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BAURECHTSAKTION?!? HIIILFE

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  •  ek1982
18.9. - 3.10.2009
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Hallo ihr Lieben!
Hab mich jetzt ca. 2 Stunden in diesem Forum schlau gemacht, aber alle Einträge die ich zur Baurechtsaktion gefunden habe waren schon ziemlich alt und ich weiß nicht ob noch aktuell?
Meine erste Frage dazu wäre welche Kosten da definitiv auf uns zukommen? Unser Grundstück, das wir ausgesucht haben soll 32 000 € kosten.

Die zweite Frage: Wir haben jetzt vom Land einen Brief bekommen, dass unserem Antrag statt gegeben werden kann und das Grundstück im Frühjahr 2010 gekauft werden kann. Wie lange wird das alles in allem dann dauern bis wir zu Bauen beginnen können und müssen wir die nächsten Schritte (?) einleiten oder bekommen wir eine Zuschrift vom Land wie es weitergeht??
Fragen über Fragen, ich bin am verzweifeln!!

Danke für Eure Hilfe LG

martin | Antworten: 3 |

baurecht & notar
hallo, hier sind sicher einige dabei, die auch einen baurechtsgrund besitzen. laut schreiben verfasst der notar/rechtsanwalt den vertrag. ich habe aber gehört, dass auch die jeweilige gemeinde den vertrag aufsetzen kann, und dann der notar nur mehr beglaubigen muss. stimmt das und wieviel kostet die beglaubigung?
danke
Der Ratgeber | 25.3.2003 |

Lieber Martin!
Baurechtsgründe (wenn in Österreich) werden doch grundsätzlich von der jeweiligen Landesregierung begeben. Zuständig ist dann die jeweilige Gemeinde (weil Baubehörde I. Instanz). Auf alle Fälle sollte es hierzu Standard-Verträge geben. Und für die Beglaubigung ist nicht unbedingt ein Notar aufzusuchen. Das macht jedes Bezirksgericht (und noch dazu billiger - nur Stempelgebühren). Rufen Sie doch am Bezirksgericht mal an.

Robert | 26.3.2003 |

Baurecht
@martin: Leider weiss ich nicht in welchem Bundesland Du ansaessig bist. Darf Dir den Link fuer NOE bekanntgeben: http://www.noe.gv.at/service/RU/RU3/Baurechtsaktion.htm
Natuerlich konnen auch Gemeinden Baurechtsgruende vergeben. Weiters kannst Du selbst um Umwidmung deines Grundstueckes als Baurechtsgrund ansuchen. Natuerlich unter bet. Vorraussetzungen, bei Deiner Landesregierung/BH anfragen. Bedenke wie viel Kosten Du ausgibst. Abwicklung Notar gibt Dir die dementsprechende Sicherheit.

Robert | 26.3.2003 |

Baurecht II
Weiters kannst Du Dir beim Notar z.B. Kombipaket aushandeln. Denn falls Du verheiratet bist, waere auch das "gegenseitige Veraeusserungsverbot" wichtig. Erstberatung Notar = kostenlos! Auch ich habe einen Baurechtsgrund. Wuensche Dir alles Gute!

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  •  Weigelie
22.9.2009  (#1)
Welche "Baurechtsaktion" ... meinst du denn? Es gibt sehr viele Baurechtsgründe in Österreich, mit den unterschiedlichsten Eigentümern.

Und was hat es mit dem Grundstückskauf auf sich? Wenn das Grundstück im nächsten Jahr gekauft wird, dann erübrigt sich doch jegliches Baurecht ...?
Ich würde ganz einfach die Stelle, die dir das Schreiben gesandt hat, anrufen. Es wird doch sicher ein Sachbearbeiter unterschrieben haben und eine Telefonnummer im Briefkopf wird's auch geben. Dort müsste man dir genau erklären, wie es weitergeht, auch ob noch weitere Kosten bzw. Gebühren anfallen werden, die mit dem Grundstück zusammenhängen - man weiß ja nicht, was in den von dir genannten 32000 Euro enthalten ist bzw. wofür die bezahlt werden. Sind die Vertragserrichtungskosten inkludiert, die Eintragungsgebühr ins Grundbuch, die Grunderwerbsteuer ... ?

Sollte gemeint sein, dass im Jahr 2010 der Vertrag unterschrieben und dein Baurecht ins Grundbuch eingetragen werden wird, dann kannst du imho ab diesem Zeitpunkt ganz normal zu bauen beginnen: Also, Plan einreichen, Bauverhandlung abwarten, wenn es kein "Schnellverfahren" gibt usw. usf. Wie viel Zeit zwischen dem Einreichen und der Genehmigung vergeht, wird dir niemand verbindlich sagen können - das ist in jeder Gemeinde unterschiedlich.

So wie du die Sache darstellst, kannst du jetzt sicher schon mit der Planung anfangen - das dauert ohnehin seine Zeit.




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  •  gdfde
3.10.2009  (#2)
@weigelie - Es gibt eine gesetzliche Frist, die besagt, dass innerhalb einer bestimmten Zeit (ich glaub 2 MOnate), nachdem eingereicht wurde, der Baubescheid (egal ob positiv oder negativ) von der Baubehörde erstellt werden muss.

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  •  Karl10
3.10.2009  (#3)
Frist für Erlassung Baubescheid - In NÖ ist die Frist für die Erlassung des Baubescheides in I. Instanz (Bürgermeister) ab Einbringung des Bauansuchens 3 Monate. Die 3-Monatsfrist beginnt allerdings erst dann zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig bei der BAubehörde vorliegen. Bei unvollständigen Unterlagen müsste man allerdings von der Baubehörde zur Verbesserung aufgefordert werden.
Für Bescheide der II. Instanz (Gemeindevorstand) sind´s wie im AVG 6 Monate.


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