« Baurecht  |

Baufluchtlinie nach NÖ Baurecht

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Grilliwitsch
20.7. - 28.7.2009
3 Antworten 3
3
Hallo!
Ich habe ein Grundstück mit einer Baufluchtlinie (4m) im Altortsgebiet. Mein Haus steht an der Weststeite des Grundstücks und danach sind bis zur nächsten Seitesstraße noch 15m frei. Diese Baufluchtlinie wird nun entlang der gesamten Straße aufgehoben (rund 1 km lang und 15 Baugrundstücke), aber nur bis zum Ende meines Hauses, die 15m freie Fläche bleibt mit 4m Baufluchtlinie bestehen. Ist das möglich, dass eine Baufluchtlinie mitten in einem Baugrundstück beginnt? Sollte die Aufhebung nicht bis zum Ende meines Grundstücks gehen?
Wer hat da rechliche Erfahrung?

  •  Karl10
23.7.2009  (#1)
Ja! Ist grundsätzlich möglich...allerdings endet die Baufluchtlinie nicht, indem der Strich ganz einfach aufhört, sondern müsste die Baufluchtlinie am Ende im rechten Winkel zur Straßenflucht hin abschließen.

1
  •  Grilliwitsch
26.7.2009  (#2)
Hallo Karl10! - Danke für die Antwort! Weist Du wo dieses Möglichkeiten für Baufluchtlinien schriftlich geregelt sind. Im NÖ Baurecht steht ja sehr wenig darüber.

1
  •  Karl10
28.7.2009  (#3)
Wie du sagst......im Baurecht steht da wenig drin. Du wirst die konkrete Antwort auf deine Frage auch nicht direkt finden. Hier geht´s nach dem Motto: was nicht verboten ist, das ist erlaubt!
Es steht nirgendwo, dass die Baufluchtlinie über eine ganze Grundstücksbreite gleichmäßig verlaufen muss - also darf sie innerhalb eines Grundstückes auch springen, beginnen oder enden.


1


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: EVN - kein Strom