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Baumeisterhaftung - Einreichplan [OÖ]

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  •  Lax
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
28.8. - 29.8.2009
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Hallo,

haben unseren Plan vor 2 Wochen eingereicht (Bauverhandlung findet in 3 Wochen statt). Mir ist bis jetzt nicht aufgefallen, dass da was nicht stimmt. Habe heute mal den Mengenbedarf an Böden durchgerechnet und da ist mir aufgefallen, dass in einem Raum die qm nicht stimmen können. Im Schlafzimmer reißt es sich um 3 qm. Hab es deshalb übersehen, weil wir Wände versetzt hatten und beim ursprünglichen Plan der Raum um Einiges kleiner gewesen wäre. Hab dann gleich den ganzen Plan nachgerechnet und leider liegt da Vieles im Argen. Auch die bebaute Fläche beim Carport/Nebengebäude passt nicht. Wer haftet für diesen Fehler (wirkt sich ja auf Gemeindeabgaben aus, oder?). Nur der Baumeister, wir und der Baumeister. Haben ja schließlich die Pläne unterschrieben. Können im laufendenen Einreichungsverfahren die geänderten Pläne noch nachgereicht werden?
Danke für Eure Antworten!

Lax

  •  creator
28.8.2009  (#1)
laut oö. bauordnung 1994, §§29 ivm 34 kann ja ein bauplan jederzeit im zuge des verfahrens geändert vorgelegt werden. wie dann die vorprüfung ausschaut, ist gemeindesache.

nach §29 abs. 5 + 7 haftet der planverfasser, der dazu befugt sein muss, für die richtigkeit.

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  •  Lax
28.8.2009  (#2)
@creator - Hallo,

danke creator! Damit ist mir schon geholfen. Bauen zwar in NÖ - glaube aber, dass die Rechtslage hier ähnlich ist, oder?

Lg Lax

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  •  creator
28.8.2009  (#3)
ups - ned ganz, leider die bauordnung 1996 http://ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2008094/LRNI_2008094.html

legt das anders fest. zwar darf laut §25 nur der befugte pläne zeichnen, aber die vorprüfung und das beschleunigte verfahren (ohne bauverhandlung) können spätestens bei überprüfungen im zuge der fertigstellung (§30) als bumerang kommen - wenn der falsche plan bewilligt wird und man dann die änderungen bemerkt. besser sofort änderungen bekanntgeben - das darf der planer gratis machen und für verspätungen haften- damit auch der termin für evtl. bauverhandlung hält. da ist viel vom baureferenten abhängig - ist der ein bürokrat, wird's unlustig.
vgl. auch §§ 27,28,33 und 37.

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  •  Lax
29.8.2009  (#4)
@creator - Hallo,

vielen Dank für die Hilfe. Werde berichten!

Lg Lax

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