« Baurecht  |

Baustellenkoordinator

Teilen: facebook    whatsapp    email
 1  2  > 
  •  Bear89
7.11.2017 - 2.2.2020
28 Antworten | 14 Autoren 28
4
32
Hallo,

ich wirf wieder mal ein altes Thema in die Runde da ich bei manchen Punkten hier noch nocht fündig geworden bin.

Betrifft uns nächstes Jahr und zwar im Raum OÖ.

Und zwar man ist eigentlich dazu verpflichtet einen Bauko. zu beauftragen.

Mich würde interessieren was so ein Bauko. kostet?

Kann man sich einen Bauko. sparen und das alles selber machen? Was müsste man dabei beachten?

Würde mich freuen wenn sich wer anhängt und seine Erfahrungen berichtet wenn möglich sollte die Bauphase nicht all zu lange aus sein.

Lg Danke!!

  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
7.11.2017  (#1)
Hier findest du das komplette BauKG (gültig für ganz Österreich):
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009146

zitat..
Bear89 schrieb: Und zwar man ist eigentlich dazu verpflichtet einen Bauko. zu beauftragen.


Ja

zitat..
(1) Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Dieselbe Person kann Planungs- und Baustellenkoordinator sein. Der Bauherr kann die Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen, wenn er die Voraussetzungen nach Abs. 3 erfüllt.[\quote]

zitat..
Bear89 schrieb: Kann man sich einen Bauko. sparen und das alles selber machen? Was müsste man dabei beachten?


In §3 steht hierzu:

zitat..
(3) Als Koordinator darf nur eine Person bestellt werden, die über eine für die jeweilige Bauwerksplanung oder Bauwerksausführung einschlägige Ausbildung und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung verfügt. Dazu zählen insbesondere Baumeister und Personen, die eine sonstige baugewerbliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sowie Personen, die ein Universitätsstudium, ein Fachhochschulstudium, eine höhere technische Lehranstalt oder eine vergleichbare Ausbildung jeweils auf dem Gebiet des Hoch- oder Tiefbaus erfolgreich abgeschlossen haben. Wird eine juristische Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit zum Koordinator bestellt, müssen diese Voraussetzungen von jeder gemäß Abs. 2 benannten natürlichen Person erbracht werden.


Also nein, sofern du nicht vom Bau bist.

Das ist die gesetzliche Seite.

Praktisch läuft es oft folgendermassen ab:

a)Der Baumeister klärt den Bauherren nicht über seine Pflicht zur Bestellung eines Koordinators auf, somit gibt es eigentlich keinen und in Haftungsfällen steht der Bauherr im Regen...

b)Der Bauherr schafft es dem Baumeister die Koordinationstätigkeit für lau umzuhängen. Dem Gesetz ist formal erstmal genüge getan, bei Unfällen wird die Dokumentation des Baumeisters unter die Lupe genommen und der ist dann dran weils nix gibt, der Bauherr ist mehr oder weniger aus dem Schneider.

Zusammengefasst: Sparen kannst du dir den Koordinator nicht (aus rechtlicher Sicht), aus finanzieller Sicht schon wenn du wem findest der dir die Verantwortung gratis abnimmt (Meine Meinung: das muss ein Idiot sein, wenn man es gewissenhaft macht ist es ein nicht unerheblicher Aufwand und wenn man es schlampig macht steht man mit einem Bein im Häfn.).

Aber: Wie überall gilt wo kein Kläger da kein Richter und solang nichts passiert...

Ganz zum Schluss ist noch der §10 Strafbestimmungen interessant. Demnach kann man als Bauherr schon bestraft werden wenn man keinen geeigneten BauKo bestellt. 145-7260€ Strafe. Wie oft diese Strafe verhängt worden ist entzieht sich meiner Kenntnis (glaub eher selten)

1
  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
7.11.2017  (#2)
Nachtrag:

Zu den konkreten Kosten kann ich nichts sagen, aber folgend ein Kalkulationsansatz:
Baustellendauer: ca 1 Jahr
davon Wochen an denen gearbeitet wird: 35 (geschätzt)
Alle 2 Wochen ein Baustellenbesuch oder eine Besprechung: 18 x a 2h
Stundenlohn Baumeister/Dipl.Ing: 60€ excl. (günstig geschätzt)
ergibt: 2160€ exkl. MWSt -> 2592 inkl.

