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Baugrube ausheben ohne Genehmigung

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  •  eve36at
18.9. - 29.9.2014
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Hallo liebes Forum!

Aus diversen Gründen hat es sich ergeben, dass wir so schnell wie möglich eine Baugrube für eine Garage kostengünstig ausheben können (innerhalb der nächsten Wochen). Und zwar ist es so, dass wir bereits ein Haus haben und direkt im Anschluss an das Haus auf unserem Grundstück eine Garage gebaut werden soll. (ca. 8 x 10 m). Dazu müssten ca. 160 m3 ausgehoben werden. Wir haben noch keinen Bauplan (anscheinend sind alle Architekten ausgebucht in den nächsten Monaten) und natürlich auch keine Genehmigung. Die Genehmigung werden wir aber sehr wahrscheinlich bekommen.

Nun meine Frage: Darf ich eine solche Baugrube auf MEINEM Grundstück ausheben? Wie ist das rechtlich gesehen.
Vielen Dank.

  •  Arling
19.9.2014  (#1)
Ich wär hier vorsichtig.....bin jedoch ein gebranntes Kind: Baugrund mit Bebauungsrichtlinien, ein Plan welcher alle Vorschriften erfüllt und dann kommt bei der Bauverhandlung ein Nachbar, der sich auf die Nachbarschaftsrechte beruft und nix is mit bauen! Also wirklich sicher kann man sich bei einer Baugenehmigung leider nicht sein. Wie das rechtlich aussieht, wenn du jetzt ohne Genehmigung beginnst, kannst du bestimmt bei der Baubehörde (1. Instanz = Gemeinde) erfragen.

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  •  Shelby
  •   Bronze-Award
19.9.2014  (#2)
Wo ist dein Grundstück?

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  •  eve36at
19.9.2014  (#3)
Mit den nachbarn ist alles geklärt ;) wir sind im land salzburg. Lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.9.2014  (#4)

zitat..
eve36at schrieb: (anscheinend sind alle Architekten ausgebucht in den nächsten Monaten)

Wozu brauchst für eine Garage einen "Architekten"? Für den Einreichplan reicht der nächste Baumeister um die Ecke bis hin zum Lagerhaus.

zitat..
Arling schrieb: Wie das rechtlich aussieht, wenn du jetzt ohne Genehmigung beginnst, kannst du bestimmt bei der Baubehörde (1. Instanz = Gemeinde) erfragen.

Na was soll da die Antwort sein: "Fangens nur an, wird schon alles passen"!? Wenn der auf der Gemeinde nur einigermaßen informiert ist, wird er nur sagen können: du brauchst zuerst eine rechtskräftige Baubewilligung und wennst ohne Baubewilligung zu bauen beginnst, bekommst einen Baueinstellungsbescheid und eine Verwaltungsstrafe.

zitat..
Arling schrieb: und dann kommt bei der Bauverhandlung ein Nachbar, der sich auf die Nachbarschaftsrechte beruft und nix is mit bauen

Das ist jetzt ein bisschen sehr dramatisch dargestellt: Der Nachbar hat nicht mehr Rechte, als die Baubehörde ohnehin zu beachten hat. Mit anderen Worten: Nicht der Nachbar kann einen Bau verhindern, sondern das Gesetz tuts. Die Einhaltung des Gesetzes wäre Aufgabe der Baubehörde, da brauchts eigentlich keinen Nachbarn. Nochmal mit anderen Worten: wenn ein Bau gesetzwidrig ist, dann hat das die Baubehörde zu beachten - ob mit oder ohne Nachbarn. Wenn das Bauvorhaben allerdings gesetzlich passt, dann wirds der Nachbar nicht verhindern können - verzögern allerdings schon

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  •  Arling
20.9.2014  (#5)
@Karl: unsere Situation ist hier off topic. Ich wollte nur den TE sensibilisieren, dass man sich bezüglich einer Baugenehmigung nie 100%ig sicher sein kann. Nur noch eins dazu, ja, für uns persönlich ist diese Situation "dramatisch" weil es unvorhersehbar war, da wir ALLE Vorschriften einhalten und unser Bau heuer aufgrund dessen nicht gestartet werden konnte und aus heutiger Sicht nicht sichergestellt werden kann, ob wir das jemals können werden.

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  •  deejay
  •   Gold-Award
20.9.2014  (#6)
Arling, wenn du wie du sagst alle Vorschriften erfüllst, kann sich der Nachbar brausen gehen.
Dann kann er deinen Bau zwar verzögern, aber niemals verhindern.


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  •  bobthebuilder
29.9.2014  (#7)
Nur eine kurze Frage,
wenn es derzeit nur um die Grube / Erdaushub geht...kann das nicht bis zur Baubewilligung ein geplantes "Gemüsebeet" sein?

Natürlich ist ein Risiko, dass du wirklich wieder Erde statt einem Fundament einfüllen musst, da solltest du die Genehmigung nicht bekommen.

Andererseits fürchte ich das ich vermutlich in Kürze von einem Experten aufgeklärt werde das man in Ö auf seinem Grund auch keine Löcher mehr buddeln darf ohne genehmigung. Auch wenn ich nichts darin baue.

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  •  neoplan
29.9.2014  (#8)
ca 2m tief: wahrscheinlich ? tiefBau-werk ?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
29.9.2014  (#9)
@eve36at - Im Notfall könntest auch sagen, dass das ein Swimmingpool wird.
Der ist in Sbg unabhängig von der Größe nicht bewilligungspflichtig emoji

Bei der Bauverhandlung müßtest halt dann sagen, dass du´s dir anders überlegt hast und jetzt doch eine Garage baust :-D

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  •  bobthebuilder
29.9.2014  (#10)
@neoplan: 2m fürs Garagenfundament...naja wenn er panzer parkt :D

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
29.9.2014  (#11)

zitat..
bobthebuilder schrieb: @neoplan: 2m fürs Garagenfundament...naja wenn er panzer parkt

Man könnte ja auch das Haus auf die Garage setzen. Oder ein begehbares Dach samt Plantschi...

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  •  Jozo1
29.9.2014  (#12)
mein Nachbar hatte auch vor kurzem ohne Baugenehmigung den Aushub gemacht..Bauverhandlung hatten wir letzte Woche und den Aushub hat er vor ca 2Monaten gemacht...keiner hat was gesagt auch nicht der vom Magistrat....Legal ist das ganze wsl trotzdem nicht aber naja

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