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Baurecht NÖ Abstand Wohnhaus zur Siedlungsstraße

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  •  luba
  •   Bronze-Award
16.3. - 1.7.2019
15 Antworten | 4 Autoren 15
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Ich baue in einer neuen Siedlung und ein Neubau (Stockhaus) gegenüber steht meiner Meimung näher an der Straße als 3m. Ist das erlaubt?

  •  haeuselbauer
16.3.2019  (#1)
Gibt es einen Bebauungsplan? Dort könnte zb eine Baufluchtlinie mit zb 2m usw. vorgesehen sein.

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  •  luba
  •   Bronze-Award
17.3.2019  (#2)
Nein, Bebauungsplan gibt es keinen. Gilt dann nicht 1/2 Bauwich aber mindestens 3m?

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  •  luba
  •   Bronze-Award
17.3.2019  (#3)
Ich werde mich auf jeden Fall bei der Gemeinde bezüglich Bebauungsplan schlau machen.

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  •  haeuselbauer
17.3.2019  (#4)
Ich würde jetzt mal unverbindlich sagen, dass es keinen vorderen Bauwich gibt, ohne Baufluchtlinien. §50 NÖ BO regelt nämlich nur den seitlichen und hinteren Bauwich.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.3.2019  (#5)

zitat..
luba schrieb: Ich werde mich auf jeden Fall bei der Gemeinde bezüglich Bebauungsplan schlau machen.


Heißt also, du weißt nicht, ob es einen Bebauungsplan gibt oder nicht. Sonst müsstest du dich ja nicht erst "schlau machen".

zitat..
luba schrieb: Nein, Bebauungsplan gibt es keinen.


 Also weißt du es doch??!!
Ich kenn mich mit solchen Beiträgen immern nicht aus. Weißt du es jetzt oder nicht? Gibts einen Bebauungsplan oder nicht?

Erst wenn wir das wissen, macht es Sinn zu antworten! Und wenn wir es defintiv wissen, dann ist die Antwort in diesem Fall sehr einfach und überdies kurz und bündig zu geben. 


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  •  luba
  •   Bronze-Award
17.3.2019  (#6)
Ich habe vor einem Jahr um Baubewilligung genau in dieser neuen Siedlungsstraße angesucht und bekam die Info, dass es keinen gibt.
Ich habe mich nur verunsichern lassen...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.3.2019  (#7)

zitat..
luba schrieb: Ich habe mich nur verunsichern lassen...


was oder wer hat dich verunsichert?

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  •  haeuselbauer
17.3.2019  (#8)
hat man dir dann nicht gesagt, wie weit du vorbauen darfst? Oder hast dich freiwillig an die 3m gehalten?

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  •  luba
  •   Bronze-Award
18.3.2019  (#9)
@ Karl: lesen in einem anderenThread und haeuselbauer
@ haeuselbauer: mein Planer

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.3.2019  (#10)
Ich werd's jetzt gleich konkret auflösen, is ja eine klare und eindeutige Sache. Allerdings wär auch gut zu wissen, woher da die Verunsicherung kommt. Was genau hat dir dein Planer gesagt?


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  •  haeuselbauer
  •   Bronze-Award
18.3.2019  (#11)
vielleicht hat sein Planer einfach gesagt, "da müss ma 3m einhalten, des mach ich immer so"

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  •  luba
  •   Bronze-Award
18.3.2019  (#12)
kann mich nicht mehr erinnern was er genau gesagt hat...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.3.2019  (#13)
Ok, du willst es uns nicht sagen und redest - warum auch immer - um den Brei herum. Sollte irgendwer von dir bei deinem Bauvorhaben einen 3m-Abstand verlangt oder vorgegeben haben (was du defintiv bis jetzt ja nicht gesagt hast), dann hättest du eingangs kurz und bündig folgenede einfache Frage gestellt:
"Ich hab mit meinem Haus 3m Abstand von der Straße einhalten müssen und gegenüber das Haus nicht. Wie geht das?"

Aber so drückst du herum und keiner weiß, worauf du wirklich aus bist.

Aber egal; hier die Antwort:
Wie du sagst, gibt es keinen Bebauungsplan und somit gibt es auch keine Baufluchtlinien und keinen vorderen Bauwich. Es ist also grundsätzlich erlaubt, vorne sogar direkt bis an die Grundgrenze zu bauen! Das war´s.

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  •  Tomcatnoe
1.7.2019  (#14)

zitat..
Karl10 schrieb: Wie du sagst, gibt es keinen Bebauungsplan und somit gibt es auch keine Baufluchtlinien und keinen vorderen Bauwich. Es ist also grundsätzlich erlaubt, vorne sogar direkt bis an die Grundgrenze zu bauen! Das war´s


@ Karl: Bin soeben dabei, ein Grundstück in NÖ, Nähe Gloggnitz, zu kaufen.
In dieser Gemeinde gibt es ebenfalls keinen Bebauungsplan, somit keine Baufluchtlinien usw. usf.
Laut Auskunft des Maklers, der auf dem Bauamt der Gemeinde nachgefragt hat, ist aber angeblich ein Abstand von 3m zur Straße einzuhalten... Wieso können die das verlangen? - Anmerkung: die wenigen, im Umkreis gebauten EFH völlig unterschiedlichen Alters haben wohl alle diesen Abstand.. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.7.2019  (#15)
Im Beitrag vom 18.3. gleich oben hab ich geschrieben:

zitat..
Karl10 schrieb: Es ist also grundsätzlich erlaubt, vorne sogar direkt bis an die Grundgrenze zu bauen!

Das heißt mit anderen Worten nichts anderes, als dass es keine generelle und für jeden geltende und jedenfalls einzuhaltende Abstandsbestimmung nach vorne gibt - und schon gar nicht eine fixe 3m-Regel, von der da immer alle reden. "Grundsätzlich" ist es also offen, wo man vorne hinbauen darf. Das kann direkt an die Grundgrenze sein oder aber auch irgendwo dahinter.

Die Entscheidung darüber hängt "Im Einzelfall" (und somit nicht generell gültig) vom § 56 der NÖ Bauordnung (Schutz des Ortsbildes) ab. Dieser Paragraf sagt unter anderem, dass ein Bauwerk hinsichtlich seiner Anordnung auf dem Grundstück von der bestehenden Bebauung iinerhalb eines bestimmten Bezugsbereiches nicht offenkundig abweichen darf bzw. die bestehende Bebauung nicht wesentlich beeinträchtigen darf.
Wenn also alle im maßgebliche Umfeld vorne einen Abstand von 3m haben und eine einheitliche Linie bilden, dann werd ich das auch müssen.
Haben alle einen Abstand von 2m, dann sinds halt 2m!
Gibt es keine einheitliche Anordnung in der Umgebung, dann werd ich in meiner Abstandswahl ziemlich frei und ungebunden sein. 
Wie gesagt: ist im Einzelfall zu entscheiden und bei jedem anders.

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