1
  •  dawenth
7.11.2017  (#3)
in unserem Fall rund 3k€ für ein knappes Jahr Bauzeit! LG

1


  •  Bear89
7.11.2017  (#4)
Ach du.....

Naja hilft nichts aber knappe 2600€ ist mir so eigentlich viel zu teuer da überlege ich ob ich mir überhaupt die mühe mache um Angebote einzuholen.

Wenn ich Privat mit Freunden die mir umsonst helfen auf der Baustelle arbeite benötige ich keinen wie ich herausfinden konnte ist das richtig?

Denn dann gehts e nur um 2-3 Monate and denen mehr als 1 Firma tätig ist, mich und Freunde kann ich ja nicht dazurechnen da wir in unserer Freizeit arbeiten.

Weiters denke ich klärt der Bauko auch im Falle eines Unfalls die Ursache und bestimmt den Schuldige/Fehler... Richtig?

Danke für die Tipps/Hilfe.

Ich denke du hast dir einen Bauko genommen?

Lg



1
  •  utes
  •   Gold-Award
7.11.2017  (#5)

zitat..
Bear89 schrieb: Wenn ich Privat mit Freunden die mir umsonst helfen auf der Baustelle arbeite benötige ich keinen wie ich herausfinden konnte ist das richtig?


nein das ist falsch.

zitat..
Bear89 schrieb: Weiters denke ich klärt der Bauko auch im Falle eines Unfalls die Ursache und bestimmt den Schuldige/Fehler... Richtig?


soweit ich weiss ist das nicht seine Aufgabe.

1
  •  Casemodder
  •   Gold-Award
7.11.2017  (#6)

zitat..
utes schrieb: nein das ist falsch.


Sicher? Siehe §3.

1
  •  utes
  •   Gold-Award
7.11.2017  (#7)

zitat..
Casemodder schrieb: Siehe §3.


wo liest du dass man bei "nachbarschaftshilfe" keinen braucht? die bauen ja das Haus nicht ganz alleine und sobald Firmen am Bau sind brauchst einen

1
  •  DeepB
7.11.2017  (#8)
Die Frage nach dem Baustekllenkoordinator stellt sich mir auch.

Ich werde voraussichtlich mit einem Stahlrahmenmodulsystem bauen.

Die stellen in einem Tag das Haus incl Fenster auf Dach incl Fassade kommt auch von Ihnen (außer Dachabdichtung, aber das folgt wieder sequentiell nicht parallel). Baugrube wird natürlich vorher gemacht.

Innenausbau ist dann relativ sequentiell, (mit einigem an Eigenleistung) und es sollten eigentlich nie mehrere Firmen gleichzeitig auf der Baustelle sein. (Allerdings Tag 1 Firma A, Tag 2 Firma B etc).

Brauche ich in diesem Fall auch einen Koordinator und einen SiGe Plan?

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
7.11.2017  (#9)

zitat..
Bear89 schrieb: Weiters denke ich klärt der Bauko auch im Falle eines Unfalls die Ursache und bestimmt den Schuldige/Fehler... Richtig?


Nein! Der Baukoordinator ist kein Gericht und kann auch niemanden schuldig sprechen.

Der BauKo soll einerseits Gefahren im Vorfeld schon erkennen und vermeiden. Wenn doch etwas passiert, dann ist man als Bauherr jedenfalls von der Gehilfenhaftung entbunden, die man auf den BauKo überwälzt. Hat der BauKo alle seine Pflichten erfüllt, passiert ihm beim Schadensfall auch nichts. Wenn er nicht regelmäßg und gewissenhaft prüft und deswegen kommt jemand zu Schaden, dann haftet er (zumindest mit). Dazu gibts auch ein OGH Urteil.

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
7.11.2017  (#10)

zitat..
DeepB schrieb: und es sollten eigentlich nie mehrere Firmen gleichzeitig auf der Baustelle sein.


"sollten" kann schon sein. Nur dann hast eine Improvisation, Schlechtwetter, Mangelbehebung. Und schon sind wieder mehr auf einmal da. Alles bei mir dagewesen. Eig. sollte nur der Elektriker da sein. Auf einmal gerüsten sie ein, weils grad gepasst hat. Dann kommt der Spengler am Dach, weils mal schön war nach dem Regenwetter. Und der Baumeister hat sein Zeugs noch abgeholt von seinem eig. fertigen Gewerk.

