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Bau höher als bewilligt - Bauführer will es nachträglich "anzeigen"

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  •  tekniker
20.3.2022 - 7.11.2023
23 Antworten | 13 Autoren 23
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Hallo Forum,

wir brauche euren Rat. Unsere ausführende Baufirma (geplant wurde von einer anderen) will laut Polierplanung um 6 cm höher bauen als eingereicht (im Einreichplan je 2 cm Ausgleichsmörtel und 20 cm Decke, ausführende Firma will 3 cm machen und Decken müssen laut Statik 22 cm dick sein). Außerdem soll auch die Lage des Gebäudes geringfügig abgeändert werden.

Mündlich würde uns mehrmals versichert, dass das kein Problem sei und die Änderung nach Fertigstellung einfach angezeigt wird. Wir haben das anfangs geglaubt, sind aber mittlerweile sehr skeptisch. Die werden das nicht zum ersten mal so machen, also wird es normalerweise kein Problem sein, aber ist so ein Vorgehen rechtlich irgendwie gedeckt? Es sind natürlich nur geringfügige Abweichungen, die ziemlich sicher auch bewilligungsfähig wären - aber trotzdem nicht bewilligt!

Wir würden der Baufirma gern glauben, weil wir sonst umplanen müssten, was das Gebäude nachteilig verändern würde, abgesehen von Verzögerungen, die sie wahrscheinlich uns umhängen wollen. Wir fürchten aber, umso länger wir uns das durchdenken, dass die Vorgehensweise mindestens riskant, wenn nicht völlig unzulässig ist und wir am Ende auf dem Problem (d.h. nicht bewilligtes Haus) sitzenbleiben.

Bitte um Hilfe 😟

  •  chrisumi
3.11.2023  (#21)
Ich möchte in der Nordfassade, welche bereits 2 Fenster besitzt, ein weitere Fenster im Stiegenaufgang einbauen. Der Überlager is bereits vorhanden, wurde aber wieder zugemacht. Die Grenze zum Nachbarn ist ca. 5.5m entfernt.

Im guten Gewissen ging ich somit zum Nachbarn und hab mein Vorhaben erzählt. Er meinte kein Problem. Am nächsten Tag kam jedoch die SMS das seine Frau (und er?) dagegen sind ... 

Nun wäre mein nächster Weg zur Behörde mit einem geänderten Einreichplan(?) und eben mit der Fragestellung ob ich hierbei überhaupt den Nachbar befragen müsste....

Bitte kurz um Hilfe diesbezüglich. Ablauf in Wien. 


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
3.11.2023  (#22)
Nachbarn haben Parteienstellung, aber sie können dir nichts erlauben, was nicht bewilligungsfähig ist. Umgekehrt können sie auch nichts verhindern, was laut Bauordnung/Bebauungsplan erlaubt ist.

Sie können das ganze verzögern, wenn sie gegen den Bescheid Einspruch erheben und das ganze durch den Instanzenzug treiben.

Also du musst so oder so zur Behörde und dort mal überprüfen, ob dein Vorhaben so möglich ist. Dazu brauchst keinen fertigen Einreichplan. Es reicht eine Planskizze auf der Höhen, Abstände usw klar ersichtlich sind.

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  •  HelmutG
7.11.2023  (#23)

zitat..
BK1982 schrieb:

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Baubau1 schrieb: Müsste er dann nicht streng genommen abreissen ?
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Die oberste Baubehörde (Gemeinde) hat mal in einem anderen Zusammenhang erklärt: Wo kein Kläger, da kein Richter.... 🙈

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derLandmann schrieb: Wie hast du das gemerkt dass die Bodenplatten deines Nachbarn ein falsches Höhenniveau hat? Nächtens heimlich gemessen?
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Ganz ehrlich... genauso war's 😅. Noch mit anderen Nachbarn zusammen und mittels einem Bezugspunkt, den wir uns extra vorher von einem Geometer ausmessen haben lassen. Wir dachten uns ja schon, dass da was faul sein wird.... und die richtige Höhe war uns WIRKLICH wichtig....

An den TE will ich damit sagen, dass es auch blöd hergehen kann, wenn er das einfach so höher macht. Wobei 6cm wahrscheinlich niemandem auffallen werden. Bei uns wäre es ja 1m gewesen!

Die Gemeinde ist niemals die oberste Baubehörde!
 
BK1982 will dem TE sagen, pass auf, du könntest auch Nachbarn wie mich haben, die dich dann anschwerzen!
Für mich gibt es zwei Wege:
1. so machen wie Karl das ausführt. Stillschweigen und durchziehen.
2. wenn du da nicht gut schlafen kannst, die Behörde mittels Planänderung in Kenntnis setzen und neu bewilligen lassen.


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