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Bauführung zurückgelegt, suchen... [W]

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  •  Bine&Chris
  •  [W]
  •  [Wien]
8.3. - 14.10.2011
8 Antworten 8
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Hallo!
Unser Baumeister hat die Bauführung zurückgelegt, wir suchen oder würden gerne wissen, wer uns eine Bescheinigung ausgeben kann über das fast fertige (Vollwärmeschutzfassade fehlt noch, wird aber heuer nicht mehr gemacht) Bauvorhaben.
(Bauordnung NÖ/1996)
Uns fehlt nur mehr die Schlussanzeige wo wir eben so eine Bescheinigung brauchen...
Was müssen wir nun tun?
Kennt sich da jemand aus?
Kann das die Gemeinde auch machen?
LG Sabine

  •  DM Massivbau
  •   Silber-Award
8.3.2011  (#1)
Hallo Sabine - Zuerst stellt sich die Frage warum der Baumeister das getan hat?

Der Baumeister ist verpflichtet innerhalb 3-5 Tagen eine Baubeginnanzeige zu machen. Genau so ist er verpflichtet der Gemeinde eine Bauführungszurücklegung mitzuteilen. Falls er das noch nicht gemacht hat sollten Sie für Ihr eigenes Wohl das so schnell wie möglich der Gemeinde melden. Ohne Grund hat der Baumeister das nicht gemacht.
LG


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  •  Bine&Chris
9.3.2011  (#2)
Grund wurde nicht bekannt gegeben (weder uns noch dem Bauamt). Gemeinde hat Meldung erhalten.
Wir benöigen nur mehr für die Fertigstellungsanzeige den Bescheid das alles so gebaut wurde wie bewilligt...
Also gerade das Ende vom Ende...
Nun ist eben für uns die Fage welche Kosten kommen da auf uns zu oder wer darf das aller nun ausstellen? (lt. meines Wissens ein Baumeister, ein Ziviltechniker, ...?
Was passiert wenn wir keinen finden, der uns so einen Zettel schreibt? Fazit ist wir wollen/müssen dort bald einziehen.
mmmhh echt schwierige Lage...


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  •  DM Massivbau
  •   Silber-Award
9.3.2011  (#3)
Hallo Sabine
In so fern Ihr Baumeister nach Vorschriften gearbeitet hat und nicht gegen die Niederösterreichische Bauordnung verstoßen hat gibt es keinen Grund für Panik.
Sie benötigen:
a)Die Bescheinigung vom Bauführer gemäß § 30 NÖ BO 1996
b)Den Lageplan mit der Bescheinigung des Bauführers über die lagerichtige Ausführung

Der Bauführer wird ein bis zwei Mal auf die Baustelle kommen müssen und in so fern alles in Ordnung ist wird es Sie zwischen 1.000€ und 1.500€ kosten.
LG


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  •  Bine&Chris
10.3.2011  (#4)
da ist ja das Problem: Der Bauführer (Baumeister) hat jetzt (gerade vor Ende) die Bauführung zurückgelegt.
Also stehen wir etwas dumm da, da einerseits die Gemeinde einen Bauführer namentlich genannt haben möchte, andererseits wir eben bis auf die Außenfassade schon alles fertig haben. (die wird nicht dieses Jahr gemacht!)
Diese Bescheinigung wird uns der alte BM nicht ausstellen, wenn er sich nicht mehr zuständig fühlt. (Schlußrechnung alles gezahlt, haben nur den Estrich selbst machen lassen von einer Estrich-Firma - sonst hat alles er gemacht)
Nun hätte ich einen beeideten und gerichtlich zertifizierten Dr. und Dipl.-Ing. (Hoch und Tiefbau, usw....) - nur ich weiß nicht ob der das darf?! - lt. Gemeindeamt heißt es er darf aber er muß aktiv ein Gewerbe betreiben, ein privater Sachversändiger darf er nicht sein....
nun wirds haarig - darf der das oder nicht? Was besagt dieser §30 der NÖ Bauordnung nun wirklich?
Muss es nun ein Baumeister oder Ziviltechniker sein, der mir diese Bescheinigung über "so wie es bewilligt ist, steht es auch da" ausstellt oder ist es gesetzlich auch erlaubt von einem Sachverständiger das erstellen zu lassen?

lG Sabine

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  •  DM Massivbau
  •   Silber-Award
10.3.2011  (#5)
Hallo Sabine,
Sowie schon geschrieben wenn alles ordnungsgemäß ausgeführt wurde gibt es absolut keine Probleme. Aber Ihr alter BM hat dafür Geld abkassiert und falls Sie Ihm alle Rechnungen bezahlt haben finde ich das von seiner Seite wirklich unseriös. Jede ausführende Baufirma mit einem gültigen Gewerbeschein kann die Bauführung übernehmen und Ihnen eine Fertigstellungsbestätigung ausstellen. Versuchen Sie es bei Lagerhaus weil Lagerhaus auch im Stande wäre Ihre Bauführung zu übernehmen und Ihnen eine Fertigstellungsbestätigung auszustellen.
Machen Sie sich keine Sorgen ich hoffe das alles gut ausgehen wird.
LG


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  •  arnobau
  •   Bronze-Award
11.3.2011  (#6)
@bine&chris - Die Fertigstellungsmeldung ersetzt die Kollaudierung - sprich der Baumeister übernimmt die Garantie das alles bewilligungsgemäß durchgeführt wurde und das alle Vorgaben entsprechend der Bauordnung erfüllt wurden (Geländerausführungen usw.). Auf Grund dieser Bestätigung und der Beilagen E-Attest, Glas-Attest, Rauchfangkehrer-Dichtheitsprüfung usw. genehmigt dir die Gemeinde dann die Benützung des Objektes.

Wenn du keine Bestätigungen vorlegst wird die Gemeinde eine Begehung ansetzen und dir wenn alles entspricht die Bewilligung erteilen.

Ich kenne eine Baufirma die gerade in NÖ baut und dir da sicher weiterhelfen kann. Bei Interesse einfach eine PN. lg

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  •  ARCHITEKTUR
11.4.2011  (#7)
hallo sabine - wenn ihr bewilligungs- und bescheidgemäß gebaut habt,
kann ich euch die fertigstellungsmeldung machen.
bei bedarf kurze mail an
jon.enichtmayer@aon.at

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  •  TrendBaumeister
14.10.2011  (#8)
Sehr geehrte Fr. Sabine!
Wir übernehmen Bauführerschaften, überprüfen das Bauwerk und stellen dann,wenn alles paßt mit Ihnen die erforderlichen Unterlagen für Ihre Fertigstellungsmeldung, zusammen.
Bei Interesse sind wir unter office@trend-bmstr.at erreichbar.
mfg


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