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Baurechtsgrundst.+Grunderw.Steuer+130m²?

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  •  Georg28
31.7. - 11.8.2010
2 Antworten 2
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Hallo!
Ich habe einen Baurechtsgrund in NÖ.
Würde darauf gerne ein Fh Haus bauen.
Jetzt habe ich ein paar Fragen:
Wenn ich über 130m² Wohnfläche habe, zahle ich einen gewissen Prozentsatz(1,2)der Kreditsumme(Bankkredit) beim Eintragen des Hauses ins Grundbuch??Stimmt das?
Ich bin ja eigentlich nicht der "Besitzer" des Grundstückes, nur der Pächter!


wer kann mich darüber aufklären??

Danke!!

  •  insis
  •   Bronze-Award
10.8.2010  (#1)
--Hallo,

Eintragungen ins Grundbuch sind grundsätzlich mit 1,2% des Wertes zu vergebühren.
Falls das Objekt nach den landesrechtlichen Vorschriften wohnbaugefördert ist, ist eine Befreiung für hievon betroffene Finanzierungen gemäß § 53 Abs. 3 WBF-G 1984 möglich.

Genauere Infos bei Gericht als auch bei der jeweiligen Wohnbauförderungsstelle des Landes.

:Sie sind zwar nicht "Besitzer"//wohl Eigentümer des Grundstücks aber Eigentümer der eigens eingerichteten Baurechtseinlagezahl.

fg



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  •  Georg28
11.8.2010  (#2)
DANKE insis!!! - Top Info!
Werd den Gesetzestext mal studieren!
Mfg emoji

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