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Bankgarantie vs. unwiderr. Zahlungsanwei

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  •  sir_rws
29.11. - 2.12.2013
47 Antworten 47
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Ich habe im Forum dazu schon gesucht und (ältere) Beiträge gefunden, welche aber meinem eigenen Verständnis zuwiderlaufen.

Kann mir daher bitte nochmal jemand erklären was die Risiken der beiden Finanzierungsabsicherungen sind?
Und weiss jemand wie hoch die Kosten für eine Bankgarantie (100k für 6 Mon.) sind?

  •  kalki80
29.11.2013  (#1)
Mein GU hat gemeint, dass im die Bankgarantie - 1% p.a. + Bearbeitungsgebühren (??) kostet. Hätte er mir den Haftrücklass einfach cash gelassen, dann hätte er die Kosten nicht emoji.
Soweit ich mich in den einzelnen Foren eingelesen habe sind die Kosten wiederum verhandelbar. Hast du keine Gelegenheit die unwiderrufliche Zahlungsanweisung zu verwenden?

lg,

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  •  sir_rws
29.11.2013  (#2)
Klar kann ich das auch nehmen. Aber meine Hausbank (die muss aber nicht unbedingt unser Kreditgeber werden...) riet mir dringend davon ab, da laut ihnen die Firma ohne meine Zustimmung zu benötigen "einziehen" kann und die Bank verpflichtet ist zu überweisen (sogar wenn ich ausdrücklich verlange die Zahlung nicht zu tätigen).

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  •  deejay
29.11.2013  (#3)
du hast dir das risiko eh schon selbst beantwortet.
die baufirma kann einziehen ohne das du dagegen was unternehmen kannst.

bei mir hätte die bankgarantie 600€ gekostet.

lässt die baufirma nicht mit ihnen reden?
frag sie mal was du im gegenzug für absicherung bekommst?
ob du auch von ihnen eine bankgarantie bekommst?



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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
29.11.2013  (#4)
wenns denn schon sein muss, unbedingt unwiderrufl. zahlungsanweisung wählen, der grund ist eh schon bewantwortet.

ansonsten -> auf wiederhörenemoji

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  •  sir_rws
29.11.2013  (#5)
@deejay - leider sind die sehr unflexibel - ich habe sogar argumentiert dass sie zumindest bei 2 anderen Bauherrn (hier im Forum aktiv) sehr wohl darauf verzichten konnen. Gegenargument: "Das war 2010 und 2011 - jetzt gibt es neue Richtlienen der GL".

Verwirrt bin ich nur dass der FTH FTH [Fertigteilhaus]-Verkäufer meint dass auch bei einer unwiderruflichen Zahlungsanweisung meine Unterschrift nötig sei damit die Bank überweisen darf - aber das widerspricht doch dem Namen?

Vielleicht mache ich mir aber auch zu viele Sorgen - schließlich geht es "nur" um einen Rohbau ohne Fenster, oder?

Warum soll ich die unwiderr. wählen? Weils nix kostet? Kann die FTH FTH [Fertigteilhaus]-Firma bei der Bankgarantie auch ihne meine Einwilligung Geld von meiner Bank erhalten?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
29.11.2013  (#6)
weil die bank das OK von dir braucht, um zu überweisen, bei der bankgarantie kann der begünstigte einfach abrufen. blöd, wenn er zwischenzeitlich in konkurs gerät....

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  •  sir_rws
29.11.2013  (#7)
Aha! Ich dachte immer das sei genau umgekehrt...

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  •  deejay
29.11.2013  (#8)
die baufirma, welche mir ja bekannt ist, holt grundsätzlich tatsächlich von dir die unterschrift ein.
aber und da bin ich ganz bei dir, das ist im normalfall. was wenn es streitigkeiten gibt?
du hast keine möglichkeit dir etwas zurück zu behalten, den sie können und werden abbuchen.

es gibt auch eine andere firma die mit diesem baustoff baut, vielleicht mal mit denen verhandeln bzw. das mal so ansprechen.
ich hab ihnen (stimmt, war 2010) damals klar gesagt, dass ich dann mit jemand anderen bauen werde.
dann haben sie eingelenkt.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
29.11.2013  (#9)
definition:
http://www.kredit-in.at/2120/bankgarantie-uza/
man beachte: zu einem bestimmten zeitpunkt.... der wird halt von dir festgelegt, z.b. bei abnahme rohbau oder einzelner gewerke-fortschritte.

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  •  sir_rws
29.11.2013  (#10)
Danke für den link. Wenn ich das richtig verstehe hängt die Auszahlung bei der UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] von zu vereinbarenden Kriterien ab - da könnte man also neben Baufortschritt / erfolgter Abnahme auch die eigene Unterschrift reinnehmen?

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  •  sir_rws
29.11.2013  (#11)
Die anderen Firma ist um ein Eck (ca. 22%) teurer - die mögen vielleicht keine Individualgrundrisse...

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
29.11.2013  (#12)
so würd ich das meinen und so hab ichs z.b. mit meinem fensterdealer bei dir ums eck gehandhabt.

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  •  deejay
29.11.2013  (#13)
na 22% ist ned gerade wenig.
naja, pokerface emoji



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  •  sir_rws
29.11.2013  (#14)
Richtig, ich werde das ja nicht nur für den Rohbau sondern auch für manch anderes Gewerk benötigen (nur für die Fenster nicht - die vertreiben wir selberemoji ).

