut überstanden hast.

du wirst vielleicht noch mit einen Einspruch rechnen müssen, dieser kann jedoch dein Bauvorhaben nicht stoppen (außer es ist begründet). Es kann es nur ein wenig herauszögern.

Bin gespannt wie deine Geschichte zu Ende geht.

Alles Gute!!

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  •  anonym333
1.5.2015  (#13)
einspruch ist ja pflichtdanke holger emoji
soooooooooooo...
klar gab es einen einspruch... bin gerade wieder am herumwerkeln... muss das aber mit dem sachverständigen klären, der werte nachbar zögert ja alles bis zum letzten hinaus... anscheinend muss ich, obwohl kein blitzableiter vorgeschrieben ist alle blechteile bzw das flugdach dass entlang der grenze verläuft erden... tja fraglich ist das ganze... also noch immer offen... kann auch noch nichts weiterführend machen weil die gemeinde das nicht zulässt weil die zuerst das einverständnis des nachbarn schriftlich haben wollen, dass ich an der attika von ihm einen hochzug flämmen darf... naja... wird noch dauern das ganze... :-/

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  •  anho
  •   Gold-Award
2.5.2015  (#14)
Tolle Sache!
Wie alt ist der Nachbar? Verheiratet? Kinder/erben/ schon übergeben?
Wenn ja, kannst mit denen reden oder hat er sie so gedrillt, dass da auch nichts zu machen sein wird?

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  •  anonym333
3.5.2015  (#15)
tja... alterteilzeit ist er ja schon, aber leider sind solche menschen ja sehr hartnäckig, es gibt noch keine möglichkeit mit den erben zu reden :-/ auch die Kinder sind ja ausgezogen... aber das ist eine eigene geschichte...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.5.2015  (#16)

zitat..
anonym333 schrieb: klar gab es einen einspruch

Da stellen sich doch einige Fragen aufgrund deiner nicht ganz klaren Info:
Welche Einwendungen hat der Nachbar bei der Bauverhandlung konkret vorgebracht?
Was hat die Baubehörde bzw. der Bausachverständige dazu gesagt?
Was wurde dann letztlich im Bescheid darüber entschieden?
Welches Nachbarrecht wurde durch den Einwand des Nachbarn konkret angesprochen?
Warum behandelt man jetzt erst Themen, die man eigentlich schon bei der Bauverhandlung und vor der Bescheiderlassung klären hätte müssen? Oder waren das damals gar keine angesprochenenen Themen? Alles was der Nachbar nicht spätestens bei der Bauverhandlung vorbringt ist später kien Thema mehr (sogenannte "Präklusion").

Wie so oft wären hier mal diese formalrechtlichen Fragen abzuklären, bevor ihr euch alle über technische Datails wie z.B. Erdung von einem Flugdach udgl. den Kopf zerbrecht.

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  •  altehuette
3.5.2015  (#17)
Genau so ist es, wie es Karl 10 schreibt!

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  •  anonym333
3.5.2015  (#18)
folgende auflagen erforderlich - 2 die den nachbarn betreffen:

der anschlussbereich zwischen flachdach und attika ist dem herrn nicht genehm... und ausserdem muss ich hier noch einen befund mit oberflächenmesser entsprechend der DWA-A 138 machen lassen, schreiben lassen? hab ich ja schon das schreiben vom sachverständigen bzw der gemeinde, weil der beheizbare 110er abfluss ja anscheinend zu klein ist für das riesige 40m² flachdach und der notüberlauf ist ja auch angeblich zu klein...

dadurch dass wir uns ja schon seit jahren im "krieg" befinden will die gemeinde bzw der sachverständige alles ganz genau haben, damit falls irgendwann einmal wasser eintritt festgestellt werden kann wer schuld ist... wir hatten ja schon eine gerichtsverhandlung und das war nicht sehr angenehm... obwohl im nachhinein die firma welche bei ihm den anschluss gemacht hat zugegeben hat dass se scheisse gebaut haben, aber leider hatte unsere anwälten es verabsäumt den sachverständigen vorzuladen der das ganze bezeugen konnte... und da wir den anschluss ja jetzt neu machen müssen laut gericht... tja... jetzt hängt des alles an uns...

auf jeden fall habe ich schon wieder pläne gezeichnet und details usw - diese sind ja auch schon vom baumeister unterschrieben - wie dieser anschluss an seine tolle attika gemacht werden wird... dieser muss von ihm so angenommen werden, ansonsten kann ich nicht anfangen mit den arbeiten, da es ja möglich wäre, dass ich eine anzeige bekomme wegen ja... besitzstörung, sachbeschädigung oder was weiss ich, wenn ich einfach die flämmbahn da hoch flämme...
habe ja auch schon info von der gemeinde, dass ich doch bitte de platten an seiner attika reinigen sollte... naja... sieht ja jeder da oben auf dem dach *lol* so verdreckt *loooooooool* XD

leider waren die ursprünglichen pläne meines vaters nicht ganz so richtig und deshalb musste ich ja komplett neu einreichen... und da die beiden garagen direkt aneinander gebaut sind... ich bin wirklich schon am überlegen einfach wegreißen, aber so einfach überlass ich meinem onkel das feld nicht!

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  •  anonym333
3.5.2015  (#19)
Präklusion - also das gefällt mir schon wieder sehr emoji ich schreibe ja zu gerne fachbegriffe in meine schreiben an die gemeinde, die dann an den nachbarn gehn, wenn der nachbar wieder irgendwas da meldet emoji werd ich gleich mal gegen ihn verwenden, dass er das damals nicht genannt hat mit der erdung emoji
bin ich gespannt was der sachverständige dazu sagt, wenn ich ihm damit komme *gggg* muss ich gleich am dienstag klären... ich hoffe dass der sachverständige da ist auf der gemeinde emoji

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  •  anonym333
6.5.2015  (#20)
anschlussbereich zwischen flachdach und attika - nach der heutigen endbesprechung und meiner unterschrift auf dem schein den der baumeister schon unterschrieben hatte - wo mein nachbar ja das ganze mit der erdung dazugeschrieben hat ist das endlich erledigt.

E-Protokoll lasse ich mir schreiben, damit der keine angriffspunkte mehr findet, auch wenn es nachbarschaftsmäßig / baurechtlich nicht erforderlich wäre, aber da vertrau ich auf den sachverständigen. In dem Protokoll wird drinnen stehen - auf gut deutsch - dass das nicht geerdet werden muss.

und nun kann endlich - nach erhalt des offiziellen bescheides natürlich - mit der arbeit auf dem flachdach bzw dem neuen anschluss an die attika des netten nachbarn begonnen werden.

und ich hab netterweise auch schon sehr interessante tipps erhalten und diverse kleinigkeiten festgestellt XD mein netter nachbar, so klug und weise er auch sein mag, macht einige Fehler und RACHE ist ja bekanntlich süss XD

MUHAHAHAHA XD

hoffentlich vergehen dann die ärgernisfalten wieder XD

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  •  Scholar
6.5.2015  (#21)

zitat..
anonym333 schrieb: ich bin wirklich schon am überlegen einfach wegreißen, aber so einfach überlass ich meinem onkel das feld nicht!


Der Nachbar ist dein Onkel? emoji

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