Ich sag nur, es kann sehr schnell saublöd hergehen am Bau, und dann hast schon den Scherm auf, wenn was passiert.

1
  •  Casemodder
  •   Gold-Award
7.11.2017  (#11)

zitat..
utes schrieb: wo liest du dass man bei "nachbarschaftshilfe" keinen braucht? die bauen ja das Haus nicht ganz alleine und sobald Firmen am Bau sind brauchst einen


---
Bestellung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 3. (1) Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen.
---



1
  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
7.11.2017  (#12)
Ähm ja ist teuer. Aber die mögliche Strafe ist auch teuer. Und ein Gerichtsverfahren sowie nachfolgend ein Regressanspruch einer Versicherung wegen Fahrlässigkeit im Falle eines Unfalles ist noch viel teurer.

Der BauKo soll Unfälle vermeiden helfen. Wenn er schön protokolliert hat dass seine Anweisungen nicht befolgt wurden bzw. er überhaupt ein regelmäßiges Protokoll vorzuweisen hat sind er und der Bauherr aus dem Schneider. Den Schuldigen "bestimmt" in Österreich Gottseidank immer noch ein Gericht. Und wenn jemand wegen eines Unfalles von einem Gericht der Fahrlässigkeit schuldig gesprochen wird, wird die Kranken-, Gesunden-, Lebens-, oder sonstige Leistungspflichtige Versicherung sich an dem Schuldigen schadlos halten. Und das kann existenziell werden.

Wie sich die Gerichte und Versicherungen im Falle eines Unfalles eines "Freizeitarbeiters" verhalten weiß ich nicht. Vermutlich ähnlich und zusätzlich gibts dann noch eine Strafe wegen Lohndumping oder illegaler Beschäftigung...
Meiner Meinung nach hängt es nicht von der Legalität des Beschäftigungsverhältnisses der Arbeiter ab ob ein BauKG notwendig ist.

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo GeorgL, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Bear89
7.11.2017  (#13)
Find ich trotzdem irgendwie heftig dem Bauherrn/frau ;) nochmal 3k mehr abzunehmen sollten die Firmen unter sich Regeln tzzzz...

Bin auf meine Angebote gespannt vom Bauko aber bei 3k komme ich mit keinem ins Lot...

Danke...

1
  •  Bear89
7.11.2017  (#14)
Lohndumping ist das für mich nicht wenn mir Freunde helfen die nicht Fachkräfte in diesem Bereich sind!!!

Aber der Begriff Freundschaft ist sichher dehnbar und für jeden wsl. anders...

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
7.11.2017  (#15)

zitat..
Bear89 schrieb: nochmal 3k mehr abzunehmen


Meine Angebote waren im Mittel so 1.500,- netto.

Mein BauKo bekommt aber von mir nicht die volle Maut. Hab dazu auch mal einen eigenen Thread erstellt.

1
  •  Vardi17
7.11.2017  (#16)
Irgendwie versteh ich das nicht: Zwar will man selber Geld verdienen, die anderen aber sollen am besten für ein paar Bier arbeiten und auch noch die Verantwortung übernehmen. 

4
  •  rabaum
  •   Gold-Award
7.11.2017  (#17)
@Vardi17
beziehst du das auf mich?

Wenn ja, jeder darf natürlich Geld verdienen, aber Preis und Leistung sollten halt zusammenpassen, was bei mir nicht der Fall war.

1
  •  Vardi17
7.11.2017  (#18)
Nein, rabaum, auf Bear89. Deinen Thread dazu hab ich nicht mitverfolgt, also weiß ich auch nicht, wie das bei dir gelaufen ist. 

1
  •  Bear89
7.11.2017  (#19)
Jeder soll Geld verdienen!! Für ein paar Bier und mehr... emoji

((Nur find ich sollte sich die einzelnen Firmen darum kümmer wird ja ohnehin überall genug verdient und draufgeschlagen da könnten diese den Bauko auch gleich stellen.))

Nicht desto trotz Gesetz ist Gesetz, Danke für das große Input!!
Werd mal Angebote einholen dann wird entschieden.

Falls mit wer einen Bauko. Oö empfehlen kann bitte ich um PN oder einfach im Thread antworten.