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  •  johro
  •   Gold-Award
29.11.2013  (#15)

zitat..
sir_rws schrieb: Danke für den link. Wenn ich das richtig verstehe hängt die Auszahlung bei der UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] von zu vereinbarenden Kriterien ab - da könnte man also neben Baufortschritt / erfolgter Abnahme auch die eigene Unterschrift reinnehmen?


mach dir nicht so viele sorgen, wenn nur den Rohbau hast, dann ist wahrscheinlich eh nur einen Zahlungsmeilenstein? (Dachstuhl und Dach vergibst du anders?) wir hatten glaube ich 4 "Abnahmen" jedes mal mit dem Bauleiter durchgegangen, Unterschrift aufs protokoll und ein Woche später hat mir mein Bankbearbeiter eine mail geschrieben, dass meine Baufirma den Betrag x abrufen will. das habe ich dann bestätigt. (ich denk dass die Bank abernormalerweise nicht rückfragen muss)

du hast eine seriöse Firma gewählt und am schluss gibt's ja noch eine Bankgarantie auf 3 jahre für eventuelle mängelbehebung.

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  •  Jelly
29.11.2013  (#16)
irgendwie kapier ich das ganze thema nicht

ich als bauherr und auftraggeber soll eine bankgarantie (oder was auch immer) geben, damit der auftragNEHMER sicher gehen kann dass er sein geld bekommt???

meinem verständnis nach sollte das doch umgekehrt laufen!!!

was macht denn eine baufirma, die sowas verlangt, wenn ich mein gesamtes geld zuhause BAR im safe liegen habe???

ICH der bauherr und auftragGEBER verlange von den firmen und auftragNEHMERN einen haftrücklass, den sie eben auch gerne gegen eine bankgarantie bekommen können

ist die baubranche so eine verkehrte welt? oder werden da nur "einfache" leute abgezockt, die sich in projekten dieser preiskategorie nicht auskennen???

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  •  bautech
29.11.2013  (#17)
@Jelly - Nö, aber im Baugewerbe is alles ein bissl größer, auch die Geldbeträge...
Der BM möcht nur die Sicherheit haben, an sein Geld zu kommen - genau so wie Du die Sicherheit möchtest, mittels HRL in 3 Jahren auch noch was von Ihm zu hören.

Das hier die UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] für Privatpersonen die bessere Variante is, hat sich glaub ich schon selber erklärt!

ng

bautech

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  •  Jelly
29.11.2013  (#18)

zitat..
bautech schrieb: Nö, aber im Baugewerbe is alles ein bissl größer, auch die Geldbeträge...


na die sind eben nicht größer (zu den projekten die ich hier im büro habe) ;)

und da kämen wir nie auf die idee, vom kunden sowas zu verlangen

und wir reden hier über milionen euro beträgen

EDIT: und die sicherheit an sein geld zu kommen hat der auftragnehmer doch, weil der auftraggeber eine auftragsbestätigung unterschreibt

wenn ich was bestelle, muss ich dafür bezahlen, egal wie ich das geld auftreibe

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  •  johro
  •   Gold-Award
29.11.2013  (#19)

zitat..
Jelly schrieb: ich als bauherr und auftraggeber soll eine bankgarantie (oder was auch immer) geben, damit der auftragNEHMER sicher gehen kann dass er sein geld bekommt???
meinem verständnis nach sollte das doch umgekehrt laufen!!!


es geht hier um Fertigteilhäuser. die vorher gefertigt werden! blöd wenn dann der herr X das gefertigte und gelieferte Haus nicht zahltemoji

zitat..
Jelly schrieb: EDIT: und die sicherheit an sein geld zu kommen hat der auftragnehmer doch, weil der auftraggeber eine auftragsbestätigung unterschreibt


und du arbeitest an Großprojekten?emoji oh schreck...

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  •  Jelly
29.11.2013  (#20)

zitat..
johro schrieb: und du arbeitest an Großprojekten? oh schreck...


das funktioniert doch im grunde genommen bei jedem geschäft gleich

egal ob ich jetzt eine wurstsemmel, ein haus oder in meinem (beruflichen fall) förderanlagen oder trinkwasseraufbereitungsanlagen kaufen will

klar, die art des vertrages wird meist ein anderer sein, funktioniert der wurstsemmelkauf noch mit mündlichem vertrag oder sogar auf grund von "schlüssiger handlung", wird das bei größeren geldbeträgen nicht mehr funktionieren (rein rechtlich gesehen)

käufer kauft ware, also muss der produzent die ware herstellen, und der käufer muss dafür bezahlen

nicht mehr und nicht weniger

oder wie denkst du, funktioniert das???

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  •  johro
  •   Gold-Award
29.11.2013  (#21)

zitat..
Jelly schrieb: käufer kauft ware, also muss der produzent die ware herstellen, und der käufer muss dafür bezahlen
nicht mehr und nicht weniger
oder wie denkst du, funktioniert das???


ja eben, bei individueller Fertigung für den kunden: mit bankgarantien. kann sich ja keine Firma leisten zb. für 200t ein haus produzieren, dass dann der Bauherr nicht zahlt.

sind eure Trinkwasseraufbereitungsanlagen (ich nehme an für Gemeinden und Städte?) Sonderanfertigungen für den Kunden oder bestehen die aus Standardkomponenten?



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