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Bank macht (unerlaubten?) Druck bei FWK

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  •  Gast Gast123
28.6. - 26.9.2010
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Hallo liebes Forum!
Ich poste hier normalerweise als registrierter User, aufgrund meines nachvollziehbaren Nicks und des Problems diesmal anonym:

Ich habe einen CHF-Kredit mit sehr guten Konditionen. Pfandurkunde ist nicht im Grundbuch, sondern liegt bei der Bank. Refinanzierungskosten werden auf mich abgewälzt (habe so eine Klausel zwar im Vertrag, jedoch scheint die Judikatur zu Gunsten der Kreditnehmer zu gehen), ich habe damals Einspruch erhoben.
Nun möchte die Bank meinen Kredit neu verhandeln und eine fixe Erhöhung des Aufschlags durchsetzen (dafür aber nicht mehr die Refinanzierungskosten weitergeben). Ich habe abgelehnt. Nun setzt mich die Bank unter Druck, indem sie androht, die Pfandurkunde im Grundbuch eintragen zu lassen und mir damit Kosten zu verursachen (Bonität ist sehr gut und wird zum Glück noch immer besser). Weiters müsse sie prüfen, ob sie mit mir als Kunde überhaupt noch zusammenarbeiten kann (sprich Vertragskündigung).
Was meint/empfehlt ihr bzw. was meinst Du, Creator, im Speziellen?
Danke!

  •  reini aus flake
28.6.2010  (#1)
kann dir indirekte Hilfe anbieten - wenn Du mir den Sachverhalt zusammenschreibst kann ich es von zuständigen bei der FMA prüfen lassen, ob gesetzliche Bestimmungen verletzt sind. Wenn Dir die Bank droht, damit Dir Kosten entstehen, dann ist das an sich Nötigung, aber das müßte man beweisen und im Wortlaut juristisch würdigen.

wie gesagt- schreibt mir eine pn- vielleicht geht ja was.

lg, Reini

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  •  creator
  •   Gold-Award
30.6.2010  (#2)
zum "refinanzierungs- bzw. liquiditätsaufschlag" - gibt's ja schon einiges, am ausführlichsten ist da www.verbraucherrecht.at - ich kopiere hier einfach urteile bzw. den ausführlichsten artikel von dort rein und würde raten, alles mal mit dem vki oder der ak zu besprechen. den vorbehalt hast du ja hoffentlich eingeschrieben abgegeben.

es gibt hier einige als gesetzwidrig beurteilte klazseln, check' halt, ob was auf dich zutrifft:
LG Feldkirch, 19.10.2009, 38 Cg 172/08d
Volltextservice
Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

OLG Graz 4.2.2010, 3 R 183/09w
Volltextservice
Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