Lg

1
  •  chrismo
7.11.2017  (#20)
Was man teilweise hier aber so hört, kommen manche Baukoordinatoren alle heiligen Zeiten mal auf die Baustelle und "verdienen" somit ihr Geld nicht wirklich. Und für kleine Baustellen wie ein EFH wäre es mMn sinnvoller, wenn die anwesenden Firmen selbst in die Pflicht genommen werden würden sich zu koordinieren und das nicht auf die Bauherren geschoben werden würde. Die Firmenkönnen dass dann natürlich entsprechend hineinrechnen, aber zumindest spart man sich den Aufwand extra jemanden dafür zu suchen.

1
  •  odyssee80
7.11.2017  (#21)

zitat..
Bear89 schrieb: Und zwar man ist eigentlich dazu verpflichtet einen Bauko. zu beauftragen.


nein, es muss keine Person beauftragt werden, der Bauherr kann die Koordination auch selber durchführen, nur er sollte sich seiner Verantwortung bewußt sein, denn es gilt:
BauKG §1 Absatz 1 - die Sicherheit und den Gesundheitschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch Koordinierung sowohl bei der Vorbereitung als auch Durchführung der Bauarbeiten zu gewährleisten.
und es gilt §3 Absatz 1 - Der Bauherr kann die Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen, wenn er die Vorraussetzungen nach Abs. 3 erfüllt.
Abs 3 - es darf nur eine Person bestellt werden, die über eine für die jeweilige Bauwerksplanung oder -ausführung einschlägige Ausbildung und eine mind. 3-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügt.
Das ist grob der Verantwortungsbereich;

Zur Gültigkeit des BauKGs - §1 Absatz 2 - Geltungsbereich - dieses Bundesgesetz gilt für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer beschäftigt werden.
es betrifft also auch den Hausbauer, den Sanierer, den Umbauer - sobald Arbeitnehmer beschäftigt werden.

zitat..
Bear89 schrieb: Weiters denke ich klärt der Bauko auch im Falle eines Unfalls die Ursache und bestimmt den Schuldige/Fehler... Richtig?


das stimmt nicht, bei einem Unfall mit Personenschaden kommt unmittelbar auch die Polizei zur Unfallaufnahme. Eine Klärung bei einem schwerem Arbeitsunfall erfolgt durch die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn, dem Arbeitgeber des Verunfallten, dem Arbeitsinspektorrat, den bestellten Koordinatoren, den Zeugen, der AUVA.

zitat..
GeorgL schrieb: Der Bauherr schafft es dem Baumeister die Koordinationstätigkeit für lau umzuhängen. Dem Gesetz ist formal erstmal genüge getan, bei Unfällen wird die Dokumentation des Baumeisters unter die Lupe genommen und der ist dann dran weils nix gibt, der Bauherr ist mehr oder weniger aus dem Schneider.


das stimmt so nicht - der Bauherr ist erst aus der Verantwortung gemäß BauKG wenn er gemäß §9 - Übertragung von Pflichten des Bauherrn - einen Projektleiter im Sinne des BauKG bestellt. Bis dahin haben die Koordinatoren eine beratende Tätigkeit, eine hinweisende Tätigkeit, die Verpflichtung Mängel aufzuzeigen, zu koordinieren, zu informieren.
Der Bauherr alleine kann Maßnahmen durchsetzen, weil er als Auftraggeber die Ausführung seines Projektes vertraglich gestaltet.

es gibt ein OGH Urteil, welches sich mit der Regelmäßigkeit von Baustellenbesuchen befaßt und darin werden 14 tägige Intervalle als zu lange angesehen.

Zurückgerechnet auf 1.500,00 € ergibt das eine Summe x für das Erstellen der Vorankündigung, des SiGe-Planes und der Unterlage für spätere Arbeiten. Ein Copy based Exemplar- mit Gültigkeit für so manches Bauvorhaben - ist sicher für 300€ zu haben.

Dann bleiben 1.200,00€ für die Baustellenabwicklung, die Unterweisungen, die Besuche, Bilddokumentation, die Berichte.

zitat..
Bear89 schrieb: ((Nur find ich sollte sich die einzelnen Firmen darum kümmer wird ja ohnehin überall genug verdient und draufgeschlagen da könnten diese den Bauko auch gleich stellen.))


kein Einziger schaut auf denjenigen, der neben ihm ist, der nach ihm kommt. Das ist nicht kalkuliert, daher ist ja auch die Verpflichtung zur Koordination entstanden.

2
 1  2  > 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next