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Bauplatz Privatstraße mit Dienstbarkeit [Sbg]

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  •  jpxr
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
18.7. - 19.7.2013
3 Antworten 3
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Hallo zusammen,

ich hab eine Frage zur Größe des Bauplatzes. Ich habe zwei nebeneinanderliegende Grundstücke (Land Salzburg), wovon eines eine 3m breite Privatstraße, das andere ein Baugrund ist. Auf der Straße hat ein Nachbar das Geh- und Fahrtrecht, das er behalten möchte, daneben wieder eine 3m breite Straße, die dem der auf meiner Straße das Geh-und Fahrtrecht Nachbarn gehört.
Vom Bauamt habe ich die Auskunft erhalten, dass mein Bauplatz sich nur über das eine Grundstück erstrecken kann, somit muss ich 4m bzw. 3/4 Traufenhöhe (vss. 5m) zu meiner eigenen Straße Abstand halten, was ich nicht gut finde.

Eine andere Auskunft war nun, da es ja eine Privatstraße ist, dieses zweite Grundstück zum Bauplatz dazu zu erklären, dann kann mir die Gemeinde im schlimmsten Fall eine Baufluchtline vorschreiben, was natürlich weit besser wäre.

Dazu wollte ich fragen, ob mir jemand weiterhelfen kann, nach was ich mich richten kann, welche die gesetzliche Grundlage dafür ist. und vor allem, wenn meine zweite Auskunft stimmt, warum mir das vom Bauamt dann ev. vorenthalten wurde?

Vielen Dank!

  •  kech
  •   Bronze-Award
19.7.2013  (#1)
Die Bauplatzbewilligung kann es nur für ein Grundstück geben, dh. eine Grundstücksnummer. Du müsstest die Privatstraße daher integrieren, bevor du um Bauplatzbewilligung ansuchen kannst. Ob das aber so ein Vorteil ist, wenn darauf eine Dienstbarkeit besteht, solltest du dir gut überlegen. Auch die verbleibende Straßenbreite von nur 3m ist mM nicht ausreichend. Wie erreichst du dann dein Grundstück, über Fremdgrund?

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  •  jpxr
19.7.2013  (#2)
Danke für die Antwort,

ich habe mir schon das Formular besorgt und hätte das schon so interpretiert, dass ein Bauplatz über mehrere Grundstücke (in meinem Fall gleiche EZ falls das relevant sein sollte) gehen darf (Feld: Grundstück(e) Nr. extra auch in der Mehrzahl, in http://www.salzburg.gv.at/pdf-formulare-bw-w214.pdf)

Zugefahren wäre ich über die 3m westseitig, ansonsten ist im Süden eine öffentliche Straße, die ich z.B. während es Baus nutzen würde.

Kann ich die 2 Grundstücke zusammenlegen und explizit definieren, dass der Nachbar auf den westlichsten 3m ein Geh- und Fahrrecht hat? Oder kann ich das dann nur über das gesamte Grundstück einräumen?

Durch das schmale Grundstück möchte ich einfach so breit wie möglich bauen, um von der Länge Richtung Süden möglichst viel Garten zu erhalten, weshalb ich für jede Hilfe und Ideen dankbar bin

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  •  kech
  •   Bronze-Award
19.7.2013  (#3)
Wenn beide Grundstücke dieselbe EZ haben, sollte eine Bauplatzbewilligung möglich sein, außer in Salzburg gelten andere Regelungen.

Eine Dienstbarkeit kann jedenfalls nicht einseitig abgeändert werden. Die Zustimmung des fahrberechtigten Nachbarn ist jedenfalls erforderlich. Wenn er mit deinem Vorschlag einverstanden ist, das unbedingt notariell beglaubigen und im Grundbuch eintragen lassen.
Viel Erfolg!

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