Baufluchtlinie nach NÖ Baurecht
20.7.
-28.7.2009
3 Antworten
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Ja! Ist grundsätzlich möglich...allerdings endet die Baufluchtlinie nicht, indem der Strich ganz einfach aufhört, sondern müsste die Baufluchtlinie am Ende im rechten Winkel zur Straßenflucht hin abschließen. |
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Hallo Karl10! - Danke für die Antwort! Weist Du wo dieses Möglichkeiten für Baufluchtlinien schriftlich geregelt sind. Im NÖ Baurecht steht ja sehr wenig darüber. |
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Wie du sagst......im Baurecht steht da wenig drin. Du wirst die konkrete Antwort auf deine Frage auch nicht direkt finden. Hier geht´s nach dem Motto: was nicht verboten ist, das ist erlaubt!
Es steht nirgendwo, dass die Baufluchtlinie über eine ganze Grundstücksbreite gleichmäßig verlaufen muss - also darf sie innerhalb eines Grundstückes auch springen, beginnen oder enden. |
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