Hallo ihr Lieben!
Hab mich jetzt ca. 2 Stunden in diesem Forum schlau gemacht, aber alle Einträge die ich zur Baurechtsaktion gefunden habe waren schon ziemlich alt und ich weiß nicht ob noch aktuell?
Meine erste Frage dazu wäre welche Kosten da definitiv auf uns zukommen? Unser Grundstück, das wir ausgesucht haben soll 32 000 € kosten.
Die zweite Frage: Wir haben jetzt vom Land einen Brief bekommen, dass unserem Antrag statt gegeben werden kann und das Grundstück im Frühjahr 2010 gekauft werden kann. Wie lange wird das alles in allem dann dauern bis wir zu Bauen beginnen können und müssen wir die nächsten Schritte (?) einleiten oder bekommen wir eine Zuschrift vom Land wie es weitergeht??
Fragen über Fragen, ich bin am verzweifeln!!
Danke für Eure Hilfe LG
martin | Antworten: 3 |
baurecht & notar
hallo, hier sind sicher einige dabei, die auch einen baurechtsgrund besitzen. laut schreiben verfasst der notar/rechtsanwalt den vertrag. ich habe aber gehört, dass auch die jeweilige gemeinde den vertrag aufsetzen kann, und dann der notar nur mehr beglaubigen muss. stimmt das und wieviel kostet die beglaubigung?
danke
Der Ratgeber | 25.3.2003 |
Lieber Martin!
Baurechtsgründe (wenn in Österreich) werden doch grundsätzlich von der jeweiligen Landesregierung begeben. Zuständig ist dann die jeweilige Gemeinde (weil Baubehörde I. Instanz). Auf alle Fälle sollte es hierzu Standard-Verträge geben. Und für die Beglaubigung ist nicht unbedingt ein Notar aufzusuchen. Das macht jedes Bezirksgericht (und noch dazu billiger - nur Stempelgebühren). Rufen Sie doch am Bezirksgericht mal an.
Robert | 26.3.2003 |
Baurecht
@martin: Leider weiss ich nicht in welchem Bundesland Du ansaessig bist. Darf Dir den Link fuer NOE bekanntgeben:
http://www.noe.gv.at/service/RU/RU3/Baurechtsaktion.htm
Natuerlich konnen auch Gemeinden Baurechtsgruende vergeben. Weiters kannst Du selbst um Umwidmung deines Grundstueckes als Baurechtsgrund ansuchen. Natuerlich unter bet. Vorraussetzungen, bei Deiner Landesregierung/BH anfragen. Bedenke wie viel Kosten Du ausgibst. Abwicklung Notar gibt Dir die dementsprechende Sicherheit.
Robert | 26.3.2003 |
Baurecht II
Weiters kannst Du Dir beim Notar z.B. Kombipaket aushandeln. Denn falls Du verheiratet bist, waere auch das "gegenseitige Veraeusserungsverbot" wichtig. Erstberatung Notar = kostenlos! Auch ich habe einen Baurechtsgrund. Wuensche Dir alles Gute!
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