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Baustoffhandel hält sein Angebot nicht [NÖ]

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  •  Thomas13
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.8. - 7.8.2014
18 Antworten 18
18
Guten Tag!

Kurze Frage: Der Baustoffhandel will sein Angebot nicht halten, da sich ein kleiner Fehler eingeschlichen hat (günstigerer Preis).

Ich hab auch gleich die Allg. Geschäftsbedingungen erhalten.

Ist das Angebot nicht bindend?
Aber was sagt das Allg. Bürg. Gesetzbuch aus?

Freue mich über Rückmeldung. DANKE!

  •  neoplan
5.8.2014  (#1)


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  •  Thomas13
5.8.2014  (#2)
sonst steht nichts dabei. - Preise inkl. Zustellung Kran abgeladen und Mörtel.

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der XXxx GesmbH.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Angebot gedient zu haben.
Bei eventuellen Rückfragen stehe Ich Ihnen gerne zur Verfügung.


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  •  Jelly
  •   Gold-Award
5.8.2014  (#3)
und in diesen AGB steht drinnen, dass "irrtümer und preisänderungen nicht ausgeschlossen sind"

nehme ich mal an

um wieviel geld bzw prozent vom gesamtpreis gehts denn???

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  •  neoplan
5.8.2014  (#4)


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  •  Thomas13
5.8.2014  (#5)
von 4261 zu 3400 EURO - von 4261 zu 3400 EURO bei einem Teil der Ziegel.

Es gibt keine Frist auf dem Angebot nur die ABG (Standard).

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  •  atma
  •   Gold-Award
5.8.2014  (#6)
von wann ist das angebot?
... wir hatten auch eins vom letzten jahr im herbst und im april warens plötzlich ganz andre preise, weil die hersteller angeblich die preise angepasst hatten.

wir haben das aber gar nicht ausdiskutiert sondern dann einfach wo anders bestellt...

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  •  Schwedenbombe
  •   Silber-Award
5.8.2014  (#7)
@ atma, und zu welchen Preisen ?

wenn es wirklich eine Preiserhöhung war dann wären ja auch die anderen davon betroffen gewesen

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  •  nereug
5.8.2014  (#8)
Eine Abweichung von EUR 860,-- bei einer Summe von 3400 ist meines Erachtens keine Kleinigkeit.

Wenn es wirklich ein Fehler war, ist es auch dem Unternehmer gestattet vom Vertrag zurück zutreten.

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  •  atma
  •   Gold-Award
6.8.2014  (#9)
bei uns waren da bis zu 15% unterschied... war quer durchs sortiment... ziegel wurden zb sogar etwas günstiger, klebespachtel, bewehrungseisen, heraklith + klammern und dämmung teurer (die andren positionen hab ich jetzt ned im kopf)...

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  •  Jelly
  •   Gold-Award
6.8.2014  (#10)

zitat..
nereug schrieb: ist es auch dem Unternehmer gestattet vom Vertrag zurück zutreten.


hier muss man mal klären ob es einen "vertrag" gibt

der TO schreibt:

zitat..
Thomas13 schrieb: Der Baustoffhandel will sein Angebot nicht halten, da sich ein kleiner Fehler eingeschlichen hat (günstigerer Preis).
Ich hab auch gleich die Allg. Geschäftsbedingungen erhalten.
Ist das Angebot nicht bindend?


gibts jetzt "nur" ein angebot? da muss dabei stehen, wie lange es gültig ist

oder gibt es schon eine bestellung aufgrund dieses angebotes?


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  •  Thomas13
6.8.2014  (#11)
für alle zusammengefasst: - Ich hab NUR ein Angebot wie beschrieben erhalten, ohne Frist für Beauftragung o.ä. ohne Bindend o.ä. einfach nur das Angebot mit Vermerk ABG.

von 4261 zu 3400 EURO bei einem Teil der Ziegel.

Es gibt keine Frist auf dem Angebot nur die ABG (Standard).
Also kein Auftrag, keine Bestellung NICHTS. Nur das Angebot. Würde mich sehr über eine Lösung freuen. DANKE!

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
6.8.2014  (#12)
Du hast also ein Angebot über Ware X über EUR XX erhalten. Jetzt will der Anbieter aber für Ware X EUR XXX? Das hat er mündlich/schriftlich mitgeteilt?



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  •  atma
  •   Gold-Award
6.8.2014  (#13)
von wann ist das angebot?

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  •  Thomas13
6.8.2014  (#14)
SCHRIFTLICHES Angebot - Ich hab NUR ein SCHRIFTLICHES Angebot vor 14 TAGEN wie beschrieben erhalten, ohne Frist für Beauftragung o.ä. ohne Bindend o.ä. einfach nur das Angebot mit Vermerk ABG.

von 4261 zu 3400 EURO bei einem Teil der Ziegel. (nach ca. 5 Tagen)

Es gibt keine Frist auf dem Angebot nur die ABG (Standard).
Also kein Auftrag, keine Bestellung NICHTS. Nur das Angebot. Würde mich sehr über eine Lösung freuen. DANKE!

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  •  maurer1
6.8.2014  (#15)
Nicht Bindend - Du hast nur ein Angebot bekommen damit es bindend wäre müssen beide Seiten eine Willenserklärung abgeben mündlich oder schriftlich.
Kleines Beispiel:
Im Supermarkt steht eine Dose im Regal am Schild steht der Preis 1€
Du gehst zur Kassa auf einmal kostet die Dose 2€ weil die Auszeichnung am Regal falsch ist. Der Händler muss sie dir nicht um 1€ geben Weil das Geschäft erst beider Kasse abgeschlossen wird wo beide ihre Willenserklärung zum Geschäft abgeben.


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  •  Shelby
  •   Bronze-Award
6.8.2014  (#16)
@maurer1: falsch - gemäß Konsumentenschutzgesetz ist der Regalpreis bindend!!!

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  •  maurer1
7.8.2014  (#17)
@ Shelby - http://pdf.penspower.at/dokumente/Rechtliches/Service_Konsumentenschutz.pdf
Hab das rausgesucht weil es zu meinen Beispiel passt.
Erster Absatz gleich.
Hab ich doch nicht falsch erklärt oder?
Hab auch ne Seite der AK zum thema http://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/konsumentenrecht/Kaufvertrag.html

Lg

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  •  Shelby
  •   Bronze-Award
7.8.2014  (#18)
@maurer1: das hatte ich anders in Erinnerung. Danke für die Info!

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