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Bauanzeige oder nicht? [NÖ]

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  •  stecri
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
16.11. - 18.11.2016
26 Antworten 26
26
Siehe meinen threat
"Projekt gartenlounge"

zitat..
hallo ihr seht ja was ich ganz hinten im garten gebaut habe...
in der mitte schotter eingefüllt und estrichplatten draufgelegt.
pflanzbeete auch ersichtlich rundherum.
so- nun meine frage:
dies ales ist hinten in einem eck wo es keinen Nachbarn stört weil nur ablagefläche, gemüsegarten etc....
aber im ep hab ich es nicht drinnen gehabt.
Nachbars drahtgitterzaun ist 180cm hoch und mein maschendraht der anschließt ist 125cm hoch.
das eck (mauer) 6x4 m hinten ist gemauert aus meiner sicht mit 5 schalsteinen in höhe von 125cm - also so hoch wie der maschendraht. - siehe erstes und zweites bild mit wiese dann schon. nachbar rechts wird genauso hoch wie ich mit wiese.
auf die einbetonierten stäbe käme jetzt noch ca.1m Lärchenbretter drauf.
wir haben gekoppelte oder geschlossenen Bauweise - muss ich das jetzt bewilligen lassen oder bauanzeigen oder nicht eigentlich.?
war eine spontanaktion wie der bagger und die mauerer da waren - die Fundamente zu heben etc...
ist ja auch nichts mit dach etc bzw geschlossenenes?
was sagt ihr dazu?
danke lg stecri


Karl! @!emoji

http://www.energiesparhaus.at/forum/42319


2016/20161116401523.png
Ist -stand
ohne betonplatte - nur streifenfundamente unter schalsteinen

  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.11.2016  (#1)
@stecri - Lt. PRofil bist du aus Niederösterreich.
M.E. handelt es sich dabei um eine bauliche Anlage, d.h. das wäre nicht anzeigepflichtig, sondern bewilligungspflichtig.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.11.2016  (#2)
Falls es NÖ betrifft hier meine Anmerkung:

Das hast ja schon im Sommer errichtet. Was ist der Grund, warum du jetzt die Frage nach der Bewilligungspflicht aufwirfst??

Eines vorweg: Ganz ohne einer behördlichen Absegnung geht das ganz sicher nicht!
Ob Bauanzeige oder Bewilligung kann man aber diskutieren.
Wie könnte es mit einer Bauannzeige gehen?
Dafür wäre Voraussetzung, dass man die seitliche und hintere Abschlussmauer vom Rest davor getrennt behandelt. Die Mauer (die jedenfalls eine bauliche Anlage darstellt)könnte man dann als Einfriedung definieren und diese wäre für sich allein nur anzeigepflichtig. Damit das allein genügt, müsste man aber alles andere NICHT als bauliche Anlage einstufen. Da tu ich mir aber schwer, da zwar die Fläche selbst mit dem Schotterunterbau und den bloß aufgelegten Platten eher nicht als bauliche Anlage zählt, die Umfassungen, die ja eine Stützfunktion haben und somit statisch relevant sind, wird man wohl schon als bauliche Anlage einstufen - und damit bist bei der Bewilligungspflicht.
Weiters erscheint es mir unrealistisch und max. rein theoretisch, das Ganze als 2 baulich/technisch/funktionell getrennte Teile zu betrachten. Der erste Blick sagt mir - ohne viel nachzudenken - dass das alles natürlich ein Einheit und 1 Ganzes darstellt.
Alles in allem bin ich dann eigentlich sehr schnell bei der Bewilligungspflicht.

Wie gesagt: auf sehr theoretischer Basis, könnte man versuchen, da irgendwie eine Trennung des Ganzen zu konstruieren und eine Anzeigepflicht nur für die hintere und seitliche Mauer ableiten und den Rest als frei einstufen. Würd ich aber gar nicht versuchen. Selbst wenn du jetzt eine solche Bauanzeige machst und die Baubehörde das jetzt akzeptieren sollte, bist du nie sicher, ob nicht irgendwann das Ganze wieder aufgerollt wird und man dann zum Ergebnis kommt, es ist Bewilligungspflichtig (und dann fehlt die Berwilligung!). Ich würde sagen, dass 9 von 10 Bausachverständigen hier auf der Linie Bewilligungspflicht sind.


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  •  utes
  •   Gold-Award
17.11.2016  (#3)
oje hast einen bösen Nachbarn dem das nicht gefällt??

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  •  rabaum
17.11.2016  (#4)

zitat..
Bauanzeige oder nicht?