"Info: Fremdwährungskredite - Überwälzung von Refinanzierungskosten / Drohungen mit Zwangskonvertierung und mit Fälligstellung – gesetzwidrige Klauseln
03.12.2008 "
Kein Zweifel, die „Finanzmarktkrise“ wirkt als Katalysator beim Erkennen von Deckungslücken bei Finanzkonstruktionen aus endfälligen Fremdwährungskrediten und Tilgungsträgern. Die monatlichen Zahlungen auf Zinsen werden – wegen steigender Zinsen auch in der Fremdwährung und wegen Währungsschwankungen – dzt teurer und Tilgungsträger, die vor allem an der Börse veranlagen, sind derzeit „im Keller“. Da können sich – vor allem, wenn das Konstrukt ursprünglich zu knapp kalkuliert wurde – empfindliche Deckungslücken auftun.
Das führt bei Kreditnehmern zuweilen auch zur Erkenntnis, bei Vertragsabschluss falsch oder unvollkommen beraten worden zu sein. Kann man das auch beweisen, dann kann man Schadenersatzansprüche gegen den Berater, allenfalls auch gegen die Bank – jedenfalls, so die bisherige Judikatur, wenn diese am Vertrieb beteiligt war – geltend machen. Der OGH geht zudem davon aus, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen (3 Jahre) erst beginnt, wenn die Risikoträchtigkeit der gesamten Konstruktion durchschaut wird (siehe Informationen zum Verbraucherrecht 10/2008).
Die für Betroffene vordringliche Frage, ob man zum Euro konvertieren soll oder nicht bzw wie man sich beim (schwächelnden) Tilgungsträger verhalten soll, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, sondern erfordert eine individuelle Beratung.
Schließlich sehen sich Kreditnehmer aber auch verschiedenen Forderungen von manchen Banken ausgesetzt, die die Situation zum Anlass oder Vorwand nehmen, um:
- die Konvertierung
- die Verstärkung von Sicherheiten
- neue Konditionen für die Zinsen
zu verlangen. Auch in diesen Fällen muss man sich die jeweils zugrundeliegenden Vertragsklauseln ansehen. Der VKI hat einige dieser Klauseln geprüft und für gesetzwidrig angesehen:
Refinanzierungskostenaufschlag
Erhöhungen der für die Bank anfallenden Refinanzierungskosten (sei es aufgrund geänderter Refinanzierungsstrukturen oder wegen Veränderung der Bonität des Kredit-/Darlehensnehmers) hat der Kredit-/Darlehensnehmer bis zu maximal 1 %-Punkt zusätzlich zum vereinbarten Zinssatz abzudecken oder von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Kredit/das Darlehen binnen 1 Monat in EUR zu konvertieren. Während dieser Monatsfrist wird der erhöhte Refinanzierungskostenaufschlag nicht berechnet. Die Bank wird den Kunden von der Verrechnung erhöhter Refinanzierungskosten in Kenntnis setzen. Derzeit wird ein Refinanzierungskostenaufschlag in Höhe von 0,12 %-Punkten berechnet. Senkung der Kosten wird die Bank entsprechend berücksichtigen.
Gemäß § 6 Abs 1 Z 5 KSchG sind Vereinbarungen, nach welchen dem Unternehmer auf sein Verlangen für seine Leistung ein höheres als das bei der Vertragschließung bestimmte Entgelt zusteht, unzulässig, es sei denn, dass der Vertrag bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen für eine Entgeltände

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  •  creator
  •   Gold-Award
30.6.2010  (#3)
ok, den artikel kann ich wegen länge ned ganz reinstellen, - aber mit den titel ist der leicht auf www.verbraucherrecht zu finden.

grundsätzlich ist die zulässigkeit der klausel der bank zu hinterfragen und abzuchecken, welche mehrkosten hier anfallen.

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  •  bankkunde
26.9.2010  (#4)
Ich konnte meine Bank abwehren !!!!!!!!!!!!!! - Bei mir machte meine Bank auch Druck wegen CHF-Kredit mit Tilgungsträger. Auch meine Bonität ist gegenüber dem Vertragszeitraum besser und der Tilgungsträger läuft dank Höchststandssicherung OK.

Es war nicht ganz leicht und kostete etwas nerven und ein paar klärende Emails (alles schriftlich machen, nichts mündlich!) aber dann hat die Bank in letzter Minute eingelenkt und plötzlich keine weiteren Sicherheiten oder Sparprodukte mehr gefordert.

Ich denke, dass dzt. ALLE österr. Banken ihre ca. 300.000 CHF-Kreditkunden massiv bedrängen mit dem Ziel entweder mehr Sicherheiten zu bekommen, zusätzliche Sparprodukte zu verkaufen oder in den EUR zu konvertieren.

Weil meine Bank trotz entsprechender Sicherheiten- und Konvertierungsklauseln letzendlich aber darauf verzichtet hat, ist klar, dass deren RECHTLICHE Position nicht so eindeutig ist (nicht alles was in einem Vertrag steht ist gesetzlich OK und daher durchsetzber).

Der massive Druck kam auch ganz plötzlich und ist ein weiteres Indiz dafür, dass sich die Bank rechtlich nicht absolut sicher ist, ob sie mehr sicherheiten verlangen oder einen Kredit konvertieren darf.

Also an alle Gleichgesinnten:

1. Standhaft bleiben
2. Zeit gewinnen
3. Mit gesicherten Argumenten der Bank antworten
4. Gegenvorschläge machen

Ich denke in 50% aller Fälle wird es Euch gelingen so wie mir (und ich brauchte weder Anwalt noch VKI!!!)

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