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Baurecht/Baueingabe Poolbau in Vorarlberg

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  •  Pinocchio
27.11.2018 0
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Hallo Gemeinde,

ich möchte einen Pool auf unserem Grundstück planen, habe bereits sehr viel recherchiert und möchte das Vorhaben gemeinsam mit unserem Elektriker/Installateur und der Baufirma realisieren, die unser Haus gebaut hat.

Da wir keinen Generalunternehmer dafür beschäftigen, habe ich folgende Frage:

Welche Auflagen/Vorschriften muss ich bei der Baueingabe berücksichtigen?
Das Bauamt hat mir lediglich gesagt dass ich mich zum Thema Wasser an das ÖWAV Merkblatt halten muss, mehr Informationen habe ich nicht erhalten.

Meine Recherchen haben folgendes Ergeben:

Der Pool muß gesichert seinen, damit niemand in den Pool fällt, auch wenn dieser widerrechtlich Zugang zum Grundstück hat. (via Rolladen oder ähnliches)
Der Baukörper (Pool) muß div. geerdet sein (lt. VDE in DE am Potentialausgleich hängen)

Muß ein fixer Kanal/Wasseranschluss verzeichnet sein?
Ich habe nur gelesen, dass das Rückspülwasser in den Kanal geleitet werden muss, es ist aber nichts über einen fixen Kanalzugang gestanden.

Was muß ich noch berücksichtigen?
Gibt es einen Link oder eine Sammlung, damit ich nicht gleich bei der Baueingabe zurück geschickt werde?

Vielen Dank im Voraus,
Gruß
Christian


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