Ich nehm mal an es geht um eine weiße Weste, sollte es wegen der LWP LWP [Luftwärmepumpe] (anderer Thread) zum streiten werden. Keine Angriffspunkte liefern emoji

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  •  stecri
  •   Gold-Award
17.11.2016  (#5)
Ok danke Karl für die wie immer super fachliche Auskunft.
Das heisst wie soll ich vorgehen am besten? Gemeinde ansprechen und ängstlich hoffen. Oder stehen die Chancen eh gut? Plan von Planer zeichnen lassen oder Skizze? ??
Glaubst du dass es eine Möglichkeit der nichtbewilligung gibt? Oder ist man da eher kulant?
Erst jetzt weil ich unterm bauen nicht dazukam und jetzt nachdem garten etc angelegt ist und Winter beginnt in ruhe drüber arbeiten kann. Ich weiss falsch- aber tja.
Nein, eigentlich kein böser Nachbar - aber ich will doch keine Leichen im Keller haben - utes
Und rabaum- eigentlich will ich grundsätzlich nicht angreifbar sein- hast recht - und wenn ich wirklich was machen muss wg lwp dann wäre das so - stimmt.
Aber daran im negativen Sinn will ich gar nicht denken.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
17.11.2016  (#6)

zitat..
stecri schrieb: Das heisst wie soll ich vorgehen am besten? Gemeinde ansprechen und ängstlich hoffen. Oder stehen die Chancen eh gut? Plan von Planer zeichnen lassen oder Skizze? ??


Ich würds mit einer Bauanzeige versuchen, das erspart dir Zeit und Kosten.
Die Bauanzeige muß aber ohnehin auch gut gemacht werden, dh. da ist dann eigentlich von den Unterlagen kaum mehr ein Unterschied zur Baubewilligung (Baubschreibung, Plan usw. mußt sowieso machen...beim bewilligungspflichtigen Bauvorhaben z.b. in 3-facher Ausführung).

Die Baubehörde muß dann innerhalb 8 Wochen prüfen und nach 4 Wochen Bescheid geben, ob die Bauanzeige ausreicht.
Die Bauanzeige kannst ja vorab mitn Verantwortlichen der Gemeinde oder mitn Sachverständigen vom Gebietsbauamt durchgehen und ihn versuchen zu überzeugen.

Es sei aber schon erwähnt, dass du mit einer Baubewilligung 100% auf der rechtlich sicheren Seite bist.
Bei der Bauanzeige kann dann später noch wer daher kommen und der Meinung sein, dass deine Gartenlounge doch bewilligungspflichtig ist...

Auszug aus Bauordnung:
"(4) Die Baubehörde erster Instanz hat eine Anzeige binnen 8 Wochen zu prüfen, wobei diese Frist erst beginnt, wenn der Baubehörde alle für die Beurteilung des Vorhabens ausreichenden Unterlagen vorliegen. Reichen die Unterlagen für die Beurteilung des Vorhabens nicht aus, so hat dies die Baubehörde dem Anzeigeleger binnen 4 Wochen ab Einlangen der Anzeige mitzuteilen.
(5) Ist zur Beurteilung des Vorhabens die Einholung eines Gutachtens notwendig, dann muss die Baubehörde dies dem Anzeigeleger innerhalb von 4 Wochen nach Einlangen der vollständigen Unterlagen nachweislich mitteilen. In diesem Fall hat die Baubehörde eine Anzeige binnen 3 Monaten ab der Mitteilung des Gutachtenbedarfs zu prüfen. Für die Mitteilung gilt Abs. 6 letzter Satz sinngemäß."

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  •  stecri
  •   Gold-Award
17.11.2016  (#7)

zitat..
Selbst wenn du jetzt eine solche Bauanzeige machst und die Baubehörde das jetzt akzeptieren sollte, bist du nie sicher, ob nicht irgendwann das Ganze wieder aufgerollt wird und man dann zum Ergebnis kommt, es ist Bewilligungspflichtig


zitat..
Bauanzeige versuchen, das erspart dir Zeit und Kosten.
Die Bauanzeige muß aber ohnehin auch gut gemacht werden, dh. da ist dann eigentlich von den Unterlagen kaum mehr ein Unterschied zur Baubewilligung (Baubschreibung, Plan usw. mußt sowieso machen...beim bewilligungspflichtigen Bauvorhaben z.b. in 3-facher Ausführung).


kommt sowas direkt auf den ep drauf - das heisst der planer der den ep gezeichnet hat wäre hier optimal - oder nur plan von der Lounge?
was kostet hier ca bauanzeige vs Bewilligung.?

