« Baurecht  |

Bauverhandlung im Bgld.=

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Tini
14.3. - 22.3.2007
4 Antworten 4
4
Hallo liebe Experten!

Wir stehen nun kurz vor dem Einreichplan und ich wollte wissen, wie das nun so weitergeht mit der Baugenehmigung. Ich habe gehört, eine Bauverhandlung gibt es nicht mehr, wenn alle Anrainer im Umkreis von 30m den Einreichplan unterzeichnen. Wie lange dauert es ca. von der Unterschrift der Anrainer bis zur Baugenehmigung? Da wir erst einen Abriss machen müssen, würde ich auch gerne wissen, ob man diesen schon vor der Baugenehmigung durchführen kann, oder muss der Abrissbagger auch warten?
vielen Dank! lg, tini

  •  pointi001
14.3.2007  (#1)
Bauverhandlung - hallo, bin zwar kein experte aber hab das alles schon hinter mir nur halt in NÖ. die vereinfachte baugenehmigung ist abhängig von der gemeinde und welche behörden noch involviert sind. wenn du einreichst, wird anfangs das vorhaben vom zuständigen GBA geprüft, wenn alle bauvorschriften beachtet wurden und die direkten grundstücksnachbarn keinen einwand erheben, kommt es zur vereinfachten baugenehmigung. wenn alles klappt, kann es vom einreichdatum bis genehmigung ca 2 wochen dauern.
anfangen darfst aber mit nichts, auch einrichtung der baustelle (ist auch abriss) erst nach genehmigung und einer baubeginnanzeige bei der gemeinde. hoff konnte etwas helfen.

1
  •  Tini
14.3.2007  (#2)
Bauverhandlung - Hallo!

Danke für die rasche Antwort!! Also müssen nur die direkten nachbarn (links+rechts) den plan unterzeichnen, nicht alle die im Umkreis von 30 m sind?



1
  •  stoni00007
21.3.2007  (#3)
Bauverhandlung BGLD - Hallo liebe Bauherren,
ich bin zwar kein Experte aber facheinschlägig im Bauwesen tätig und Burgenländerin.
Grundsätzlich gilt:
Keine Bauverhandlung: Wenn Sie mit allen Anrainern (das sind alle die mit den Grundstücken an Ihr Grundstück angrenzen) einig werden, d.h. von diesen nat. od. jur. Personen der Einreichplan unterschrieben wird. Im Falle einer Strasse muss auch der gegenüberliegende Anrainer (15m Abstand)unterschreiben. Wird nur von einem Anrainer der Einreichplan egal welchen Gründen,nicht unterschrieben wird eine ordentliche Bauverhandlung anberaumt.
Es kann aber auch sein dass das Bauamt (Bürgermeister Baubehörde I. Instanz) grundsätzlich eine Bauverhandlung vorschreibt.
Hinsichtlich Abbrucharbeiten kann ich Ihnen sagen, dass Abbrüche genau wie Um-Neu-u.Zubauten genehmigungspflichtig sind. Das heisst auch diese Maßnahmen sind am Einreichplan einzutragen, demnach sind diese Arbeiten nicht vor rechtskräftiger Genehmigung (14 Tage nach Bescheidzustellung)zu beginnen.
Ich hoffe ich konnte ihnen etwas helfen und verbleibe mit freundlichen Grüssen




1


  •  Tini
22.3.2007  (#4)
Danke für die Info - Hallo!

vielen Dank für die Antworten. Waren wirklich sehr hilfreich!

danke und lg.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Wieviele Pläne und Zeichnungen?