eile hätte ich nämlich gar nicht.

ist es nicht besser gleich mit dem bausachverständigen der gemeinde vorher zu sprechen und ihm Fotos zu zeigen und ihn fragen was er will dass es durchgeht?
bai Bewilligung werden wieder die Nachbarn angeschrieben oder?
bei bauanzeige nicht oder?

gibt's hier einen starken grund dass es abgelehnt werden würde?

denn wenn alles ruhig ist wecke ich doch nur Hunde mit einer Bewilligung - mit bauanzeige eher nicht (aber bringt ja eigentlich net wirklich was hab ich rausgelesen bei euch)

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
17.11.2016  (#8)

zitat..
stecri schrieb: kommt sowas direkt auf den ep drauf - das heisst der planer der den ep gezeichnet hat wäre hier optimal - oder nur plan von der Lounge?


Kannst du machen.
Lageplan und Skizze mit Ansichten reicht aber auch...wie gesagt, da is planmässig kaum ein Unterschied, obs Bauanzeige oder Baubewilligung ist.

Es sei aber gesagt, dass es vom Bausachverständigen der Gemeinde, Bürgermeister oder Sachverständigen vom Gebietsbauamt abhängt, wie er das gerne möchte und wie genau er´s nimmt...darum gleich im Vorfeld mit ihm abstimmen.

Bei uns ist der SV vom Gebietsbauamt eher pingelig - Aussage: nur weil in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] steht, dass eine Skizze bei der Bauanzeige reicht, heisst das nicht, dass die Leute das selber auf einem Jausenpapierl zeichnen können...das schmeiss ich ihnen zurück.

zitat..
stecri schrieb: was kostet hier ca bauanzeige vs Bewilligung.?


Auch das hängt von der Baubehörde ab.
Im besten Fall unterschreibts der Bürgermeister bzw. tut gar nix, dann ist die Sache nach 8 Wochen durch.
Es kann aber auch bei der Bauanzeige der SV hinzugezogen werden, inkl. örtlicher Begehung usw, was du dann auch bezahlen mußt (war bei mir bei der PV Anlage so).
Aber auch beim Bewilligungsverfahren kann z.b. die Bauverhandlung entfallen, dann wirds billiger.

Bei mir kostete die Baubewilligung ca. 300 oder 400 €, ich hab aber sehr spezielle Nachbarn und einen eher pingeligen Bausachverständigen...die letzte Bauverhandlung hat den ganzen Vormittag gedauert emoji

zitat..
stecri schrieb: bai Bewilligung werden wieder die Nachbarn angeschrieben oder?
bei bauanzeige nicht oder?


Wenn ich mich nicht irre, haben Nachbarn bei der Bauanzeige keine parteistellung.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
17.11.2016  (#9)

zitat..
stecri schrieb: denn wenn alles ruhig ist wecke ich doch nur Hunde mit einer Bewilligung - mit bauanzeige eher nicht (aber bringt ja eigentlich net wirklich was hab ich rausgelesen bei euch)


Der Baubehörde is es egal, ob du eine Bauanzeige oder Bewilligung einreichst, da werden keine Hunde geweckt.
Fakt ist, du brauchst hier jedenfalls eines von beiden.

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  •  stecri
  •   Gold-Award
17.11.2016  (#10)
Weil du sagst ich brauche ich definitiv eines von beiden :
Beide Nachbarn haben es schon gesehen und gesagt es wird sicher toll wenns fertig ist - es belastet auch keinen der beiden.
Also warum soll ich es jetzt bauanzeige nicht oder bewilligen wenn es dann evtl der bsv net genehmigt weil er bimelig ist oder einen schlechten Tag hat.
Da ist es doch besser ich mach die bauanzeige dann wenn ich merke es käme irgendwo Stress raus - klingt jetzt egoistisch und nicht rechtlich ich weiss eh- aber verstehst was ich meine.
Bei uns gibt's in jedem garten gartenhütte nicht ohne was obwohl sie es bräuchten. ..

Besteht die realistische Möglichkeit dass der bsv einen Abbruch befiehlt wenn ich jetzt komme?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.11.2016  (#11)
Wurde jetzt ja schon vieles gesagt.
Ich fasse nochmal zusammen:
- Ohne irgendeinen behördlichen Sanktus gehts auf keinen Fall
- Sollte das Bauwerk irgendeiner gesetzlichen Bestimmung widersprechen (was ich jetzt aus der Ferne aber nicht annehme), dann hilft auch keine Bauanzeige, denn da wird genau dasselbe wie bei der Bewilligung geprüft und wenn´s nicht passt, dann muss auch das angezeigte Vorhaben untersagt werden.
- Verwaltungsabgaben und Sachverständigengebühren können auch bei der Bauanzeige anfallen. Ein Einreichplan kost halt in der Regel schon was (gegenüber einer Skizze), wird aber bei diesem geringfügigen Bau überschaubar sein! Aber stimmt natürlich: in Summe kostet das Baubewilligungsverfahren natürlich mehr.
- Dass bei der Baubewilligung der NAchbar eingebunden wird, sollte wohl kein Problem sein. Wenn er was gegen diesen Bau hätte, dann hätt er dich das ja längst wissen lassen, oder? Warum bzw. womit sollten da schlafende Hunde geweckt werden?
- mit der Gemeinde bzw. mit dem Bausachverständigen im Vorfeld reden ist immer gut. Es wurde aber jetzt schon mehrfach darauf hingewiesen, dass ein großzügiges Agieren bzw. Akzeptieren dieser Leute heute, dir keine Sicherheit auf alle Zeiten gibt. Wenn das Ding eigentlich bewilligungspflichtig ist, aber das jetzt mit Bauanzeige abgehandelt wird, dann bleibt es bewilligungspflichtig und hat aber keine Bewilligung (also ein sogenannter Schwarzbau). Ist zwar nach Hausverstand schwer verständlich, rechtlich ist es aber so. Und wenn´s dann in 15 Jahren weder den Bürgermeister noch den Bausachverständigen mehr gibt, dann kannst dich beim Salzamt beschweren.
- Daher nochmals als Resumee: auf der sicheren Seite bist mit diesem Ding, wennst eine Baubewilligung hast. Da fährt dann ohne Diskussion die Eisenbahn drüber.

Eines muss ich noch richtig stellen:

zitat..
gdfde schrieb: Die Baubehörde muß dann innerhalb 8 Wochen prüfen und nach 4 Wochen Bescheid geben, ob die Bauanzeige ausreicht.

Das kann man so nicht sagen. Die Baubehörde prüft in der 4 Wochenfrist, ob die angezeigten Unterlagen ausreichend sind, um eine Beurteilung vorzunehmen. Das hat nichts mit bewilligungspflichtig oder nicht zu tun.


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  •  stecri
  •   Gold-Award
17.11.2016  (#12)
Ok das heisst wenn dann gleich Bewilligung.
Oder eben gar nichts und mit dem schwarzbau mit all dem Risiko leben.
Werd mich dann wohl für ersteres entscheiden emoji
Bin ich eigentlich der einzige der sowas in der Art macht und erst dann bewilligen lässt oder machen viele gar nichts und sch.... sich nichts. ?
Weil wenn gartenplanung während des Jahres viel später nach hausbau entsteht überlegt man ja oft nicht vorher mit Plan etc rum oder wie macht ihr das? emoji

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  •  utes
  •   Gold-Award
18.11.2016  (#13)
Ich hab alles was ich im Garten gebaut habe (Gartenhütte an der Grundgrenze- Zaun etc) bewiligen lassen- bzw bauangezeigt. Ich weiss auch dass ein Nachbar bei der gemeinde nachgefragt hat- weil ich ihm ein wenig die Aussicht "verbaut" habe. So ist alles bewilligt und die Sache erledigt. Schwarz gebaut hätt ich nie und eine nachträgliche Bewilligung eingeholt. was wenn ich die nicht bekommen hätte????

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  •  deejay
18.11.2016  (#14)
ach, ein großer Bauer bei uns hat eine riesen Maschinenhalle gebaut.
Alles mit Polnische Arbeitskräfte, ohne Baugenehmigung usw.
Als die Halle fertig war, reichte er den Plan ein und zeigte ihnen die Halle.
Wie ich mit ihm gesprochen habe, meinte er nur, da kann man sich dann wenigstens was darunter vorstellen, wenn sie schon da steht.

P.s. Ich weiß das so genau, weil ich die Löschwasserberechnung seitens der Feuerwehr machen musste.


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  •  utes
  •   Gold-Award
18.11.2016  (#15)

zitat..
deejay schrieb: da kann man sich dann wenigstens was darunter vorstellen, wenn sie schon da steht.

na ja wenns durchgeht beim großen bauern heisst das leider noch lange nicht dass es beim kleinen häuslbauer auch so sein muss.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.11.2016  (#16)

zitat..
deejay schrieb: Als die Halle fertig war, reichte er den Plan ein und zeigte ihnen die Halle.


Da wäre mir das Risiko zu groß.
Es kann dann nämlich folgendes passieren, dass du dann mitten in der Bauphase einen Baustop verhängt bekommst.
Oder man im Bewilligungsverfahren dann irgendwas irgendwie anders machen muß...d.h. du kannst es dann zurückbauen und neu machen, hast dann einen erheblichen finanziellen Mehraufwand.
Oder es passiert irgendwas, dann bleibts du auf den Kosten sitzen, weil jede Versicherung aussteigt.
Oder du bekommst im worst case einen Abbruchbescheid, weil das in der Form nicht genehmigungsfähig ist...dann hat der Bauer ein paar hundert k€ in den Sand gesetzt und kann noch dazu die Abbruchkosten bezahlen.

Ich würde das auch weniger vom bösen Nachbarn abhängig machen, der einen anschwärzen will.
Die örtliche Baubehörde weiss recht gut, was in ihrer Gemeinde baumässig los ist...ausserdem kannst ja mittlerweile jeden per google maps aufn Terassentisch schauen.

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  •  BK1982
  •   Gold-Award
18.11.2016  (#17)
Bei uns in der Gegend hat auch eine ungarische Familie ohne Baubewilligung zu bauen begonnen. Vl. wussten sies nicht besser... Nach dem EG-Rohbau gibts jetzt jedenfalls schon seit einem halben Jahr einen Baustopp. Keine Ahnung wies da mal weitergehen wird....

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  •  stecri
  •   Gold-Award
18.11.2016  (#18)
ich hab mir einfach nichts gedacht dabei - net auf die die Idee gekommen dass sowas eine Bewilligung braucht - und lange zeit zum überlegen hatte ich da nicht wie der bagger und beton da war - so verfahren die 8 Wochen dauern oder so. aber richtig wärs natürlich gewesen - hm emoji
naja, aber jetzt mal schauen was ich mach.
oder warten bis gartenhütte dazukommt nächstes jahr? und alles auf einmal machen?

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  •  deejay
18.11.2016  (#19)
sollte nicht als Empfehlung dienen, lediglich als Antwort ob die mehr so machen.
Ich würde es auch niemals so tun.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.11.2016  (#20)

zitat..
utes schrieb: na ja wenns durchgeht beim großen bauern heisst das leider noch lange nicht dass es beim kleinen häuslbauer auch so sein muss.

Ist jetzt dem "großen Bauern" gegenüber nicht ganz fair, oder??? Denn nachträgliche Bewilligungsverfahren gibts in MAssen (nicht nur beim "großen Bauern"). Für alle gleich gilt nämlich, dass die Bauordnung diese Möglichkeit der nachträglichen bewilligung grundsätzlich ohne Einschränkung zulässt. Und ob die Bewilligung nachträglich auch tatsächlich erteilt werden kann, hängt nicht davon ab, ob man "großer BAuer" oder kleiner Häuslbauer ist, sondern, ob das Bauwerk den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

zitat..
stecri schrieb: ich hab mir einfach nichts gedacht dabei - net auf die die Idee gekommen dass sowas eine Bewilligung braucht

Ich hab das Gefühl, du versuchst dich da jetzt zu rechtfertigen. Dafür besteht kein Anlass. Lass einen Plan machen und gib ein BAuansuchen ab, und ruck zuck wirst eine Baubewilligung in Händen haben (ich seh jetzt aus der Ferne keinen Grund, der dagegen spricht - kenn aber keinen Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan). So ein Problem ist das auch wieder nicht.

zitat..
stecri schrieb: oder warten bis gartenhütte dazukommt nächstes jahr? und alles auf einmal machen?

Gartenhütte musst genauer beschreiben. Könnte ja sein, dass diese überhaupt bewilligungs- und anzeigefrei ist. Und wenn nicht, dann kannst sie ja schon jetzt in den Plan aufnehmen (und nicht erst, wenn du sie schon gebaut hast emoji )

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  •  stecri
  •   Gold-Award
18.11.2016  (#21)
Gartenhütte steht auch an der Grenze - hätt ich vor - noch nicht gebaut emoji
Aber die wird nicht gross.
Wie gross in nö ohne Bewilligung? Bis 9m2 nur Anzeige oder?
Grösser wird sie sicher net weil zw lounge und Hütte käme dann mal ein rundes teileingegrabenes stahlwandbecken (erfordert bei d=max 5m und tiefe ist 1.5m keine bauanzeige! ?)
Und neben Hütte eine kleine lwp für pool heizen.
So wäre es geplant - also Plan mit allem oder ohne pool und dann zur Gemeinde.
Oder warten und mit?

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